Bebauungsplan Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Sitzung des Stadtrates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 92. Sitzung des Stadtrates 09.04.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung“ beschlossen.

Um auch zukünftig Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu bieten, die Vorteile des Gewerbestandorts Hilpoltstein zu nutzen und sich hier anzusiedeln, soll das bestehende Gewerbegebiet „An der Autobahn“ in östlicher Richtung entlang der BAB A9 erweitert werden. 

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Erweiterungsflächen Gewerbe 
  • Sicherung der Gewerbeflächen  
  • sehr gute und leistungsfähige Verkehrsanbindung durch den Standort 
  • Sicherung einer räumlich ausgewogenen, langfristigen sowie wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur 
  • Unabhängigkeit vom großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen 
Die Erweiterungsfläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,8 ha.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Luftbild anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Zur Absicherung der Planungsziele wurde am 04.05.2023 eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen. Die beschlossene Veränderungssperre tritt mit Ende des Tages am 29.05.2025 außer Kraft. 

Da die oben genannten Sicherungsbedürfnisse weiterhin fortbestehen, wird eine erneute Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 3 BauGB erlassen.

Die Veränderungssperre kann bereits vor Erlass der erneuten Sperre beschlossen werden. Die neue Veränderungssperre schließt unmittelbar an die vorausgegangene Satzung, somit zum Beginn des Tages am 30.05.2025 an.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer erneuten Veränderungssperre für die Fl.Nr. 136/1, 140, 139, 138, 137 der Gemarkung Sindersdorf und Fl.Nr. 103, 104 und 102 der Gemarkung Lay gem. § 16 BauGB als Satzung.

Datenstand vom 08.04.2025 16:53 Uhr