Anerkennung Hortplätze für die Erweiterung des Kinderhorts ,,An der Richt" mit Inklusionsplätzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
95. Sitzung des Stadtrates, 04.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz-GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst soll der Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Die Stadt muss daher in naher Zukunft weitere Hortplätze schaffen. Dazu soll der bestehende Kinderhort auf dem Grundstück An der Richt 3, 91161 Hilpoltstein, Fl.Nr. 433, Gmkg. Hilpoltstein erweitert werden. Im Bestandsgebäude sind derzeit 150 Kinder untergebracht.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 02.10.2024 bereits einen Bedarf für 122 Hortplätze anerkannt.
Da in den 122 Plätzen ein Inklusionsplatz enthalten ist, der 3-fach gewertet wird, muss dies in der Bedarfsanerkennung angegeben werden, um die volle Förderung zu erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Hilpoltstein erkennt ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 den Bedarf für 123 Hortplätze, davon 1 Inklusionsplatz im BRK Kinderhort Räuberkiste an.
Datenstand vom 03.06.2025 12:51 Uhr