Datum: 16.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Verpflichtung der neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher
6 Geförderter Wohnungsbau - Aktueller Sachstandsbericht
7 Radweg Hilpoltstein - Heuberg Billigung der Planung
8 Bauleitplanung
8.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" – Vorstellung der Fassadengestaltung
8.2 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Festlegung der Fassadengestaltung
8.3 16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf)- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8.4 17. Änderung Flächennutzungsplan (Regens-Wagner Zell) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8.5 19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8.6 20. Änderung Flächennutzungsplan (PV Solar) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8.7 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 29 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Solar" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
8.8 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss (Ergänzung)
9 Familienerlebnispfad Hilpoltstein - Beschluss
10 Aktueller Sachstand Stadthalle
11 Antrag der Fraktionen Freie Wähler und der Grünen wegen Radwegenetz
12 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der Verwaltung wurden über die Sommerpause folgende Aufträge vergeben:

Hochbau

BV: Stadthalle Hilpoltstein – Sanierung Schaden Binder
Gewerk
 Auftragnehmer
Zimmererarbeiten
 Fa. Karch, Dietfurt
Dachabdichtungsarbeiten
 Fa. Vieregge GmbH, Allersberg
Einhausung
 Fa. Röttenbacher, Nennslingen

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5. Verpflichtung der neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher werden vom Ersten Bürgermeister Markus Mahl auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

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6. Geförderter Wohnungsbau - Aktueller Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö vorberatend 6

Sachverhalt

 Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für ein eigenes städtisches Engagement zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein in seiner Sitzung vom 07.02.2019 den Beschluss gefasst, wegen Überschreitung des Schwellenwertes, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV) durchzuführen.

Im Vorgriff auf das VgV-Verfahren wurde in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken eine Wohnraum-Konzeptstudie für das Grundstück auf der Dorotheenhöhe in Auftrag gegeben und in der Sitzung vom 25.07.2019 vom Stadtrat gebilligt. 

Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt.

Zur Sitzung am 22.10.2020
Das VgV-Verfahren wurde durchgeführt und die entsprechenden Büros beauftragt.
Erste Gespräche fanden bereits im Vorfeld mit den Planungs- und Fachbüros statt.
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts vorstellen.

Zur Sitzung am 15.04.2021
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts anhand einer Präsentation vorstellen.

Zur Sitzung am 16.09.2021
Anhand erneuter Gespräche zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe wird der aktuelle Sachstand und die damit verbundene Kostenentwicklung in der Sitzung erläutert und dargestellt

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein erteilt grundsätzlich Zustimmung zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baugebiet Dorotheenhöhe entsprechend der vorgestellten Präsentation mit Stand vom 16.09.2021 und der während der Sitzung getroffenen Vorgaben. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. So sind insbesondere Werk- und Detailplanungen zu erstellen, die alternativ auch die vorgestellten Nachhaltigkeitsthemen einschließlich eines Holzbaus mitberücksichtigen. Parallel sind neben dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten abzuprüfen, um auf einer gesicherteren Kostenbasis im Stadtrat die Entscheidungen für die nächsten (Ausschreibungs-)Schritte treffen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Radweg Hilpoltstein - Heuberg Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Von Hilpoltstein kommend in Richtung Heuberg verläuft in Fahrtrichtung Rechts ein 1,5 Meter breiter asphaltierter Weg. Dieser Weg wurde als Gehweg gebaut und darf durch Beschilderung als Geh- und Radweg genutzt werden. Nun ist geplant, den Weg auf die Mindestbreite von 2,5 Meter für gemeinsame Geh- und Radwege zu verbreitern. Der vorhandene Weg wurde im Zuge des Brücken- und Straßenbaus über den Main-Donau-Kanal hergestellt. Gemäß damaliger Planfeststellung und Vereinbarung ist der Weg im Eigentum und damit der Er- und Unterhaltslast der Stadt Hilpoltstein. Nach Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt bestünde nun die Möglichkeit, diesen Staatsstraßen begleitenden Weg über die sogenannte „Sonderbaulast“ bauen zu können und entsprechend fördern zu lassen. Ferner besteht seit Kurzem die Möglichkeit, derartige Radwegemaßnahmen über Förderprogramme des Bundes abzuwickeln. Beim Bau des Radweges ist es aufgrund der geringen Breite bis zur Böschung erforderlich, in überwiegenden Bereichen den oberen Teil der Böschungsbepflanzung zurückzunehmen und eine Stützwand aus L-Steinen z. T. mit Geländer herzustellen. Mit der unteren Naturschutzbehörde wurde die Maßnahme ebenfalls abgestimmt. Grundsätzlich besteht Einverständnis mit dem Eingriff in die Böschungsbepflanzung. Es wurde aber darauf hingewiesen, bzw. darum gebeten, darüber nachzudenken und zu beraten, ob die Radwegeführung auf den linksseitigen und großzügig ausgebauten landwirtschaftlichen Weg gelegt werden kann. Die Radfahrer müssten die Brücke am Kanal unterqueren und auf der rechten Seite die vorhandene und relativ steile Auffahrt zum rechtsseitigen Weg nutzen um kurz vor der Brücke auf den vorhandenen Weg zu gelangen. Vorteil dieses Vorschlags wäre die Schonung des Gehölzes, weniger versiegelte Fläche und natürlich der geringere Kostenaufwand (Gesamtkosten rd. 226.000 € brutto). Der Nachteil wird sein, dass die Streckenführung wohl nicht von allen angenommen wird.
Die berechneten Gesamtkosten des Ingenieurbüros Stauffer/Abraham für die vorgezeigte Planung betragen 541.300 € brutto. Noch nicht abschließend geklärt ist der Umfang von zu erstellendem Geländer an der Böschungskante. Dies wird im Zuge eines notwendigen Sicherheitsaudits vorgegeben.
Herr Christoph Abraham vom Ing. Büro Stauffer/Abraham wird die Entwurfsplanung vorstellen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Planung mit Verbreiterung des vorhandenen Weges auf 2,5 Meter zu. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Antragsunterlagen für das Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu erstellen und Zuwendungen zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 8
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8.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" – Vorstellung der Fassadengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurde in der Sitzung am 03.12.2020 beschlossen und fand von 21.12.2020 bis 29.01.2021 statt.
Die Durchführung der förmlichen Beteiligung läuft aktuell bis 16.07.2021.

Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung werden im Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan konkret geregelt. Erste Entwürfe zur Gestaltung der Fassade werden in der Sitzung anhand eines Modells vorgestellt und erläutert.

Zur Sitzung am 22.07.2021
In der Stadtratssitzung am 24.06.2021 wurde anhand einer Präsentation und eines Modells ein Entwurf der Fassadengestaltung für das geplante Hochregallager vorgestellt. Nach kurzer Diskussion war man sich einig, dass die Firma Klingele weitere Varianten zur Fassadengestaltung aufzeigen solle. Denkbar wäre auch, die Fläche des Hochregallagers als gestalterische Fläche zu nutzen.

Zur Sitzung am 16.09.2021
Seitens der Firma Klingele wurden weitere Varianten zur Fassadengestaltung erarbeitet.
In der Sitzung werden die Vorschläge zur Fassadengestaltung vorgestellt und erläutert.

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8.2. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Festlegung der Fassadengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 06.05.2021 vorgestellt sowie die Entwurfsplanung für die Öffentliche Auslegung gebilligt.

Die Öffentliche Auslegung erfolgt von 22.06.2021 bis 23.07.2021.

Da das Hochregallager auf dem Betriebsgelände der Firma Klingele in der Industriestraße errichtet werden soll und die Höhe des Regallagers Auswirkungen auf das Stadtbild der Stadt Hilpoltstein hat, soll die Fassadengestaltung separat festgelegt werden.
In der Sitzung am 24.06.2021 und 16.09.2021 wurden anhand eines Modells verschiedene Varianten zur möglichen Fassadengestaltung aufgezeigt.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt Variante 2 als Fassadengestaltung für das Hochregallager der Firma Klingele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt Variante 6 als Fassadengestaltung für das Hochregallager der Firma Klingele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt Variante 7 als Fassadengestaltung für das Hochregallager der Firma Klingele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 4

Damit entscheidet sich der Stadtrat für die Variante 6.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8.3. 16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf)- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 08.10.2020 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Für die Neuausweisung des Baugebietes Jahrsdorf 2 im Norden des Ortsteils wurde im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Planungsverband Region Nürnberg als Träger öffentlicher Belange die Flächenentwicklung bemängelt. Grundsätzlich sollen zunächst Potentiale der Innenentwicklung gefördert werden, welche in Jahrsdorf nicht vorhanden sind. Demnach ist eine Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand naheliegend. 

Um den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) nachzukommen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und die entwickelbare Wohnbaufläche im Nordosten auszuweisen. Im Gegenzug ist die Wohnbaufläche auf Flurnummer 140, 149, 150 und Teilfläche 325 im Südosten aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8.4. 17. Änderung Flächennutzungsplan (Regens-Wagner Zell) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.4

Sachverhalt

Der Krisenausschuss der Stadt Hilpoltstein hat am 11.03.2021 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Aufgrund der Planung der Regens-Wagner-Stiftung Zell zur Errichtung von je zwei Wohnheimen für 16 und 24 Menschen mit Behinderung im Anschluss an die bestehende Förderstätte als Ersatzbauten, wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein entsprechend anzupassen. 
Der Rahmenplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde in der Stadtratssitzung am 03.12.2020 bereits beschlossen.

Für die notwendigen Wohnheime wurden alternative Baubereiche im Umgriff der Regens-Wagner-Einrichtung überprüft. Unter Abwägung aller baulichen Belange insbesondere der umgebenden Landschaftsstruktur wird der verfolgte Standort als einzig möglicher für die geplante Bebauung gesehen.  

Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist laut aktuellem Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche und öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. In dem Änderungsverfahren werden die Flächen mit den Flurnummern 3, 4, 553 und 554 der Gemarkung Zell im Süden als Fläche für den Gemeinbedarf abgeändert und entsprechend ausgewiesen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 07.06.2021 bis 09.07.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Welsch + Egger zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8.5. 19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.10.2019 wurde einstimmig beschlossen, dass im Ortsteil Meckenhausen eine neue Kindertagesstätte in einer Größenordnung von 2 Krippen- und 3 Regelkindergruppen gebaut werden soll.
Der Kindergarten soll auf einer städtischen Fläche am südlichen Ortsrand von Meckenhausen auf einer Teilfläche der Flurnummer 712/1, Gemarkung Meckenhausen, errichtet werden.

Nach einigen Gesprächen mit dem Landratsamt lässt sich das Bauvorhaben mittels einer Einzelbaugenehmigung realisieren. Lediglich der Flächennutzungsplan ist in einem förmlichen Bauleitplanverfahren zu ändern.

In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche mit der Flurnummer 712/1 der Gemarkung Meckenhausen als Grünfläche ausgewiesen. Die Fläche ist durch den Kindergartenneubau in eine Fläche für den Gemeingebrauch zu ändern.

Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffene Fläche ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8.6. 20. Änderung Flächennutzungsplan (PV Solar) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.06.2021 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 29 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solar", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 86, 87/1, 87, 88, 89 und 92 der Gemarkung Solar.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

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8.7. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 29 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Solar" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 06.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Freiflächenphotovoltaikanlage Solar“ beschlossen.

Die Billigung der Entwurfsplanung sowie die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurden in der Sitzung am 20.05.2021 beschlossen.

Der Flächenbedarf der PV-Anlage beträgt ca. 21,0 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 86, 87/1, 87, 92, 89 und 88 der Gemarkung Solar.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

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8.8. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss (Ergänzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 8.8

Sachverhalt

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha.

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

Zur Sitzung am 16.09.2021
Im damaligen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit des Aufstellungsbeschlusses zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern 450/21, 450/22, 450/23 ergänzt und der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ entsprechend der Geltungsbereichsdarstellung im Anhang als „Allgemeines Wohngebiet“ umzuwidmen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Familienerlebnispfad Hilpoltstein - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Hilpoltstein verfügt über ein vielfältiges Freizeitangebot, auch im Bereich Wandern stellen die bestehenden 11 Wanderwege ein attraktives touristisches Angebot dar. 

Dennoch möchten wir die touristische Zielgruppe „Familien“ gezielt mit einem speziell dafür ausgelegten Wanderweg ansprechen und einen Familienerlebnispfad in Hilpoltstein errichten. 

Der Weg soll so ausgearbeitet werden, dass mindestens alle 500 m eine Station auf die Kinder wartet, um deren Interesse aufrecht zu erhalten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung der motorischen Fähigkeiten, Bewegung an der frischen Luft, Naturpädagogik und der Bezug zu Hilpoltstein. 

Der Wanderweg soll über zwei Varianten verfügen: eine kürzere über 2,8 km und eine längere über 4 km. Bei der Konzeption des Weges wurde der Kreiswanderwegewart Hans Luft eng eingebunden. 

Bisher feststehende Anlaufpunkte der Route sind der Spielplatz Försterwiese, der Stadtweiher, die Burgruine und der Erlebnisbauernhof Auhof für eine Wanderverlängerung. 
Als Startpunkt des Erlebnispfades ist der Brunnen am Rathaus mit dem Brunnenmännlein denkbar, das Brunnenmännlein könnte die Besucher als Figur (in kindgerechter Abwandlung) begleiten und immer wieder an den Stationen auftauchen. 
Der Weg führt an dem städtischen Waldstück oberhalb der Grund- und Mittelschulen vorbei, wo ein Erlebnisspielplatz mit verschiedenen Geräten für Spiel, Spaß, Fitness und Koordination sowie Lehrtafeln mit Erklärungen und Denkspielen/Rätseln entstehen soll. Die Geräte sollen umweltschonend, nach Möglichkeit in Einklang mit der Umgebung und ohne große Eingriffe in die Natur angebracht werden. Die Wanderroute kann auf bereits bestehenden Wegen integriert werden. 

Für die Umsetzung möchten wir einen Planungspartner aus dem Bereich Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung/Naturpädagogik beauftragen. Das Projekt soll über LEADER gefördert werden. Der entsprechende Antrag wird derzeit ausgearbeitet. Eine Förderung wird als sehr wahrscheinlich in Aussicht gestellt. 
Dieser Erlebnispfad wäre ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Hilpoltstein, da sich in der näheren Umgebung kein vergleichbarer Wanderweg, der auch die Innenstadt in dieser Weise einbindet, befindet und somit auch für die Region und den Landkreis ein touristischer Anziehungspunkt wäre. 
Durch den Erlebnispfad werden alle „Sehenswürdigkeiten“ für Familien in Hilpoltstein miteinander verbunden, auch das Stadtbad und der neue Jugendplatz liegen auf der Route. 

Projektkosten: 135.000 € - davon 25.000 € Planungsleistung. Die LEADER-Förderung entspricht 60 %. 

Projektziele:
  • Schaffung eines Freizeiterlebnisses im Bereich Kultur und Natur für die touristische Zielgruppe Familien und Kinder.
  • Schaffung eines Mehrwerts für die Bürger Hilpoltsteins und dabei Stärkung der Identifizierung der Bürger mit dem eigenen Heimatort.
  • Innenstadtbelebung durch die Anbindung an den Auhof Erlebnisbauernhof.
  • Bewusstsein für den Wert der Region schaffen.
  • Bekanntheitsgrad der Region mit Hilfe des Pfades steigern.
  • Wertschätzung für Natur und Umwelt der nachfolgenden Generation stärken.
  • Bewusstsein für nachhaltige Waldnutzung stärken.
  • Einbindung relevanter örtlicher Institutionen sowohl in die Planung als in die Nutzung. 
    Mögliche Kooperationspartner: LBV, Grundschule Hilpoltstein, BRK Räuberkiste, Rummelsberger Diakonie/Erlebnisbauernhof Auhof, Regens Wagner Zell.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein beschließt die Umsetzung und Finanzierung des geplanten LEADER-Projekts „Familienerlebnispfad – Auf den Spuren der Hilpoltsteiner“ mit Kosten in Höhe von 135.000 € / 160.650 € netto/brutto. Zudem stellt die Stadt Hilpoltstein sicher, dass die Nutzung bzw. der Unterhalt und Betrieb des LEADER-Projekts „Hilpoltsteiner Familienerlebnispfad“ während der 12-jährigen Zweckbindungsfrist gewährleistet ist und anfallende Kosten vom Projektträger übernommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Aktueller Sachstand Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö vorberatend 10

Sachverhalt

In der Hilpoltsteiner Stadthalle wurde Mitte Februar an einem der vier systemrelevanten tragenden Leimholzbinder in der Dachkonstruktion ein auffälliger Riss festgestellt.

Als erste Sicherungsmaßnahme wurde, unter Aufsicht eines Statikers, unverzüglich eine Unterjochung des Binders veranlasst und ein Schwerlastgerüst unterhalb des gerissenen Binders gestellt. Ebenso wurden die Stadthalle und der nebenläufige Fußweg entlang der Stadthalle vollständig gesperrt.

Weiteren Sicherheitsmaßnahmen, welche vom Statiker empfohlen wurden, wurden umgesetzt. 

Zur Sitzung am 25.03.2021
Aktuell werden notwendige Sanierungsarbeiten bzw. Baumaßnahmen vom Statiker geprüft und die damit verbundenen Kosten eruiert.

Der Sachstand und die mögliche weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung genauer erläutert.

Zur Sitzung am 15.04.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 06.05.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 20.05.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 08.07.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 16.09.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

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11. Antrag der Fraktionen Freie Wähler und der Grünen wegen Radwegenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen haben folgende Anträge in den Stadtrat eingebracht:

Anträge zur Verbesserung des Radwegekonzepts
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mahl, verehrte Kolleg*innen im Stadtrat, 
im Rahmen ihres Radwegeverkehrskonzeptes sieht die Stadt Hilpoltstein den Umbau des direkten Umfeldes der wichtigsten Hauptverkehrsadern vor. Durch geeignete Maßnahmen ist es jedoch zusätzlich notwendig, den Radverkehr bereits vor Gefahrenstellen umzuleiten und um diese herum zu führen, um den Radverkehr attraktiver zu machen. Dies wird in den beiden nachfolgenden Anträge aufgegriffen.


Antrag 1: 
Der Stadtrat möge beschließen: 
Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird eine Weiterführung des Gredl-Radweges über den ehemaligen Bahndamm mit Überquerung des Gänsbachs und Anbindung an die Wegführung im Bereich des Grüngürtels beplant. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. 

Begründung: 
Die wohl gefährlichsten Stellen für den Radverkehr in Hilpoltstein stellen die Ausfahrten der Einzelhandelsgeschäfte am Altstadtring dar. Die Wegebeziehungen und Breiten der Wege machen das Rad- fahren hier sehr gefährlich, vor Ort könnten nur Verbesserungen der Sichtbarkeit durch Markierungen erreicht werden. Daher steht es außer Frage, dass es sinnvoll wäre, den Großteil des Radverkehrs um diesen Gefahrenpunkt herumzuleiten.

Antrag 2: 
Der Stadtrat möge beschließen: 
Um den Radverkehr aus Hofstetten kommend Richtung Innenstadt gefahrenmindern umzuleiten, wird im Rahmen des Radverkehrskonzepten eine neue Verbindung als Rad- und Fußweg zwischen der Hofstettener Hauptstraße und dem Gredl-Radweg im Korridor der im FNP vorgesehenen Umgehungstrasse mit Möglichkeit zur sicheren Straßenquerung beplant. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. 

Begründung: 
Für Radfahrer mit erhöhtem Sicherheitsbedarf (auch Kinder auf dem Schulweg) wird eine Alternative zur Wegführung entlang der Hofstettener Hauptstraße / Industriestraße angeboten. Zudem können Gefahrenquellen entlang der Daimlerstraße, die durch den Bau des Hochregallagers entstehen, umfahren werden.
 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Antrag 2 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 16.09.2021 ö 12
Datenstand vom 21.10.2021 08:40 Uhr