Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. BVA Decker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt
Eingang: 16.07.2020
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Baubuch-Nr.:
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Bauvorhaben: Anbau an Wohnhaus
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Bauort: Meckenhausen C 52
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 729/8
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Meckenhausen Nr. 1
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Gebietsart nach BauNVO Allg. Wohngebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Errichtung eines Anbaus mit Flachdach sowie einer Flachdachgaube (lt. BPlan keine Flachdächer zulässig, Dachneigung 28° – 38°) -begrüntes Flachdach (lt. BPlan naturrote bis rotbraune Dachdeckungsmaterialien)
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Laut Antragsteller hat der Kreisbaumeister seine Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen signalisiert. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Befreiungen zu erteilen.
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Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV Schuster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
Eingang: 19.05.2020
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Baubuch-Nr.: 077/2020
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Bauvorhaben: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Satteldach
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Bauort: Bahnhofstraße 25/27
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 840
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Teilbereiche Adalbert-Stifter-Straße und Bahnhofstraße“
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Gebietsart nach BauNVO Mischgebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der Antragssteller beabsichtigt die Abtrennung von zwei Grundstücken im Süden der Fl.Nr. 840, Gemarkung Hilpoltstein, und Bebauung mit jeweils einem Einfamilienhaus. Die Zufahrt soll von Süden über die Adalbert-Stifter-Straße erfolgen. Das bestehende Betriebsleiterwohnhaus/ Hausmeisterwohnhaus soll abgerissen werden. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14, welcher ein Mischgebiet ausweist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth besteht bei Genehmigung der Vorhaben die Gefahr, dass der Gebietscharakter vom Mischgebiet zum Wohngebiet kippt, was immissionsschutzrechtliche Probleme für die Fa. Stahl nach sich ziehen könnte. Das genaue Verhältnis von Wohnbaufläche zu Gewerbefläche muss aber noch ermittelt werden. Für eine Realisierung der beantragten Bebauung wären vermutlich eine Bebauungsplanänderung und ein erneutes imissionsschutzrechtliches Gutachten aufgrund der Nähe zum Betrieb Stahl erforderlich. Eventuell wäre ein Neubau von nur einem Wohnhaus, welches vom Betriebsleiter bewohnt wird, leichter umzusetzen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen für das Betriebsleiterwohnhaus zu erteilen. Dem zweiten Wohnhaus könnte ebenfalls zugestimmt werden, unter der Voraussetzung, dass der Gebietscharakter (Mischgebiet) dadurch nicht kippt.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für das Betriebsleiterwohnhaus wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fachbehörden erteilt. Das Einvernehmen für das zweite Wohnhaus wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Gebietscharakter erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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3 |
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3.1. BA Nerreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 13.07.2020
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Baubuch-Nr.: 087/2020
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Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Garage
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Bauort: Freystädter Straße 46
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Haus-Nr. erteilt: ja nein nicht erforderlich
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Bauherr: Stefanie und Raphael Nerreter
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Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
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Gebietsart nach BauNVOMischgebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben wie dargestellt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.2. BA Stöhr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 17.06.2020
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Baubuch-Nr.: 068/2020
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Bauvorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus, Neubau Carport
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Bauort: Sternsingerstraße 14 a
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 137
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Planung keine Einwände. Stellplätze werden in ausreichender Anzahl nachgewiesen. Für das Objekt besteht Ensembleschutz, somit ist die Planung mit der Abteilung für Denkmalpflege im Landratsamt Roth abzustimmen. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.3. BA Geisler und Rehm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
|
beschliessend
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3.3 |
Sachverhalt
Eingang: 30.06.2020
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Baubuch-Nr.: 079/2020
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Bauvorhaben: Errichtung eines Lagerplatzes
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 7/1
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Gemarkung: Hagenbuch
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich (Löschwasserversorgung wird geprüft)
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Fl. Nr. 7/1, Gemarkung Hagenbuch, einen Lagerplatz ohne Genehmigung errichtet. Der Platz befindet sich im Außenbereich. Eine Eingrünung des Bereiches soll gemäß eingereichtem Begrünungsplan erfolgen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Anfallende Erschließungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Isolierte Befreiung Häring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.07.2020
|
ö
|
beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Eingang: 17.06.2020
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B/aubuch-Nr.: 076/2020
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Bauvorhaben: Errichtung eines Lärmschutzzaunes
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Bauort: Am Falkenhorst 34
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 1053/19
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Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag X isolierte Befreiung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Falkenhorst“
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Gebietsart nach BauNVO Allg. Wohngebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Einfriedung mit 2 m Höhe (lt. BPlan Holzzäune bis 1,20 m oder Spaliere bis 1,80m zulässig)
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Die Antragsteller haben schon mehrfach vorgebracht, dass sie unter der verkehrlichen Situation leiden. Aus verkehrstechnischer Sicht konnte bisher aus Sicht der Antragsteller keine Verbesserung erzielt werden. Deshalb wird nun eine isolierte Befreiung für einen Lärmschutzzaun von 2 Metern Höhe beantragt. Laut Bebauungsplan sind nur Holzzäune bis 1,20 m Höhe oder Spaliere bis 1,80 m Höhe zulässig. Die beantragte Einfriedung würde also in Höhe und Material den Festsetzungen widersprechen. Seitens der Verwaltung besteht die Auffassung, dass der Bereich der Gärten zur Straße hin, wie bisher vorhanden mit Zäunen bis 1,20 Metern Höhe und vereinzelt Spalieren oder Sichtschutzelementen weitestgehend offen gestaltet sein soll. Eine Einhausung des Grundstückes, wie sie bei Erteilung der Befreiung entstehen würde, würde auf den kompletten Straßenzug gesehen sehr drückend wirken. Die Straße ist schon sehr schmal und es wäre zu befürchten, dass weitere Anträge dieser Art folgen könnten, die man dann nicht mehr ablehnen könne. Es wird vorgeschlagen, die isolierte Befreiung nicht zu erteilen.
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Beschluss
Die isolierte Befreiung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
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5. Wartung der Straßenbeleuchtung mit weiterer Umstellung auf LED
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.07.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Gemäß Vereinbarung mit der N-ergie steht in diesem Jahr (alle 4 Jahre) eine Wartung unserer Straßenbeleuchtung an. Im Zuge der Wartung besteht die Möglichkeit, noch nicht umgerüstete Leuchten auf LED umzustellen.
Es geht um insg. ca. 185 sogenannte „Kofferleuchten“, welche bei der letzten Wartung 2015/16 aus technischen Gründen noch nicht umgerüstet werden konnten. Bei 95 Stück muss der ganze Kopf ausgetauscht werden. Bei 90 lediglich das Leuchtmittel. Zum Einsatz kommen mittlerweile
LED-Leuchtmittel mit der Farbe „warmweiß“ (3000K), welche gegenüber dem „neutralweiß“ (4000K) naturverträglicher sind.
Vorteile einer Umrüstung:
- Einsparung von ca. 64.260 kWh pro Jahr
- Einsparung von ca. 26.346 kg CO2 pro Jahr
- Erwartete Kosteneinsparung beim Energieverbrauch von ca. 16.000€ pro Jahr
- Amortisationszeit von 3,9 Jahren
Die Kosten der Umrüstung betragen rd. 63.000 € brutto.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der geplanten Umrüstung im Zuge der Wartungsarbeiten von 185 Straßenleuchten auf LED-Leuchtmittel zu. Die Kosten der Umrüstung betragen rd. 63.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.07.2020
|
ö
|
vorberatend
|
6 |
Sachverhalt
Ergänzung zum durchgeführten Ortstermin am 22.06.2020
Beratung und Diskussion der besichtigten Flächen.
Für genauere Planungen ist der Stadtrat mit einzubeziehen.
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7. Bewegungs- und Erlebnispark am Jugendplatz Hilpoltstein - Förderantrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.07.2020
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
In der 1. Sitzung des Ferienausschusses am 23.04.2020 wurde ein Vorentwurf zur dynamischen Neugestaltung des Bewegungs- und Erlebnisparks in Hilpoltstein vorgestellt.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorgestellten Vorentwurf zur dynamischen Neugestaltung des Jugendplatzes Hilpoltstein (BA II) mit dem Arbeitstitel „Bewegungs- und Erlebnispark am Jugendplatz Hilpoltstein“ gemäß der Freianlagenplanung des Landschaftsarchitekten Riede aus Nürnberg.
Ein entsprechender LEADER-Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
Inzwischen wurde in der Vorstandssitzung des Vereins ErLebenswelt Roth eine LEADER-Förderung in Höhe von max. 80.183,25,- Euro beschlossen.
Für die Antragstellung durch die Stadt Hilpoltstein wird ein weiterer Stadtratsbeschluss benötigt, der sowohl die geplante aktuelle Gesamtsumme der Kostenberechnung des Förderprojektes enthält, als auch die Verpflichtung der Stadt Hilpoltstein, die 12-jährige Zweckbindungsfrist sowie die anfallende Instandhaltung zu gewährleisten.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein beschließt die Umsetzung und Finanzierung des geplanten LEADER-Projekts „Bewegungs- und Erlebnispark am Jugendplatz Hilpoltstein“ mit Kosten in Höhe von 134.031,28 € / 159.497,22 € netto/brutto.
Zudem stellt die Stadt Hilpoltstein sicher, dass die Nutzung bzw. der Unterhalt und Betrieb des LEADER-Projekts „Bewegungs- und Erlebnispark am Jugendplatz Hilpoltstein“ während der 12-jährigen Zweckbindungsfrist gewährleistet ist und anfallende Kosten vom Projektträger übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.07.2020
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in der Rother Straße - Bau Treppenanlage
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.07.2020
|
ö
|
vorberatend
|
8.1 |
Sachverhalt
Stadtrat Raithel berichtete, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen der Rother Straße derzeit eine Treppenanlage im Bereich der neuen Querungshilfe auf Seiten der Dorotheenhöhe entstehe.
Bürgermeister Mahl erklärte hierzu, dass bei den Baumaßnahmen vor Ort ein relativ großer Höhenunterschied zum bestehenden Geh- und Radweg entlang des Anna-Maria-Weges und der Rother Straße festgestellt wurde. Eine derartig hohe Steigung wäre ohne Treppe nicht möglich gewesen.
Radfahrer und Rollstuhlfahrer müssen lediglich einen kleinen Umweg über eine Rampe in Kauf nehmen, so Bürgermeister Mahl.
Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr