Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bauleitplanung
4.1 Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss
5 Kinderbetreuungseinrichtungen
5.1 Neubau einer Kindertagesstätte in Meckenhausen - Anerkennung der Kinderbetreuungsplätze
5.2 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2021
5.3 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Rückrechnung der erhöhten Gewährung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2020
6 Haushaltsplanung 2021
6.1 Beschluss über die Haushaltssatzung 2021
6.2 Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024
6.3 Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
6.4 Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 der Siechenhausstiftung Hilpoltstein
7 Ausschreibung des Strombezug 2023 - 2025
8 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat - Einführung von Hybridsitzungen
9 Entscheidung über den Einsatz des Krisenausschusses
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
10.1 Aktueller Sachstand Stadthalle

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Anfragen.

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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Beiträge.

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 4
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4.1. Vorhabensbezogene 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 19 "Eichendorffstr./Gänsbach" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 28.05.2020 die zweite Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind bisher Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zugelassen.
Das Konzept eines Bauträgers sieht auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 7 (FlNr. 818, Gemarkung Hilpoltstein) eine Bebauung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je vier Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vor.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann hierbei entfallen.

Mit dem geplanten Vorhaben soll dem Bedarf an Wohnraum in Hilpoltstein, der sinnvollen Innen- bzw. Nachverdichtung sowie einer flächensparenden Siedlungsentwicklung Rechnung getragen werden.

Das vom Vorhabensträger beauftragte Ingenieurbüro Markert hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Markert zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Eichendorffstraße/Gänsbach“ der Stadt Hilpoltstein für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha.

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ entsprechend der Geltungsbereichsdarstellung im Anhang als „Allgemeines Wohngebiet“umzuwidmen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5 der Gemarkung Hilpoltstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 5
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5.1. Neubau einer Kindertagesstätte in Meckenhausen - Anerkennung der Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.10.2019 im Rahmen der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze beschlossen, einen Ersatzbau für die Kindertagesstätte St. Martin Meckenhausen mit 2 Krippengruppen und 3 Regelkindergruppen zu bauen.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein erkennt ab dem Kinderbetreuungsjahr 2022 den Bedarf für 23 Krippenkinderplätze, davon 1 Inklusionsplatz und 71 Regelkinderplätze, davon 4 Integrationsplätze, in der neu geplanten Kindertagesstätte in Meckenhausen an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2020, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2021. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Im Jahr 2021 besuchen aktuell 5 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 5,54 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 5,54 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2021 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.3. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Rückrechnung der erhöhten Gewährung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen hat für das Jahr 2020 die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für Kinder mit Behinderung auf den Wert 4,99 beantragt. Dem Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 13.02.2020 stattgegeben.

Im Rahmen der anstehenden Endabrechnung für die Betriebskostenförderung 2020 hat die Katholische Kirchenstiftung nun eine Neuberechnung des Gewichtungsfaktors beantragt, da sich im abgelaufenen Betreuungsjahr das der Berechnung im Abschlagsverfahren zugrunde gelegte Jahresarbeitgeberbrutto der Zusatzkraft erhöht hat. Nach Rücksprache mit der Fachaufsicht des Landratsamtes Roth ist die Rückrechnung mit den tatsächlich im Betreuungsjahr angefallen Kosten im Rahmen der Endabrechnung durchzuführen.

Der Gewichtungsfaktor 4,5 + x erhöht sich dementsprechend von 0,49 auf 0,68.

Beschluss

Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Rückrechnung der erhöhten Gewährung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 5,18 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2020 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplanung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 6
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6.1. Beschluss über die Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Die Daten der Finanzplanung 2020 bis 2024 werden mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.3. Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltsplanung der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Jahr 2021 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.4. Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 der Siechenhausstiftung Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung für das Jahr 2021 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans der Siechenhausstiftung Hilpoltstein für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Ausschreibung des Strombezug 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Stromausschreibung Lieferjahre 2023 bis 2025

Die Stromlieferverträge mit dem Stromlieferanten E.ON Energie Deutschland GmbH (65 Anlagen Straßenbeleuchtung, 6 RLM Anlagen und 100 Anlagen Standardlastprofil enden zum 31.12.2022. Da der Stromverbrauch aller städtischen Abnahmestellen den Schwellenwert übersteigt, muss eine europaweite Ausschreibung des Strombezuges erfolgen.
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündel-ausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung einmal die Wahl zwischen Normalstrom und Ökostrom und darüber hinaus bei Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote.

Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom.
Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt und dadurch höhere Chance auf einen regional ansässigen Energieversorger mit festem Ansprechpartner. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit geringen Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0  -  0,5 ct/kWh


Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend ist bei dieser Variante der Ökostrom-ausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5  -  1,2 ct/kWh

Beispiel Stadt Hilpoltstein: Mehrkosten gegenüber Normalstrom von 1,2 ct/kWh würden bei einem Durchschnittsverbrauch von 2.300.000 kWh/Jahr zu reinen Energiemehrkosten von 82.800 € netto bezogen auf die Vertragslaufzeit führen.  

Wie auch bei der vergangenen Ausschreibung sollen die leistungsgemessenen Anlagen (RLM), die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Anlagen Standardlastprofil in einem jeweiligen Speziallos ausgeschrieben werden (Vorteil: günstigerer Preis; Nachteil: ggfs. mehrere Stromlieferanten).

Beschluss

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen werden. Die Ausschreibung soll im jeweiligen Speziallos zur besseren Preisfindung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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8. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat - Einführung von Hybridsitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Bayer. Landtag hat die Gemeindeordnung geändert. Die Änderungen treten noch im März 2021 in Kraft.

Die Änderungen des Gesetzes eröffnen in Bezug auf die Einführung von sog. Hybridsitzungen folgende Möglichkeiten (Auszug aus dem Schreiben des Innenministeriums vom 16.03.2021):

Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung (Art. 47a GO i.V.m. Art. 120b Abs. 4 GO)

Das Gesetz ermöglicht es Gemeinden … unabhängig von der Corona-Pandemie, hybride Sitzungen zuzulassen.

Die Ermächtigung zielt nicht nur auf die Bewältigung der Pandemie, sondern soll generell mehr Handlungsspielräume verschaffen, z. B. um die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern, und setzt dafür einen gesetzlichen Mindestrahmen:

a) Sitzungen sind gerade mit Blick auf die Saalöffentlichkeit weiter als Präsenzsitzungen vorzubereiten (unabhängig davon, ob und wie viele Gremienmitglieder sich audiovisuell zuschalten), sodass mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein muss und rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind.

b) Zuschaltungen können nur in Form von kombinierten Ton-Bild-Übertragungen zugelassen werden, nicht aber als bloße Ton-Übertragungen, weil diese die gerade in den kommunalen Gremien bedeutsamen Diskussionen und Entscheidungsfindungen „von Angesicht zu Angesicht“ nicht ermöglichen.

c) Die Kommunen müssen gewährleisten, dass sich die anwesenden und zugeschalteten Gremienmitglieder gegenseitig wahrnehmen können. Bei öffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Mitglieder zudem mindestens auch für die Saalöffentlichkeit wahrnehmbar sein.

d) Einer Einwilligung zur Übertragung der zugeschalteten Mitglieder in den Sitzungsraum oder der körperlich anwesenden Sitzungsteilnehmer zu den zugeschalteten Mitgliedern bedarf es nicht.

e) Die Kommunen tragen in ihrem Bereich die Verantwortung, dass die technischen Zuschaltmöglichkeiten während der Sitzungen ununterbrochen bestehen. Andernfalls dürfen Sitzungen nicht beginnen oder sind sie zu unterbrechen. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Sitzung nicht festgestellt werden kann, dass eine vorhandene Störung nicht dem Verantwortungsbereich der Kommune zuzuordnen ist. Ein Verstoß kann aber dadurch geheilt werden, dass sich die vorübergehend nicht zugeschalteten Mitglieder rügelos an der Beschlussfassung beteiligen.

f) Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Kommunen bleiben dagegen unbeachtlich und gehen zu Lasten der jeweiligen Mitglieder, da diese auch entscheiden, ob sie physisch teilnehmen oder sich nur zuschalten lassen wollen. Sind andere Mitglieder zugeschaltet oder ergibt ein Test, dass eine Zuschaltung zur Sitzung grundsätzlich möglich ist, wird widerlegbar vermutet, dass der Grund für die Nichtzuschaltung im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegt, solange die Kommune nur die technische Plattform der audiovisuellen Zuschaltung stellt.

g) Zugeschaltete Mitglieder können nicht an geheimen Wahlen teilnehmen, da es auf diesem Weg keine Möglichkeit gibt, eine geheime Stimmabgabe sicherzustellen. Diese sind insoweit von der Pflicht zur Abstimmung suspendiert.

h) Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Pandemiesituation genügt für die Zulassung von Sitzungen im Hybridformat, die vor dem 1. Januar 2022 stattfinden, anstatt einer Regelung in der jeweiligen Geschäftsordnung ein Beschluss des Vollgremiums. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung verlangt das Gesetz in jedem Fall (also für diesen Beschluss wie auch für einen Beschluss zur Regelung in der Geschäftsordnung) eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden.

Innerhalb dieses gesetzlichen Mindestrahmens können die Kommunen bestimmen, ob und wie weit sie Zuschaltungen von Gremienmitgliedern durch Ton-Bild-Übertragungen erlauben. Sie können insbesondere

a) eine Höchstzahl oder -quote an Zuschaltungen bestimmen,

b) Zuschaltungen generell ermöglichen oder von besonderen Gründen, insbesondere einer sonst drohenden Verhinderung der Teilnahme (etwa auch wegen einer Pandemie), abhängig machen,

c) Zuschaltungen auf Sitzungen des Gesamtgremiums und/oder auf alle oder einzelne Ausschüsse beschränken,

d) Zuschaltungen auf öffentliche Sitzungen beschränken oder sie auch bei nichtöffentlichen Sitzungen zulassen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen müssen die zugeschalteten Mitglieder dafür sorgen, dass die Sitzung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen werden kann; ein Verstoß wird wie ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht behandelt und kann entsprechend sanktioniert werden.

Die Regelungen treten rückwirkend zum 12. Februar 2021 in Kraft. Die Ermächtigung ist bis Ende des Jahres 2022 befristet, um Hybridsitzungen ausreichend erproben zu können. Wie erwähnt, werden wir zeitnah gesonderte Anwendungshinweise zu Hybridsitzungen herausgeben und dabei auf rechtliche, exekutive und technische Aspekte näher eingehen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass die Sitzungen des Stadtrats bis Ende des Jahres 2021 als sog. Hybridsitzungen stattfinden können. Die Umsetzung erfolgt nachdem die Anwendungshinweise des Innenministeriums vorliegen und die notwendige Technik zur Verfügung gestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dass Hybridsitzungen auch für die Bau-, Kultur- und Krisenausschüsse möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt, dass die Anzahl der Online-Teilnehmer sowohl für Stadtrat- als auch für Ausschusssitzungen zahlenmäßig nicht begrenzt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt, dass kein besonderer Grund für die Online-Teilnahme an den Sitzungen notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Stadtrat beschließt, dass die Online-Teilnahme an den Sitzungen sowohl für den öffentlichen Teil als auch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Entscheidung über den Einsatz des Krisenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 14.01.2021 wurde entschieden, den Krisenausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Hilpoltstein einzusetzen. Weiter wurde beschlossen, dass der Krisenausschuss in seinen Sitzungen jeweils festlegt und beschließt, ob er weiterhin tätig bleibt oder künftig wieder der gesamte Stadtrat tagt. Sollte der Katastrophenfall nicht mehr festgestellt sein/werden, wird der Stadtrat automatisch wieder zuständig.

Beschluss

Der Krisenausschuss beschließt, dass in der geplanten Stadtratssitzung am 15.04.2021 statt des Gremiums Stadtrat der Krisenausschuss tagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 10
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10.1. Aktueller Sachstand Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö 10.1

Sachverhalt

In der Hilpoltsteiner Stadthalle wurde Mitte Februar an einem der vier systemrelevanten tragenden Leimholzbinder in der Dachkonstruktion ein auffälliger Riss festgestellt.

Als erste Sicherungsmaßnahme wurde, unter Aufsicht eines Statikers, unverzüglich eine Unterjochung des Binders veranlasst und ein Schwerlastgerüst unterhalb des gerissenen Binders gestellt. Ebenso wurden die Stadthalle und der nebenläufige Fußweg entlang der Stadthalle vollständig gesperrt.

Weiteren Sicherheitsmaßnahmen, welche vom Statiker empfohlen wurden, wurden umgesetzt.

Zur Sitzung am 25.03.2021
Aktuell werden notwendige Sanierungsarbeiten bzw. Baumaßnahmen vom Statiker geprüft und die damit verbundenen Kosten eruiert.

Der Sachstand und die mögliche weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung genauer erläutert.

Datenstand vom 31.03.2021 11:30 Uhr