Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung mit der Gemeinde Georgensgmünd


Daten angezeigt aus Sitzung:  75. Sitzung des Stadtrates, 13.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 75. Sitzung des Stadtrates 13.09.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Georgensgmünd wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs zusammen mit der Wach- und Schließgesellschaft Nürnberg durchführen. Da die Abwicklung der Verwaltungsarbeiten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Georgensgmünd nur wenige Wochenstunden eines Verwaltungsmitarbeiters in Anspruch nehmen wird, soll diese Tätigkeiten über die bereits eingerichtete Arbeitsstelle in der Stadtverwaltung Hilpoltstein erledigt werden.

Die Gemeinde Georgensgmünd überträgt dazu die hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt Hilpoltstein für das Gemeindegebiet Georgensgmünd. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von der Gemeinde Georgensgmünd erstattet.

Die Details werden in einer „Zweckvereinbarung zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ geregelt. Die Zweckvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Roth.

Der Gemeinderat von Georgensgmünd hat der Zweckvereinbarung in seiner Sitzung am 05.09.2018 zugestimmt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes mit der Gemeinde Georgensgmünd zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.10.2018 12:01 Uhr