Datum: 07.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA-Nr. 134/2020
3.2 BA-Nr. 150/2020
3.3 BA-Nr. 158/2020
3.4 BA Nr. 160/2020
4 Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Aufstellung Kriterienkatalog
5 Weinsfeld - Sanierung Wasserleitung, Kanal Erweiterung der Erschließung mittels Wasserleitung und Kanal im Bezirk C Neue Asphaltdeckschicht für Bezirk C
6 Neubau Abwasserdruck- und Wassertransportleitung sowie Radweg von Weinsfeld zum GG An der Autobahn Entsorgung von Aushubmaterial
7 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö 3
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3.1. BA-Nr. 134/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:        26.10.2020

Baubuch-Nr.: 134/2020

Bauvorhaben:        An- und Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus u. Errichtung Carport
Bauort:        Siebenbürgenstraße 4
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        736/22
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben wird hinsichtlich des Einfügungsgebotes als grenzwertig betrachtet. Durch die zweigeschossige Bauweise und das Flachdach hebt sich der Anbau doch massiv aus der Umgebung heraus.
Eine erste Einschätzung des Landratsamtes liegt aktuell noch nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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3.2. BA-Nr. 150/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:        19.11.2020

Baubuch-Nr.: 150/2020

Bauvorhaben:        Errichtung von zwei Reihenhausgruppen mit je 3 Wohneinheiten
Bauort:        Freystädter Straße
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        533
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als öffentlicher Verkehr/ Parkplatz ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Aufgrund der Nähe zur Staatsstraße ist auch das Staatliche Bauamt zu beteiligen. Aktuell liegt noch keine Stellungnahme.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die 6 Wohneinheiten wird nicht erteilt.
Für 5 Wohneinheiten würde das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden können, um Platz für notwendige Bedarfsflächen für Fahrräder und Mülltonnen auf dem Gelände sicherzustellen. Aufgrund der lockereren Bebauung ist dann ausreichend Platz, um die erforderlichen Stellplätze (insb. Stellplatz Nr. 13) komfortabler anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3. BA-Nr. 158/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Eingang:        30.11.2020

Baubuch-Nr.: 158/2020

Bauvorhaben:        Errichtung eines Handwerkerhauses
Bauort:        Zell A 9
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        1/0
Gemarkung:        Zell
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Einwände gegen das Vorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. BA Nr. 160/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Eingang:        03.12.2020

Baubuch-Nr.: 160/2020

Bauvorhaben:        Umbau eines Wohn- u. Geschäftshauses zum Wohnhaus – Errichtung von 5 neuen        Wohnungen
Bauort:        Christoph-Sturm-Straße 12
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        6
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von 5 neuen Wohneinheiten im EG und OG des Gebäudes. Gegen die baulichen Maßnahmen und die Umnutzung spricht aus Sicht der Verwaltung nichts. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die erforderlichen Befreiungen von der Innenstadtgestaltungssatzung für die Dachloggien und die Glasbausteine an der westlichen Gebäudeseite werden erteilt.

Über die Stellplatzsituation wird wie üblich im Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Über die Stellplatzfrage wird in der Stadtratssitzung am 17.12.2020 entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Aufstellung Kriterienkatalog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 20.07.2020 wurden die im Juni besichtigten Flächen nochmals besprochen.
In der Sitzung einigte man sich darauf, sich in den Fraktionen zu beraten und einen Kriterienkatalog für geeignete Flächen auszuarbeiten.

Die Vorschläge der Fraktionen sollen nun vorgestellt und diskutiert werden. Es sollen einheitliche Kriterien für die künftig anzuwendende Wertungsmatrix festgelegt werden.

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5. Weinsfeld - Sanierung Wasserleitung, Kanal Erweiterung der Erschließung mittels Wasserleitung und Kanal im Bezirk C Neue Asphaltdeckschicht für Bezirk C

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Bauarbeiten zur Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen in Weinsfeld gehen voran. Im Bezirk C wurde zuletzt die Wasserleitung erneuert. Im Bereich des ehemaligen Gasthauses ergaben sich Umstände, die aus fachlicher Sicht eine Erweiterung der Erschließung mittels Wasserleitung, Kanal und Breitband in die Stichstraße Richtung Osten als sinnvoll erscheinen lassen. Auf dem Grundstück der ehemaligen Gastwirtschaft soll das bestehende Gebäude saniert und ein weiteres zu Wohnzwecken gebaut werden. Der Grundstücksanschluss zur Wasserversorgung für das Anwesen C7 verläuft durch das Grundstück der ehemaligen Gaststätte. Um C7 eine direkte Anschlussmöglichkeit zu geben, müsste die Hauptwasserleitung in die Stichstraße verlegt werden. Das neue Anwesen von C7a grenzt direkt an C7 an. Dieser Eigentümer hat vor, seine Zufahrt auf öffentlichen Grund mittels Asphalt auf eigene Kosten befestigen zu lassen. Um bei weiteren Bautätigkeiten in diesem rückwärtigen Umfeld eine ordentliche Erschließung vorhalten zu können, wird vorgeschlagen, die Wasserleitung, den Kanal und das Breitbandleerrohr über den befestigten Bereich der Straße hinaus zu legen.
Die Mehrkosten für die zusätzlichen Erschließungsarbeiten betragen rd. 40.000 € brutto.

Ebenso zu empfehlen wäre eine neue Asphaltdeckschicht für die gesamte Oberfläche der Straße C.
Im Ausschreibungsumfang ist die Rohrgrabenwiederherstellung enthalten. Durch die Fläche des Rohrgrabens, kleinerer bzw. schmaler auszubauender Nebenflächen bis zur Straßeneinfassung sowie den querenden Grundstücksanschlüssen welche ca. 50% der Straße in Anspruch nehmen, entsteht eine zerstückelte Restfläche. Der Zustand der vorhandenen alten Asphaltschicht (über 50 Jahre alt) ist nicht so schlecht, dass er sanierungsbedürftig gewesen wäre. Durch einen derartigen Eingriff und in Anbetracht, dass ca. die Hälfte der Straße eine neue Deckschicht durch die Wasserleitungsmaßnahme erhält, wird vorgeschlagen, den Rest der Asphaltdeckschicht abfräsen zu lassen und auf der gesamten Straßenfläche eine neue Deckschicht aufzubringen.
Die Mehrkosten für die zusätzliche Fläche betragen rd. 33.000 € brutto.
 

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die Mehrkosten für die zusätzlichen Erschließungsarbeiten für Wasserleitung, Kanal und Breitbandversorgung in der Stichstraße C sowie einer neuen Asphaltdeckschicht für die gesamte Straße C. Die Mehrkosten betragen insgesamt rd. 73.000 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Neubau Abwasserdruck- und Wassertransportleitung sowie Radweg von Weinsfeld zum GG An der Autobahn Entsorgung von Aushubmaterial

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei o. g. Maßnahme wurde von der Kreisstraße zwischen Weinsfeld und Lay über die Kläranlage Weinsfeld bis zum GG An der Autobahn eine neue Wassertransportleitung verlegt. Ebenso wurde von der Kläranlage bis zum Abwasserpumpwerk des Gewerbegebietes eine Abwasserdruckleitung verlegt. Vom Ortsrand Weinsfeld wurde dann noch im Auftrag des Staatlichen Bauamtes ein neuer Geh- und Radweg erstellt. Bei den Bauarbeiten fiel wie üblich Aushubmaterial an, welches auf einer Freifläche im Gewerbegebiet zwischengelagert wurde. Im Leistungsverzeichnis war vorgesehen, dass das anfallende Aushubmaterial weitestgehend wieder nach Aufbereitung in den Rohrgräben und Seitenflächen eingebaut wird. Hintergrund für dieses Vorgehen ist die Vermeidung von zu entsorgenden Aushubs wegen der zu befürchtenden hohen Kosten für geogen belastetes Erdmaterials. Rund 3000 m³ Aushubmaterial mussten aus folgenden Gründen dennoch abgefahren und entsorgt werden:
  1. Anfallendes Aushubmaterial aus zusätzlichen Rohrleitungsmaßnahmen
  2. Fremdmaterial notwendig entlang der Kreisstraße und ICE – Damm wegen Stabilität
  3. Bodenaustausch im Bereich der Zufahrten zu Fa. Bruckschlögl und Distler
  4. Entfall von Angleichungsflächen mit Aushubmaterial. Flächen wurden mittels einer zusätzlichen Humusschicht angeglichen

Das übrig gebliebene Aushubmaterial wurde ordnungsgemäß beprobt und (glücklicherweise) als DK 0 Material deklariert, sodass es auf die naheliegende Deponie der Fa. Kreichauf verbracht werden konnte.
Die Gesamtkosten für das zu entsorgende Erdmaterial betragen 126.924,10 € brutto. Diese teilen sich wie folgt auf:
rd. 40.000 € für den Bereich Abwasser (Druckleitung und Drainagesammler)
rd. 70.000 € für die Wassertransportleitung
rd. 12.500 € im Bereich der Zufahrt Bruckschlögl u. Distler
rd. 4.400 € für den Radweg

Das Aushubmaterial wurde bereits im Mai 2019 abtransportiert. Ein Einheitspreis pro Tonne wurde im Vorfeld ausgehandelt. Der Abtransport war dringlich geworden, da eine Vollsperrung der Kreisstraße nach Pyras kurz bevorstand. Andernfalls hätte der Transport des Materials über einen Umweg und noch höheren Kosten erfolgen müssen.
Die Aufstellung der genauen Massen sowie die Aufteilung zu den verschiedenen Sparten erfolgten erst mit der Prüfung der Schlussrechnung durch das Ing. Büro Völker. Eine Nachberechnung zur Schlussrechnung erhielten wir vor einigen Tagen.

Die Auftragssumme belief sich ohne den Radweg auf 1.028.915,60 € Brutto. Die Kosten für den Radweg wurden zu 100% an das Staatliche Bauamt weiterverrechnet.
Die städtische Maßnahme (Kanal und Wasserleitung) wurde mit 1.010.190,78 € brutto abgerechnet.
Somit liegt die Abrechnungssumme rd. 18.000 € unter der Auftragssumme.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt den Mehrkosten über 126.924,10 € brutto für das Abfahren und Entsorgen von Bodenaushubmaterial zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2020 ö 7
Datenstand vom 14.01.2021 14:49 Uhr