Datum: 18.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Verabschiedung der zum Ende der Wahlperiode 2014 bis 2020 ausgeschiedenen Stadrätin und Stadträte
3 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
4 Vorstellung einer Studie zu einem Elektromobilitätskonzept
5 Bauanträge
5.1 Bauantrag Meixner
5.2 Bauantrag Friedrich
6 Bericht zur aktuellen Situation der städtischen Finanzen
7 Beschlüsse aus der Sitzung vom 28.05.2020
7.1 Aufstellungsbeschluss: Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach"
7.2 15. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein: Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
7.3 2. Änderung Bebauungsplan Dorotheenhöhe: Satzungsbeschluss
7.4 Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Beauftragung zur Erarbeitung eines Konzeptes
8 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Verabschiedung der zum Ende der Wahlperiode 2014 bis 2020 ausgeschiedenen Stadrätin und Stadträte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö vorberatend 2
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3. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 3
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4. Vorstellung einer Studie zu einem Elektromobilitätskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö vorberatend 4
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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 5
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5.1. Bauantrag Meixner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 5.1

Sachverhalt

  1. Eingang:         26.05.2020
  1. Baubuch-Nr.: 057/2020
Bauvorhaben:         Sanierung und Erweiterung zum Mehrfamilienhaus mit 6 WE
Bauort:        Meckenhausen L 14
Haus-Nr. erteilt:        X ja          nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        190/6
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig        X ja          nein                  formloser Antrag          isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
  Meckenhausen II         
Gebietsart nach BauNVO
Allg. Wohngebiet

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Dachform Anbau (Flachdach)
                                               -Stellplätze teilweise außerhalb des Baufensters
                                               -Anbau über mehr als 1/3 der Hauptfassadenlänge
                                               -Überschreitung der zulässig GRZ 0,568 (zulässig lt. Bplan 0,4) –                                                 Überschreitung von bis zu 50 % durch Zufahrten, Stellplätze etc.                                                 möglich
                                               
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
         Kleinkläranlage                  sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich
Die Anfrage soll amtsintern vorab mit dem Landratsamt abgeklärt werden. Eine Antwort liegt im Moment noch nicht vor. In der Sitzung wird darüber informiert. Entscheidend wird wohl die Befreiung zur Dachform des Anbaus sein. Im Bebauungsplan wird als Dachform das Satteldach vorgeschrieben. Grundsätzlich soll aber die Nachverdichtung ermöglicht werden. Die Verwaltung würde deshalb vorschlagen, die Befreiungen zu erteilen, soweit das nach Rücksprache mit dem Landratsamt noch vertretbar wäre.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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5.2. Bauantrag Friedrich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö vorberatend 5.2

Sachverhalt

  1. Eingang:         18.05.2020
  1. Baubuch-Nr.: 053/2020 u. 054/2020
Bauvorhaben:         Neubau einer Lagerhalle / Neubau einer Verkaufshalle
Bauort:        Daimlerstraße 19
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        152/1, 152/2
Gemarkung:         Hofstetten     
Bauantrag vollständig        X ja          nein                  formloser Antrag          isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
 Nr. 8-2 „Kleine Erweiterung Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg“           
Gebietsart nach BauNVO
Gewerbe

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                              - abweichender Standort der Grundstückszufahrt
                                                            - Errichtung von Stellplätzen sowie Fundamente für                                                           Fahnenmast/Werbeanlage – Verkürzung der Anbauverbotszone                                                   von 20 m auf 18 m innerhalb der Bauverbotszone
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                        X Trennsystem
         Kleinkläranlage                  sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich
Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauanträge wurde bereits im Zuge der Verwaltung erteilt. Für die Errichtung der Stellplätze und damit verbundene notwendige Verkürzung der Anbauverbotszone zur Staatsstraße um 2 Meter auf 18 Meter wurde seitens des Staatlichen Bauamts bereits Zustimmung signalisiert. Die Fundamente für die Fahnenmasten waren in dieser Genehmigung nicht enthalten, werden aber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch abgeklärt.

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6. Bericht zur aktuellen Situation der städtischen Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 6
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7. Beschlüsse aus der Sitzung vom 28.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 7
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7.1. Aufstellungsbeschluss: Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Ein Bauträger beabsichtigt auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) zwei Vierparteienhäuser zu errichten. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Festsetzungen anzupassen:

  • Traufhöhe
  • Wohneinheiten
  • Oberkante des Fertigfußbodens in Bezug auf natürliches Gelände
  • Anpassung Dachneigung innerhalb der privaten Grünfläche
  • Oberkannte Fertigfußboden EG bis Schnittlinie Außenwand mit Dachhaut

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein klassisches Projekt der Nachverdichtung. Vorhaben dieser Art befürwortet die Stadt Hilpoltstein und möchte deshalb den Bebauungsplan für die Flurnummer 818, Gemarkung Hilpoltstein, entsprechend ändern. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt vorhabenbezogen. Die Kosten der Änderung hat der Bauherr zu tragen.

Da es sich lediglich um eine Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 19 handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die vorhabensbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7.2. 15. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein: Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Zuge von Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich, Innenbereichssatzungen sowie redaktionellen Anpassungen des Flächennutzungsplans wird nun der Flächennutzungsplan für mehrere Bereiche im Stadtgebiet geändert:

  • Bauvorhaben OT Tandl (FlNr. 868, 869, Gemarkung Lay):
Um eine weitere Wohnbebauung im Ortsteil Tandl zuzulassen, ist eine Änderung des FNP von landwirtschaftlicher Fläche zu einer gemischten Baufläche notwendig.

  • Einbeziehungssatzung Weinsfeld (FlNr. 69, 69/2, 67, 65, Gemarkung Weinsfeld):
Für die o.g. bereits abgeschlossene Einbeziehungssatzung „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans von einer sonstigen Grünfläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Ergänzungssatzung Eibach (FlNr. 77/3, 77/4, Gemarkung Patersholz):
Im Zuge der Bebauung der o.g. Flurstücke mit zwei Häusern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlich genutzter Fläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Änderung der Nutzung auf FlNr. 358/22, Gemarkung Hilpoltstein:
Nachdem die Deutsche Post nicht mehr auf dem o.g. Flurstück (im FNP als Fläche für Gemeinbedarf) angesiedelt ist und dort vorwiegend Gewerbe vorherrscht, wird der Flächennutzungsplan auf eine gemischte Baufläche angepasst.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch & Partner zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7.3. 2. Änderung Bebauungsplan Dorotheenhöhe: Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ beschlossen. Das Ingenieurbüro Klos aus Spalt hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.


Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Der Stadtrat hat die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 13.02.2020 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung der vorgelegten Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr.24 „Dorotheenhöhe“. Er beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7.4. Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Beauftragung zur Erarbeitung eines Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 7.4

Sachverhalt

Da Meckenhausen bei starkem Regenfall in der Vergangenheit des Öfteren mit Hochwasser zu kämpfen hatte, möchte die Stadt Hilpoltstein ein sogenanntes integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept (HWRK) für den Ortsteil Meckenhausen erarbeiten lassen.

Hierbei soll außerdem aufgezeigt werden, wie in Kombination mit verschiedenen Maßnahmen ein Schutz vor dem hundertjährlichen Hochwasser für bestehende Siedlungsbereiche an Gewässern dritter Ordnung, sowie eine Verbesserung der Gewässerdynamik erreicht werden kann.

Eine Angebotseinholung von geeigneten Ingenieurbüros ist bereits erfolgt.

Vor Beauftragung eines geeigneten Büros ist jedoch ein Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt zu stellen. Erst nach Bewilligung einer Zuwendung ist eine Auftragsvergabe für ein HWRK möglich. Der Zuwendungsantrag wurde ebenso bereits gestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Erarbeitung eines Hochwas serschutz– und Rückhaltekonzeptes (HWRK) für den Ortsteil Meckenhausen erarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung des Stadtrates 18.06.2020 ö 8
Datenstand vom 10.07.2020 08:34 Uhr