Datum: 12.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5 Information über den Stand der Planungen für die Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf
6 Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
7 Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024
8 Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2021 - 2024
9 Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
10.1 Vereinsförderung wegen Auswirkungen der Pandemie

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 22.10.2020 wurden folgende Aufträge vergeben:


Hochbau

BV: Um- und Ausbau der ehem. Gaststätte „Zur Luft“ zum Jugendhaus
Gewerk
Auftragnehmer
Baumeisterarbeiten
Firma J. Englmann Bau, Berching
Zimmererarbeiten
Firma Karch, Dietfurt
Sanitärinstallation
Firma Buhl, Hilpoltstein
Heizungs- und Lüftungsbau
Firma Schmauser, Hilpoltstein
Elektroarbeiten
Firma Hufmann, Hilpoltstein

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5. Information über den Stand der Planungen für die Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, eine Ortsumfahrung für die Ortsteile Sindersdorf und Meckenhausen im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Nachdem nun im Rahmen einer Sonderbaulastvereinbarung die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung und den Neubau der Ortsumfahrung gem. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG auf die Stadt übertragen hat, wird es notwendig zum derzeitigen Planungsstand weitere vertiefte Ingenieurleistungen im Bereich des Arten- und Umweltschutzes an ein geeignetes Fachbüro zu vergeben.

Die Planungen zur möglichen Ortsumfahrung St 2238, Sindersdorf – Meckenhausen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBA-N) und der Regierung von Mittelfranken (Reg. v. Mfr.). Am 26.09.2018 erfolgte hierzu die Projektabstimmung 1 als Baumaßnahme im Rahmen der gemeindlichen Sonderbaulast.
Entsprechend des Aktenvermerks zur Projektabstimmung 1 vom 26.09.2018 ist in Hinblick auf naturschutzfachliche Gesichtspunkte mit gestiegenem Untersuchungsumfang und vertieftem Planungsstand nachzuarbeiten. Dies ergibt sich aus den zusätzlichen Forderungen des StBA-N und der Reg. v. Mfr. Eine erneute Erhebung der saP hat durch weitere Begehungen im Frühjahr 2019 zu erfolgen und ist auf den derzeit fachlich anerkannten Stand zu bringen. Des Weiteren ist ein umweltfachlicher Erläuterungsbericht mit Variantenvergleich zu erarbeiten. Untersucht werden muss demnach ein Gebiet mit einer Fläche von 590 ha. Die Untersuchungen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Zur Sitzung am 12.11.2020
In der Sitzung werden die Ergebnisse verschiedenster Untersuchungen zur ergänzten naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme vorgestellt. Weiterführend wird der aktuelle Planungsstand mit Hilfe einer Wertungsmatrix zur Wirtschaftlichkeit, Verkehr, Raumstrukturelle Wirkung usw. der neun Varianten von Herrn Kamm (IB Klos) und Frau Ermisch (Büro Ermisch und Partner) erläutert.

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6. Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a - 135c BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der Erstellung eines Baugebiets oder eines Bauvorhabens werden im Rahmen der Bauleitplanung in der Regel Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Um diese Kosten auf die Bauherren umlegen zu können, eröffnet § 135 c des Baugesetzbuches die Möglichkeit dafür eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen zu erlassen.

In der Satzung soll festgelegt werden, dass alle zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auf Grund einer Bauleitplanung zugeordnet sind, erstattungsfähig sind. Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
nach §§ 135 a bis 135 c Baugesetzbuch zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2021 - 2024. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.

Das Gebührenaufkommen der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 1,45 € pro m³ und 36,- € bis 240,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.

Auch der Abgabepreis für die Wassergäste im Bereich des Marktes Thalmässing (Eysölden, Offenbau) war neu zu kalkulieren.

Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung auf Grund der Neukalkulation eine Gebühr (§ 10 BGS-WAS) in Höhe von netto 1,45 € pro m³. Die Grundgebühr (§ 9a BGS-WAS) verbleibt unverändert.

Für die Ortsteile der Marktgemeinde Thalmässing, Offenbau und Eysölden, wird der Wasserabgabepreis auf netto 0,65 € pro m³ Wasser festgesetzt.

Die Gebühren sowie das Wasserbezugsentgelt gelten während des Kalkulationszeitraums vom 01.01. 2021 bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2021 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Gebührenaufkommen der Abwasserbeseitigungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten aber nicht übersteigen. Die Rücklage für den Ausgleich von Gebührenschwankungen hatte zum 31.12.2019 einen Stand von 1.243.072 €. Bis zum regulären Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31.12.2021 ist nicht mit einer wesentlichen Reduzierung dieser Rücklage zu rechnen.
Daher wurde der aktuelle Kalkulationszeitraum verkürzt und endet am 31.12.2020. Zum 01.01.2021 erfolgte eine Neukalkulation der Einleitungsgebühr für die Abwasserbeseitigung. Die neu kalkulierte Gebühr soll wieder für 4 Jahre gelten, d. h. der Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die Benutzungsgebühr (§ 9 BGS-EWS) für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2021 - 2024 auf 2,70 € pro cbm.
Die Grundgebühr (§ 9 a BGS-EWS) beträgt unverändert zwischen 36,- € und 450,- € abhängig von der jeweiligen Zählergröße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö 10
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10.1. Vereinsförderung wegen Auswirkungen der Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 12.11.2020 ö vorberatend 10.1
Datenstand vom 04.12.2020 09:22 Uhr