Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim" - Durchführungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 6.4

Sachverhalt

Bei dem Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ handelt
es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und privaten Investoren. Mit diesem Bebauungsplan kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sind. Weiterhin verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung der erforderlichen städtebaulichen Planung sowie die Errichtung des dargestellten privaten Bauvorhabens einschließlich aller notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten (Durchführungsvertrag) ganz oder teilweise.

Die Erstellung des Durchführungsvertrages muss vor dem Satzungsbeschluss nach § 10  Abs. 1 BauGB erfolgen. Der Entwurf des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2018 09:45 Uhr