Datum: 10.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
10 Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
9.8 Beschluss über die Entlastung für das HH-Jahr 2019
9.7 Beschluss über die Entlastung für das HH-Jahr 2018
9.6 Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Siechenhausstiftung
9.5 Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
9.4 Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Stadt Hilpoltstein
9.3 Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Siechenhausstiftung
9.2 Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
9.1 Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Stadt Hilpoltstein
9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zu den Jahresrechnungen 2018 + 2019
8 Vorstellung Klimaschutz-Netzwerk Landkreis Roth
7.3 BA Nr. 104/2020
7.2 BA Nr. 103/2020
7.1 BVA 003/2020
7 Bauanträge/-voranfragen
6 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Umbesetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise
2 Vereidigung Listennachrücker/in im Stadtrat
1 Begrüßung

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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 11
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10. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.

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9.8. Beschluss über die Entlastung für das HH-Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.8

Sachverhalt

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Hilpoltstein, der Siechenhausstiftung und der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und durch den Stadtrat festgestellt, sodass nun für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9.7. Beschluss über die Entlastung für das HH-Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.7

Sachverhalt

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Hilpoltstein, der Siechenhausstiftung und der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und durch den Stadtrat festgestellt, sodass nun für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9.6. Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Siechenhausstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Siechenhausstiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen
HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2019 der Siechenhausstiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9.5. Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2019 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9.4. Feststellung des Jahresergebnisses 2019 - Stadt Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2019 der Stadt Hilpoltstein gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9.3. Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Siechenhausstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 der Siechenhausstiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen
HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2018 der Siechenhausstiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9.2. Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2018 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9.1. Feststellung des Jahresergebnisses 2018 - Stadt Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2018 der Stadt Hilpoltstein gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zu den Jahresrechnungen 2018 + 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö vorberatend 9

Sachverhalt

Stadtrat Benny Beringer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet über die Rechnungsprüfung zu den Jahresrechnungen 2018 und 2019 der Stadt Hilpoltstein und der beiden Stiftungen.

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8. Vorstellung Klimaschutz-Netzwerk Landkreis Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Mahl stellt die Details des Klimaschutz-Netzwerkes im Landkreis Roth vor.

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7.3. BA Nr. 104/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

  1. Eingang:         26.08.2020
  1. Baubuch-Nr.: 104/2020
Bauvorhaben:         Neubau eines Mehrfamilienhauses
Bauort:         Döderleinsweg 5
Haus-Nr. erteilt:          ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:         399/115
Gemarkung:         Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                  formloser Antrag          isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Nr. 7 „Gartenweg“     
Gebietsart nach BauNVO
Allg. Wohngebiet

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Anbau mit Flachdach (lt. BPlan Satteldach- o. Walmdach)
                                               - Flachdachgauben
                                               - Errichtung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenze, sowie an                                                   anderem als im BPlan vorgeschriebenen Standort
                                                            
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
         Kleinkläranlage                  sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich
     

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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7.2. BA Nr. 103/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Eingang:         24.08.2020

Baubuch-Nr.: 103/2020

Bauvorhaben:         Umbau Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus mit Teilabriss
Bauort:         Hagenbuch 10
Haus-Nr. erteilt:        X ja          nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:         21
Gemarkung:         Hagenbuch
Bauantrag vollständig        X ja          nein                  formloser Antrag          isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr .       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
         Kleinkläranlage                  sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Teilabriss und dem Umbau zum Zweifamilienhaus zugestimmt werden. Der erforderliche Freiflächengestaltungsplan wurde mit eingereicht. Ausreichend Stellplätze können nachgewiesen werden. Von Seiten des Landratsamtes wurde grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert, eventuell notwendige gestalterische Änderungen können direkt zwischen dem Kreisbaumeister und den Bauherren abgestimmt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7.1. BVA 003/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

  1. Eingang:         20.08.2020
  1. Baubuch-Nr.:
Bauvorhaben:         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Bauort:         Weinsfeld F 8
Haus-Nr. erteilt:          ja          nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:         259/2
Gemarkung:         Weinsfeld
Bauantrag vollständig          ja          nein                X formloser Antrag          isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Weinsfeld 1
Gebietsart nach BauNVO
     
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Anbau als Flachdach (lt. BPlan Satteldach)
                                               - Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 4 Meter
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
         Kleinkläranlage                  sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die beantragten Befreiungen zu erteilen.

Beschluss

Die beantragten Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Bauanträge/-voranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö beschliessend 7
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6. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 23.07.2020 wurden folgende Aufträge vergeben:

Tiefbau
BV: PW/RÜB Lay mit Überleitung Abwasser nach Weinsfeld
Gewerk
 Auftragnehmer
Bautechnik (Los 03)
 Firma Kreichauf, Eysölden

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5. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 5
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4. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 4
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3. Umbesetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund des Wechsels im Stadtrat werden auch die Ausschüsse und Arbeitskreise/Beiräte umbesetzt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmte der vorgestellten Umbesetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise/Beiräte zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Vereidigung Listennachrücker/in im Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Durch den Tod des Stadtrats Martin Kapfenberger wird eine Person aus dem Wahlvorschlag der SPD bei der Kommunalwahl 2020 in das Gremium nachrücken. Erster Bürgermeister Markus Mahl wird das neue Mitglied des Stadtrats vereidigen.

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 10.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

Datenstand vom 08.10.2020 14:44 Uhr