Neukalkulation der Gebühr für die Straßenreinigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
77. Sitzung des Stadtrates, 25.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gebührenaufkommen für die Straßenreinigung soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebühr liegt bisher bei 0,84 € je Meter Straßenfrontlänge. Die Neuberechnung für den Zeitraum 2019 - 2022 ergibt eine Gebühr von 1,03 € je Meter Straßen-frontlänge.
Da die Straßenreinigungsgebühr häufig zu Beschwerden bei den Zahlungspflichtigen (z. B. wegen nicht erfolgter oder unzureichender Reinigung) führt und mit hohem Verwaltungsaufwand (unterjähriger Eigentümerwechsel, Aussetzung der Gebührenpflicht wegen Baustellen) verbunden ist, sollte über die Abschaffung der Straßenreinigungsgebühr nachgedacht werden. In der Sitzung werden dazu nähere Informationen gegeben.
Beschluss
Die Satzung über die Straßenreinigungsanstalt vom 28.02.1977 und die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 10.11.2014 werden zum 01.01.2019 aufgehoben.
Gleichzeitig erfolgt ab diesem Zeitpunkt die maschinelle Straßenreinigung mindestens dreimal jährlich auch in allen bisher noch nicht gekehrten Straßen in den Ortsteilen, soweit dies möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2018 14:45 Uhr