Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
4 Bauleitplanung
4.1 Aufstellungsbeschluss: Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach"
4.2 15. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein: Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4.3 2. Änderung Bebauungsplan Dorotheenhöhe: Satzungsbeschluss
5 Generalsanierung Bestandsgebäude Stadtbad
6 Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Beauftragung zur Erarbeitung eines Konzeptes
7 Vorlage der Jahresrechnung 2019
8 Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
9 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 2
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3. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 wurden folgende Aufträge vergeben:

Tiefbau
BV: PW/RÜB Lay mit Überleitung Abwasser nach Weinsfeld - Vergabe DL und WL PW Lay - S 01 (Los 01)
Auftragnehmer: Firma, BLK Bohrteam GmbH, Mertendorf

BV: PW/RÜB Lay mit Überleitung Abwasser nach Weinsfeld - Vergabe DL und WL S 02 bis PW Weinsfeld (Los 02)
Auftragnehmer: Firma Kreichauf GmbH, Thalmässing

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 4
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4.1. Aufstellungsbeschluss: Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Ein Bauträger beabsichtigt auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) zwei Vierparteienhäuser zu errichten. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Festsetzungen anzupassen:

  • Traufhöhe
  • Wohneinheiten
  • Oberkante des Fertigfußbodens in Bezug auf natürliches Gelände
  • Anpassung Dachneigung innerhalb der privaten Grünfläche
  • Oberkannte Fertigfußboden EG bis Schnittlinie Außenwand mit Dachhaut

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein klassisches Projekt der Nachverdichtung. Vorhaben dieser Art befürwortet die Stadt Hilpoltstein und möchte deshalb den Bebauungsplan für die Flurnummer 818, Gemarkung Hilpoltstein, entsprechend ändern. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt vorhabenbezogen. Die Kosten der Änderung hat der Bauherr zu tragen.

Da es sich lediglich um eine Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 19 handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die vorhabensbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.2. 15. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein: Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Zuge von Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich, Innenbereichssatzungen sowie redaktionellen Anpassungen des Flächennutzungsplans wird nun der Flächennutzungsplan für mehrere Bereiche im Stadtgebiet geändert:

  • Bauvorhaben OT Tandl (FlNr. 868, 869, Gemarkung Lay):
Um eine weitere Wohnbebauung im Ortsteil Tandl zuzulassen, ist eine Änderung des FNP von landwirtschaftlicher Fläche zu einer gemischten Baufläche notwendig.

  • Einbeziehungssatzung Weinsfeld (FlNr. 69, 69/2, 67, 65, Gemarkung Weinsfeld):
Für die o.g. bereits abgeschlossene Einbeziehungssatzung „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans von einer sonstigen Grünfläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Ergänzungssatzung Eibach (FlNr. 77/3, 77/4, Gemarkung Patersholz):
Im Zuge der Bebauung der o.g. Flurstücke mit zwei Häusern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlich genutzter Fläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Änderung der Nutzung auf FlNr. 358/22, Gemarkung Hilpoltstein:
Nachdem die Deutsche Post nicht mehr auf dem o.g. Flurstück (im FNP als Fläche für Gemeinbedarf) angesiedelt ist und dort vorwiegend Gewerbe vorherrscht, wird der Flächennutzungsplan auf eine gemischte Baufläche angepasst.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch & Partner zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4.3. 2. Änderung Bebauungsplan Dorotheenhöhe: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ beschlossen. Das Ingenieurbüro Klos aus Spalt hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.


Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Der Stadtrat hat die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.02.2020 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung der vorgelegten Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr.24 „Dorotheenhöhe“. Er beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Generalsanierung Bestandsgebäude Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein hat das Architekturbüro Krautloher aus Vilshofen mit einer Konzeptstudie zum geplanten Neubau eines Sanitär- und Umkleidetraktes sowie der damit einhergehenden Generalsanierung und Umnutzung des Bestandsgebäudes beauftragt.

Die Vorarbeiten für den Neubau des Sanitärtrakts werden derzeit ausgeführt. Der Baubeginn wurde für den Herbst 2020 angesetzt. Im Zuge der Haushaltsvorstellung für die Jahre 2020 und 2021 wurden erste Planungsüberlegungen zu einer möglichen Generalsanierung bereits vorgestellt.

Im Vorgang zur Stadtratssitzung am 27.06.2019 wurde eine Ortseinsicht im Stadtbad vorgenommen und Entwurfsvarianten für die Generalsanierung vorgestellt. Anregungen und Wünsche seitens des Stadtrates wurden mit dem Planungsbüro weiterführend besprochen und in die neuen Entwürfe eingearbeitet. Auf Grundlage dieser Entwürfe wurde eine grobe Kostenschätzung erarbeitet.

Nun soll das weitere Vorgehen für die Generalsanierung des Bestandsgebäudes besprochen werden. Dem Stadtrat wird die Möglichkeit gegeben sich zu den Entwürfen zu äußern.

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6. Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Beauftragung zur Erarbeitung eines Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Da Meckenhausen bei starkem Regenfall in der Vergangenheit des Öfteren mit Hochwasser zu kämpfen hatte, möchte die Stadt Hilpoltstein ein sogenanntes integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept (HWRK) für den Ortsteil Meckenhausen erarbeiten lassen.

Hierbei soll außerdem aufgezeigt werden, wie in Kombination mit verschiedenen Maßnahmen ein Schutz vor dem hundertjährlichen Hochwasser für bestehende Siedlungsbereiche an Gewässern dritter Ordnung, sowie eine Verbesserung der Gewässerdynamik erreicht werden kann.

Eine Angebotseinholung von geeigneten Ingenieurbüros ist bereits erfolgt.

Vor Beauftragung eines geeigneten Büros ist jedoch ein Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt zu stellen. Erst nach Bewilligung einer Zuwendung ist eine Auftragsvergabe für ein HWRK möglich. Der Zuwendungsantrag wurde ebenso bereits gestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Erarbeitung eines Hochwasserschutz – und Rückhaltekonzeptes (HWRK) für den Ortsteil Meckenhausen erarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 ist innerhalb von sechs Monaten ab dem 31.12.2019 von der Verwaltung zu erstellen und anschließend dem Stadtrat vorzulegen (erfolgt durch Einstellung ins Ratsinformationssystem). Der Stadtrat nimmt hiervon Kenntnis.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung bis zum 31.12. des folgenden Haushaltsjahres zu prüfen und danach das Ergebnis dem Stadtrat zur Beschlussfassung bekannt zu geben.

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8. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.

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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung des Stadtrates 28.05.2020 ö 9
Datenstand vom 09.07.2020 16:25 Uhr