Datum: 25.11.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Sonstiges Kulturausschuss
3 Sonstiges Kulturausschuss
4 neue BV
5 Sonstiges Kulturausschuss
6 Sonstiges Kulturausschuss
7 Beratung über den Neuerlass der Marktsatzung, Marktgebührensatzung und Erlass von Vergaberichtlinien für den Hilpoltsteiner Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt
8 Sonstiges

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Mahl eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus und begrüßt die anwesenden Stadträte und Vertreter der Presse.

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2. Sonstiges Kulturausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 2
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3. Sonstiges Kulturausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 3
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4. neue BV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 4
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5. Sonstiges Kulturausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 5
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6. Sonstiges Kulturausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 6
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7. Beratung über den Neuerlass der Marktsatzung, Marktgebührensatzung und Erlass von Vergaberichtlinien für den Hilpoltsteiner Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Aufgrund der hohen Attraktivität des Mittelalterfestes haben in den letzten Jahren stets die Bewerbungen der Fieranten am Mittelaltermarkt zugenommen. In den letzten Jahren mussten deshalb auch Markthändler abgewiesen werden.
Gegenüber dem abgewiesenen Marktteilnehmer muss die Stadt Hilpoltstein in transparenter und nachvollziehbarer Weise die Ablehnung dokumentieren. Aufgrund der aktuell bestehenden Regelungen ist dies derzeit nur bedingt möglich. Dieselbe Problematik besteht auch bei dem Hilpoltsteiner Weihnachtsmarkt.

Bei der rechtlichen Bewertung der Zulassungsansprüche von (potenziellen) Markthändlern ist grundsätzlich danach zu differenzieren, ob der jeweilige Markt „festgesetzt“ im Sinne der Gewerbeordnung ist (Mittelalterfest) oder nicht (Weihnachtsmarkt).

Gewerberechtliche Bedeutung des Zulassungsanspruches:

Nach § 70 GewO ist „jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört … nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt“. Der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Grundsatz der „Marktfreiheit“ wird in den Absätzen 2 und 3 von § 70 GewO aber bereits wieder in erheblichem Umfang eingeschränkt: Zur „Erreichung des Veranstaltungszwecks“ kann der Veranstalter nämlich die Veranstaltung zunächst auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlichen gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandelt werden (§ 70 Abs. 2 GewO). Des Weiteren kann der Veranstalter auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Voraussetzung hierfür ist ein sachlich gerechtfertigter Grund, insbesondere eine nicht ausreichende Kapazität (§ 70 Abs. 3 GewO).
(Parzefall / Ecker / Katzer, Kommunales Ortsrecht, 70.00 Einführung Märkte und Volksfeste, 3)

Zulassungsanspruch zu nicht festgesetzten Märkten:

Kommunalrechtlich relevant ist insbesondere die Möglichkeit der Bestimmung des Widmungszwecks in einer Marktsatzung. Hieraus leitet sich die Kompetenz der Stadt als Marktveranstalterin zur Festlegung eines entsprechenden Warenangebots, des Erscheinungsbildes des Marktes, des Raumumfangs und letztendlich auch die auf bestimmte Aussteller- oder Anbietergruppen bezogenen Beschränkungsmöglichkeiten ab.
Zu beachten ist allerdings, dass in dieser gesetzlichen Ermächtigung, den Anstaltszweck zu bestimmen, zugleich eine Berufsausübungsregelung gemäß Art. 12 GG liegt. Innerhalb des von der Stadt durch Bestimmung des Widmungszwecks allgemein gezogenen Rahmens ist daher unter den Bewerbern nach sachlichen Kriterien auszuwählen. 
(Parzefall / Ecker / Katzer, Kommunales Ortsrecht, 70.00 Einführung Märkte und Volksfeste)

Auf Grundlage der rechtlichen Bewertungen wurde die Marksatzung aus dem Jahre 2001 komplett überarbeitet. Dabei wurde u.a. folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Der Mittelalterfestmarkt wird mit aufgenommen
  • Die Zeiten der Märkte (u.a. Öffnungszeiten) wurden nun nicht mehr starr festgesetzt, sondern können individuell festgelegt werden. 
  • Die gewerberechtliche Festsetzung der einzelnen Märkte wird aus der Marksatzung entnommen. Durch Satzung kann keine Marktfestsetzung erfolgen, da eine Satzung das Verhältnis zwischen den Träger der öffentlichen Einrichtung und den Nutzern regelt. Adressat der Marktfestsetzung ist demgegenüber der Veranstalter, dem aus der Festsetzung Rechte (Marktprivilegien) und Pflichten (u.a. Durchführungspflicht) erwachsen. Die Marktfestsetzung ist jeweils gesondert zu erstellen.
  • Die Markgebühren wurden aufgrund der Übersichtlichkeit aus der Marktsatzung entnommen und werden nun in einer gesonderten Gebührensatzung festgelegt.
  • Die Umsatzsteuergesetz Passus wurde eingefügt

Darauf nun aufbauend wird speziell für den Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt von Seiten der Verwaltung eine Vergaberichtlinie vorgeschlagen.
Zunächst wird in der Vergaberichtlinie, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Besetzung und thematischer Ausrichtung, eine grobe Zielrichtung für die Art der Geschäfte festgelegt.
Um einen sachlichen und transparenten Auswahlprozess durchführen zu können, wurde neben den bekannten Kriterien Zuverlässigkeit, Fachkenntnis, Ortsansässigkeit, z.B. auch ein Kriterium für das Bio Angebot / Fair Trade aufgenommen.

Die vorgeschlagene Markt-, Marktgebührensatzung und Vergaberichtlinie sind beigefügt.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus 25.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Tourismusbeauftragte Mareike Ibinger informiert in über Neuigkeiten aus dem Bereich Tourismus. 

Bürgermeister Markus Mahl gibt dem Gremium Gelegenheit, sonstige Themen zu diskutieren.

Datenstand vom 26.01.2022 09:30 Uhr