Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung mit der Stadt Greding
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Greding wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs zusammen mit der Wach- und Schließgesellschaft Nürnberg durchführen. Da die Abwicklung der Verwaltungsarbeiten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Greding nur wenige Wochenstunden eines Verwaltungsmitarbeiters in Anspruch nehmen wird, soll diese Tätigkeiten über die bereits eingerichtete Arbeitsstelle in der Stadtverwaltung Hilpoltstein erledigt werden.
Die Stadt Greding überträgt dazu die hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt Hilpoltstein für das Gemeindegebiet Greding. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von der Stadt Greding erstattet.
Die Details werden in einer „Zweckvereinbarung zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ geregelt. Die Zweckvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Roth.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes mit der Stadt Greding zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
Datenstand vom 17.02.2017 10:07 Uhr