Ausbau der Kläranlage Meckenhausen – Billigung der Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Meckenhausen endet zum 31.12.2017.
Die Ist-Belastung der Kläranlage stößt an ihre Grenzen. Eine Erhöhung der Einwohnerwerte ist notwendig und vom Landratsamt bzw. Wasserwirtschaftsamt gefordert, auch im Hinblick auf die steigende Einwohnerzahl durch die Erweiterung von Baugebieten. Dies hat zur Folge, dass die Installation einer Kreislaufwasserführung zur Denitrifikation (Stickstoffabbau) und einer Fällmittelstation für die Phosphor-Elimination sowie die dazugehörige Elektrotechnik berücksichtigt werden müssen. Für diese Maßnahmen kann mit Zuschüssen nach RZWas 2016 in noch nicht bekannter Höhe gerechnet werden.
Im Zulaufbereich zur Kläranlage sollten Einrichtungen installiert werden, die das Abfließen von Grobstoffen in den Riedgraben bei Regenwetter weitestgehend verhindern. Um die zeitintensive händische Schlammräumung zu reduzieren, ist der Einbau von Reinigungseinrichtungen in das Regenrückhaltebecken geplant.
Das Ing. Büro Völker & Partner wird den derzeitigen Planungsstand vorstellen.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die vorgestellte Planung und erteilt dem Ing. Büro Völker & Partner den Auftrag zur Durchführung der weiteren Leistungsphasen 5-9 für die Ingenieurbauwerke und technische Ausrüstung sowie der örtlichen Bauüberwachung und der Erstellung von Bestandsplänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2017 17:35 Uhr