Widmung Parkplatz Jahnstraße als öffentliche Verkehrsfläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Bei der Überprüfung eines eingereichten Bauantrages wurde festgestellt, dass der vorhandene Parkplatz mit Fußweg (Verbindung von der Jahnstraße zum Dreifaltigkeitsweg), Fl.-Nr. 405/150 Gemarkung Hilpoltstein, im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Von Seiten des Landratsamtes Roth wurde dringend angeraten, den Parkplatz mit dem Fußweg und den vorhandenen Grundstückszufahrten nach den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten zu widmen. Dazu ist der Platz gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegeverzeichnisses (BayStrWG) als öffentliche Verkehrsfläche nach Art. 1 BayStrWG zu widmen.

Bezeichnung:                        Parkplatz mit Fußweg zwischen Jahnstraße und Dreifaltigkeitsweg
Fl.-Nr.:                                405/150
Gemarkung:                        Hilpoltstein
Lage der gewidmeten Fläche:        siehe Lageplan
Fläche:                                968 m²
Straßenbaulast:                Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Das Grundstück Fl.-Nr. 405/150 Gemarkung Hilpoltstein wird gemäß Art. 6 i.V.m.
Art. 1 BayStrWG als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die anliegenden Grundstücke dürfen über die öffentliche Verkehrsfläche angefahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2017 08:54 Uhr