Datum: 15.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Altersgerechtes Wohnen in Hilpoltstein
6 Geförderter Wohnungsbau - Aktueller Sachstandsbericht
7 Bauleitplanung
7.1 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre
7.2 18. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein - Aufstellungsbeschluss
8 Beschluss zur Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split
9 Neuerlass der Marktsatzung, Marktgebührensatzung und Erlass von Vergaberichtlinien für den Hilpoltsteiner Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt
10 Aktueller Sachstand Stadthalle
11 Entscheidung über den Einsatz des Krisenausschusses
12 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

zum Seitenanfang

2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 2
zum Seitenanfang

3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö vorberatend 4

Sachverhalt

.In der Stadtratssitzung am 25.03.2021 wurden folgende Aufträge vergeben:


Hochbau

BV: Stadthalle, Sanierung Schaden Binder
Gewerk
 Auftragnehmer
Tragwerksplanung
 Ingenieurbüro Wolfrum, Nürnberg

zum Seitenanfang

5. Altersgerechtes Wohnen in Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Frau Sabine Wenng von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) informiert über das Thema „altersgerechtes Wohnen“.

zum Seitenanfang

6. Geförderter Wohnungsbau - Aktueller Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für ein eigenes städtisches Engagement zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein in seiner Sitzung vom 07.02.2019 den Beschluss gefasst, wegen Überschreitung des Schwellenwertes, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV) durchzuführen.

Im Vorgriff auf das VgV-Verfahren wurde in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken eine Wohnraum-Konzeptstudie für das Grundstück auf der Dorotheenhöhe in Auftrag gegeben und in der Sitzung vom 25.07.2019 vom Stadtrat gebilligt.

Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt.

Zur Sitzung am 22.10.2020
Das VgV-Verfahren wurde durchgeführt und die entsprechenden Büros beauftragt.
Erste Gespräche fanden bereits im Vorfeld mit den Planungs- und Fachbüros statt.
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts vorstellen.

Zur Sitzung am 15.04.2021
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts anhand einer Präsentation vorstellen.

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 25.03.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße-/ Freystädter Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha.

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5 der Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. 18. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden.

Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind laut aktuellem Flächennutzungsplan als Misch- bzw. Gewerbefläche ausgewiesen. In dem Änderungsverfahren werden die Flächen mit den Flurnummern
450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5
der Gemarkung Hilpoltstein in ein Allgemeines Wohngebiet abgeändert und entsprechend ausgewiesen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5 (Gemarkung Hilpoltstein). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Beschluss zur Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat aufgrund einer Grundsatzentscheidung beschlossen, den Radverkehr in Hilpoltstein zu fördern und ein Radverkehrskonzept erarbeiten zu lassen. Darüber hinaus wurde die Mitgliedschaft im Verein „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern e.V.“ (kurz AGFK Bayern) angestrebt.

Die Stadt Hilpoltstein arbeitet nun an der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, welches das beauftragte Ingenieurbüro BERNHARD aus Aalen erarbeitet hat.

Um die Auszeichnung zur „Fahrradfreundlichen Kommune“ zu erhalten, steht im Juli 2021 das Zertifizierungsverfahren an.

Hierfür ist es weiterhin notwendig, einen Beschluss zur möglichen Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split herbeizuführen.

Die Stadt Hilpoltstein sieht sich aufgrund des Klimawandels in der Pflicht, das Radfahren im Alltag sowie in der Freizeit attraktiver zu gestalten. Hierzu zählen vor allem neue und sichere Radwege, Abstellanlagen für Fahrräder und die Radverkehrsbeziehungen zwischen den Ortsteilen mit der Kernstadt Hilpoltstein.

Bisher liegt der Modal-Split der Stadt Hilpoltstein bei ca. 20 %.
Eine Steigerung des Modal-Splits um ca. 5 % in 5 – 7 Jahren wäre demnach sinnvoll.

Ziel der Stadt Hilpoltstein solle es sein, den Modal-Split für den Radverkehr kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5 % auf dann 25%. Das Ziel soll in den nächsten 5 bis 7 Jahren erreicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Neuerlass der Marktsatzung, Marktgebührensatzung und Erlass von Vergaberichtlinien für den Hilpoltsteiner Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Aufgrund der hohen Attraktivität des Mittelalterfestes haben in den letzten Jahren stets die Bewerbungen der Fieranten am Mittelaltermarkt zugenommen. In den letzten Jahren mussten deshalb auch Markthändler abgewiesen werden.
Gegenüber dem abgewiesenen Marktteilnehmer muss die Stadt Hilpoltstein in transparenter und nachvollziehbarer Weise die Ablehnung dokumentieren. Aufgrund der aktuell bestehenden Regelungen ist dies derzeit nur bedingt möglich. Dieselbe Problematik besteht auch bei dem Hilpoltsteiner Weihnachtsmarkt.

Bei der rechtlichen Bewertung der Zulassungsansprüche von (potenziellen) Markthändlern ist grundsätzlich danach zu differenzieren, ob der jeweilige Markt „festgesetzt“ im Sinne der Gewerbeordnung ist (Mittelalterfest) oder nicht (Weihnachtsmarkt).

Gewerberechtliche Bedeutung des Zulassungsanspruches:

Nach § 70 GewO ist „jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört … nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt“. Der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Grundsatz der „Marktfreiheit“ wird in den Absätzen 2 und 3 von § 70 GewO aber bereits wieder in erheblichem Umfang eingeschränkt: Zur „Erreichung des Veranstaltungszwecks“ kann der Veranstalter nämlich die Veranstaltung zunächst auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlichen gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandelt werden (§ 70 Abs. 2 GewO). Des Weiteren kann der Veranstalter auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. Voraussetzung hierfür ist ein sachlich gerechtfertigter Grund, insbesondere eine nicht ausreichende Kapazität (§ 70 Abs. 3 GewO).
(Parzefall / Ecker / Katzer, Kommunales Ortsrecht, 70.00 Einführung Märkte und Volksfeste, 3)

Zulassungsanspruch zu nicht festgesetzten Märkten:

Kommunalrechtlich relevant ist insbesondere die Möglichkeit der Bestimmung des Widmungszwecks in einer Marktsatzung. Hieraus leitet sich die Kompetenz der Stadt als Marktveranstalterin zur Festlegung eines entsprechenden Warenangebots, des Erscheinungsbildes des Marktes, des Raumumfangs und letztendlich auch die auf bestimmte Aussteller- oder Anbietergruppen bezogenen Beschränkungsmöglichkeiten ab.
Zu beachten ist allerdings, dass in dieser gesetzlichen Ermächtigung, den Anstaltszweck zu bestimmen, zugleich eine Berufsausübungsregelung gemäß Art. 12 GG liegt. Innerhalb des von der Stadt durch Bestimmung des Widmungszwecks allgemein gezogenen Rahmens ist daher unter den Bewerbern nach sachlichen Kriterien auszuwählen.
(Parzefall / Ecker / Katzer, Kommunales Ortsrecht, 70.00 Einführung Märkte und Volksfeste)

Auf Grundlage der rechtlichen Bewertungen wurde die Marktsatzung aus dem Jahre 2001 komplett überarbeitet. Dabei wurde u.a. folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Der Mittelalterfestmarkt wird mit aufgenommen
  • Die Zeiten der Märkte (u.a. Öffnungszeiten) wurden nun nicht mehr starr festgesetzt, sondern können individuell festgelegt werden.
  • Die gewerberechtliche Festsetzung der einzelnen Märkte wird aus der Marksatzung entnommen. Durch Satzung kann keine Marktfestsetzung erfolgen, da eine Satzung das Verhältnis zwischen den Träger der öffentlichen Einrichtung und den Nutzern regelt. Adressat der Marktfestsetzung ist demgegenüber der Veranstalter, dem aus der Festsetzung Rechte (Marktprivilegien) und Pflichten (u.a. Durchführungspflicht) erwachsen. Die Marktfestsetzung ist jeweils gesondert zu erstellen.
  • Die Markgebühren wurden aufgrund der Übersichtlichkeit aus der Marktsatzung entnommen und werden nun in einer gesonderten Gebührensatzung festgelegt.
  • Die Umsatzsteuergesetz Passus wurde eingefügt

Darauf nun aufbauend wird speziell für den Weihnachts- und Mittelalterfestmarkt von Seiten der Verwaltung eine Vergaberichtlinie vorgeschlagen.
Zunächst wird in der Vergaberichtlinie, unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Besetzung und thematischer Ausrichtung, eine grobe Zielrichtung für die Art der Geschäfte festgelegt.
Um einen sachlichen und transparenten Auswahlprozess durchführen zu können, wurde neben den bekannten Kriterien Zuverlässigkeit, Fachkenntnis, Ortsansässigkeit, z.B. auch ein Kriterium für das Bio Angebot / Fair Trade aufgenommen.

Beschlussempfehlungen durch den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Tourismus vom 17.03.2021

In der Sitzung vom 17.03.2021 wurde dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die vorgelegte Markt-, Marktgebührensatzung und Vergaberichtlinie zu beschließen.


Die vorgeschlagene Markt-, Marktgebührensatzung und Vergaberichtlinie sind beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegten Entwürfe der Markt-, Marktgebührensatzung und die Vergaberichtlinie für den Mittelalterfest- und Weihnachtsmarkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Aktueller Sachstand Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö vorberatend 10

Sachverhalt

In der Hilpoltsteiner Stadthalle wurde Mitte Februar an einem der vier systemrelevanten tragenden Leimholzbinder in der Dachkonstruktion ein auffälliger Riss festgestellt.

Als erste Sicherungsmaßnahme wurde, unter Aufsicht eines Statikers, unverzüglich eine Unterjochung des Binders veranlasst und ein Schwerlastgerüst unterhalb des gerissenen Binders gestellt. Ebenso wurden die Stadthalle und der nebenläufige Fußweg entlang der Stadthalle vollständig gesperrt.

Weiteren Sicherheitsmaßnahmen, welche vom Statiker empfohlen wurden, wurden umgesetzt.

Zur Sitzung am 25.03.2021
Aktuell werden notwendige Sanierungsarbeiten bzw. Baumaßnahmen vom Statiker geprüft und die damit verbundenen Kosten eruiert.

Der Sachstand und die mögliche weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung genauer erläutert.


Zur Sitzung am 15.04.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

zum Seitenanfang

11. Entscheidung über den Einsatz des Krisenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 14.01.2021 wurde entschieden, den Krisenausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Hilpoltstein einzusetzen. Weiter wurde beschlossen, dass der Krisenausschuss in seinen Sitzungen jeweils festlegt und beschließt, ob er weiterhin tätig bleibt oder künftig wieder der gesamte Stadtrat tagt. Sollte der Katastrophenfall nicht mehr festgestellt sein/werden, wird der Stadtrat automatisch wieder zuständig.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass in der geplanten Stadtratssitzung am 06.05.2021 statt des Gremiums Stadtrat der Krisenausschuss tagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

zum Seitenanfang

12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 12
Datenstand vom 06.05.2021 15:16 Uhr