Datum: 30.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Verpflichtung der neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher
6 Information über den Stand der Planungen für die Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf - Vorberatung Trassenfestlegung
7 Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Vorstellung der Detailstudie
8 Bauleitplanung
8.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Festlegung der Fassadengestaltung
8.2 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Durchführungsvertrag
8.3 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
8.4 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre (Ergänzung)
9 Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Beschluss zur Flächenauswahl
10 Entscheidung über Beitritt zum Rother Inklusionsnetzwerk e.V.
11 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - Einen Baum für jedes Baby
12 Bericht zum aktuellen Stand der Finanzen
13 Bericht über aktuellen Stand der Breitbandversorgung
14 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

zum Seitenanfang

2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 2
zum Seitenanfang

3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 20.09.2021 wurden folgende Aufträge vergeben:

Tiefbau

BV: Regenerierung Brunnen 7 und 8
Gewerk
 Auftragnehmer
Wasserversorgung
Regenerierung Brunnen 7 und 8
 Fa. H. Anger`s Söhne GmbH, Nürnberg


BV: Kläranlage Hilpoltstein Erneuerung E-Technik Sandfang- u. Vorklärbeckenräumer
Gewerk
Auftragnehmer
Kläranlage
Erneuerung E-Technik Sandfang- u. Vorklärbeckenräumer

Fa. Elektro Hofmockel GmbH & Co.
Elektroanlagen KG, Rohr 


BV: Baugebiet Jahrsdorf 2 „Nördlich der Ortschaft“
Gewerk
Auftragnehmer

Erschließungsarbeiten

Fa. Gruber Tiefbau GmbH & Co. KG, 
Hilpoltstein 

BV: Vergabe MZF Mehrzweckfahrzeug für die Feuerwehr Hilpoltstein
Gewerk
Auftragnehmer

Los 1 – Fahrgestell
Los 2 – Feuerwehraufbau
Los 3 - Beladung

Mercedes Benz         
Fa. Compoint
Fa. Jahn


BV: Vergabe Gerätewagen Logistik GW-L2 für die Feuerwehr Marquardsholz
Gewerk
Auftragnehmer

Los 1 – Fahrgestell
Los 2 – Feuerwehraufbau
Los 3 - Beladung

Scania
Fa. Rosenbauer 
Fa. Massong

zum Seitenanfang

5. Verpflichtung der neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die neu gewählten Ortssprecherinnen und Ortssprecher werden vom Ersten Bürgermeister Markus Mahl auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

zum Seitenanfang

6. Information über den Stand der Planungen für die Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf - Vorberatung Trassenfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, eine Ortsumfahrung für die Ortsteile Sindersdorf und Meckenhausen im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Nachdem nun im Rahmen einer Sonderbaulastvereinbarung die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung und den Neubau der Ortsumfahrung gem. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG auf die Stadt übertragen hat, wird es notwendig zum derzeitigen Planungsstand weitere vertiefte Ingenieurleistungen im Bereich des Arten- und Umweltschutzes an ein geeignetes Fachbüro zu vergeben. 

Die Planungen zur möglichen Ortsumfahrung St 2238, Sindersdorf – Meckenhausen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBA-N) und der Regierung von Mittelfranken (Reg. v. Mfr.). Am 26.09.2018 erfolgte hierzu die Projektabstimmung 1 als Baumaßnahme im Rahmen der gemeindlichen Sonderbaulast. 
Entsprechend des Aktenvermerks zur Projektabstimmung 1 vom 26.09.2018 ist in Hinblick auf naturschutzfachliche Gesichtspunkte mit gestiegenem Untersuchungsumfang und vertieftem Planungsstand nachzuarbeiten. Dies ergibt sich aus den zusätzlichen Forderungen des StBA-N und der Reg. v. Mfr. Eine erneute Erhebung der saP hat durch weitere Begehungen im Frühjahr 2019 zu erfolgen und ist auf den derzeit fachlich anerkannten Stand zu bringen. Des Weiteren ist ein umweltfachlicher Erläuterungsbericht mit Variantenvergleich zu erarbeiten. Untersucht werden muss demnach ein Gebiet mit einer Fläche von 590 ha. Die Untersuchungen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Zur Sitzung am 12.11.2020
In der Sitzung werden die Ergebnisse verschiedenster Untersuchungen zur ergänzten naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme vorgestellt. Weiterführend wird der aktuelle Planungsstand mit Hilfe einer Wertungsmatrix zur Wirtschaftlichkeit, Verkehr, Raumstrukturelle Wirkung usw. der neun Varianten von Herrn Kamm (IB Klos) und Frau Ermisch (Büro Ermisch und Partner) erläutert.

Zur Sitzung am 10.06.2021
Zwischenzeitlich liegen die Auswertungen der Projektabstimmung 2 zur Vorauswahl der bevorzugten Variante der Ortsumfahrung Meckenhausen und Sindersdorf vor. 
Bürgermeister Mahl wird das Ergebnis der Projektabstimmung vorstellen und erläutern.
Außerdem soll in der Sitzung über die Art der Vorstellung für die Öffentlichkeit beraten werden.

Zur Sitzung am 30.09.2021
Anhand der Vorstellung der Auswertungen der Projektabstimmung 2 zur Vorauswahl der bevorzugten Variante der Ortsumfahrung Meckenhausen und Sindersdorf soll in einer der anstehenden Sitzungen eine endgültige Entscheidung zur Trassenführung gefasst werden. Die einzelnen Varianten sowie die zu erwartende Verkehrsbelastung werden in der Sitzung erläutert und besprochen.

zum Seitenanfang

7. Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen - Vorstellung der Detailstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Da Meckenhausen bei starkem Regenfall in der Vergangenheit des Öfteren mit Hochwasser zu kämpfen hatte, hat die Stadt Hilpoltstein ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für Meckenhausen erarbeiten lassen.

Durch ein Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept soll nicht nur das Gewässer, sondern das gesamte Einzugsgebiet oberhalb von Hochwassergefährdungen an Gewässern dritter Ordnung (Hackenbach und Riedgraben) betrachtet werden. 
Außerdem soll aufgezeigt werden, wie in Kombination mit verschiedenen Maßnahmen ein Schutz vor dem hundertjährlichen Hochwasser für bestehende Siedlungsbereiche an Gewässern dritter Ordnung, sowie eine Verbesserung der Gewässerdynamik erreicht werden kann.

Für die Erarbeitung der Detailstudie wurde das Büro CDM Smith aus München beauftragt. Die erarbeiteten Lösungsvarianten basieren auf der Hochwasservorsorge, dem technischen Hochwasserschutz und dem natürlichen Rückhalt.

Das Büro CDM Smith wird die durchgeführten Untersuchungen sowie Lösungsvarianten erläutern.

zum Seitenanfang

8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Festlegung der Fassadengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 06.05.2021 vorgestellt sowie die Entwurfsplanung für die Öffentliche Auslegung gebilligt.

Die Öffentliche Auslegung erfolgt von 22.06.2021 bis 23.07.2021.

Da das Hochregallager auf dem Betriebsgelände der Firma Klingele in der Industriestraße errichtet werden soll und die Höhe des Regallagers Auswirkungen auf das Stadtbild der Stadt Hilpoltstein hat, soll die Fassadengestaltung separat festgelegt werden.
In der Sitzung am 24.06.2021 und 16.09.2021 wurden anhand eines Modells verschiedene Varianten zur möglichen Fassadengestaltung aufgezeigt.

zum Seitenanfang

8.2. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 06.05.2021 vorgestellt sowie die Entwurfsplanung für die Öffentliche Auslegung gebilligt.

Die Öffentliche Auslegung erfolgt von 22.06.2021 bis 23.07.2021.

Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird es erforderlich, vor Satzungsbeschluss einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit Vorhabens- und Erschließungsplan zu schließen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden soll.

Die Entwurfsfassung zum Durchführungsvertrag wird in der Sitzung erläutert.

zum Seitenanfang

8.3. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Die während der Auslegungsfrist von 22.06.2021 bis 23.07.2021 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

zum Seitenanfang

8.4. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre (Ergänzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 8.4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 25.03.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße-/ Freystädter Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha. 

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Zur Sitzung am 30.09.2021
Beim damaligen Erlass der Veränderungssperre im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit der Veränderungssperre zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern 450/21, 450/22, 450/23 in der Veränderungssperre ergänzt und erneut beschlossen. Die Veränderungssperre bleibt weiterhin in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Beschluss zur Flächenauswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

In vorangegangenen Sitzungen wurden zur Auswahl geeigneter Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen allgemeingültige Richtlinien sowie eine Wertungsmatrix erarbeitet.

Die angefragten Flächen sollen in einem ersten Schritt den Allgemeinen Richtlinien gegenübergestellt werden. Der Stadt Hilpoltstein war es wichtig, vorab ein sinniges Konzept zur Errichtung der Anlagen von den Eigentümern/Vorhabensträgern vorliegen zu haben. 

Erst nachdem das einzureichende und verbindliche Positionspapier für das Projekt mit den Richtlinien weitestgehend vereinbar ist, werden die Flächen in der Wertungsmatrix in Hinblick auf Kriterien wie
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes 
- Härtefallpotential für heimische Landwirtschaft
- Agrophotovoltaik vorgesehen
- Bürgerbeteiligung möglich
mit entsprechenden Prozentpunkten bewertet.

Die Stadt Hilpoltstein erhofft sich so eine nachvollziehbare und gewissenhafte Auswahl von Flächen, die in Hinblick auf Lage und Eingriff in die Natur die beste Lösung für das Gemeindegebiet Hilpoltstein darstellt.

Die Verwaltung hat nun alle angefragten Flächen im Hinblick auf die Richtlinien gewertet und einen Vorschlag der Prozentpunkte innerhalb der Wertungsmatrix erstellt. Der Vorschlag wurde in der Bauausschusssitzung am 19.07.2021 ebenfalls diskutiert und entsprechend ergänzt.
In der Bauausschusssitzung am 20.09.2021 ist vorgesehen eine Empfehlung an den Stadtrat auszusprechen, für welche Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll.

In der Sitzung wird der Vorschlag vorgestellt und diskutiert. 

Die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sowie die Änderungsaufstellungsbeschlüsse des Flächennutzungsplanes sind in der Sitzung am 14.10.2021 vorgesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, auf Basis der Empfehlung des Bauausschusses, für folgende Flächen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens:

Fl.Nr. 155, 156 Gemarkung Mindorf
Fl.Nr. 74 Gemarkung Lay
Fl.Nr. 272 Gemarkung Lampersdorf
Fl.Nr. 219, 240 Gemarkung Pierheim
Fl.Nr. 345, 346, 399 Gemarkung Meckenhausen
Fl.Nr. 248, 271, 278 Gemarkung Lampersdorf
Fl.Nr. 203 Gemarkung Pierheim
Fl.Nr. 206 Gemarkung Mindorf
Fl.Nr. 174,178,167,212 Gemarkung Lay
Fl.Nr. 293,184,181 Gemarkung Jahrsdorf/Pierheim

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

10. Entscheidung über Beitritt zum Rother Inklusionsnetzwerk e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Folgender Antrag der CSU-Fraktion wurde an den Stadtrat gestellt:

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein tritt dem Rother Inklusionsnetzwerk e.V. bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - Einen Baum für jedes Baby

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.11.2020:

„… eine schöne Tradition unserer Stadt sind die Besuche der Bürgermeister*innen bei den Eltern eines jeden neugeborenen Kindes unserer Stadt. Dabei werden auch Geschenke übergeben. In Zeiten des Klimawandels schlagen wir vor, jedem Kind zukünftig ein nachhaltiges und klimafreundliches Geschenk im Namen der Stadt zu übergeben. 

Bei den Besuchen soll den Eltern ein Gutschein für einen heimischen Baum überreicht werden. Diese Jungbäume werden durch den Bauhof beschafft und zur Pflanzzeit in einem regelmäßigen Turnus zentral über den städtischen Bauhof ausgegeben bzw. verteilt. Bäume, die von den Eltern nicht auf eigenem Grund gepflanzt werden können, werden durch den Bauhof auf städtischem Grund gepflanzt. Hierzu sollen passende gemeindeeigene Flächen gesucht und gekennzeichnet werden. Zur Auswahl der Bäume soll der AK Umwelt befragt werden. 

Der Stadtrat möge beschließen, einen Baum als Willkommensgeschenk für jedes neu geborene Kind im Stadtgebiet einzuführen. Hierfür ist ein entsprechender Haushaltsposten vorzusehen. Die Ausgabe bzw. Pflanzung der Bäume möge zentral über den städtischen Bauhof erfolgen.“

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

12. Bericht zum aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö vorberatend 12

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung. 

zum Seitenanfang

13. Bericht über aktuellen Stand der Breitbandversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö vorberatend 13

Sachverhalt

Förderung „Höfeprogramm“

Im Rahmen des Förderprogramms werden 411 Haushalte mit einer Glasfaserleitung bis ins Gebäude (FTTB) versorgt. 


Die Glasfaseranschlüsse in Hofstetten-West, Unterrödel-Nord, Riedersdorf, Minettenheim, Bischofsholz, Federhof, Kauerlach, Am Rothsee, Seitzenmühle und Paulusmühle sind fertiggestellt und können gebucht werden.

Für die Anschlüsse ans Glasfasernetz in den Bereichen Patersholz, Auhof, Lohbachstraße, Holzi, Stephansmühle, Knabenmühle, Lösmühle, Heindlhof und Zereshof dauern die Arbeiten noch an. Die einzelnen Bereiche werden nach dem Abschluss der Erdarbeiten, der Installation des Hausanschlusses, der internen Dokumentation und dem Anschluss an das Glasfasernetz in der Vermittlungsstelle von der Telekom zur Vermarktung freigegeben.

Die Verfügbarkeit kann unter der Internetadresse www.telekom.de/schneller abgefragt werden.


Eigenwirtschaftlicher Ausbau „Gewerbegebiet Kränzleinsberg“ FTTB

Geplant sind 126 Ausbauadressen. 





Eigenwirtschaftlicher Ausbau „Kernstadt Hilpoltstein“ FTTB

Geplant ist der Ausbau mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) in bis zu 2150 Ausbauadressen, das sind rund 4.400 Haushalte.




Bisher mit Glasfaseranschluss versorgt:
  • Baugebiet Dorotheenhöhe                        240 Anschlüsse
  • Baugebiet Meckenhausen Erweiterung          14 Anschlüsse
  • Jahrsdorf, Tandl Lay                                  95 Anschlüsse
  • Baugebiet Weinsfeld                                  12 Anschlüsse
  • Oberrödel, Lochmühle, Weihersmühle          20 Anschlüsse
  • „Höfeprogramm“                                411 Anschlüsse
       
Summe                                                ca. 800 Anschlüsse

Geplanter eigenwirtschaftlicher Ausbau           ca. 4.400 Anschlüsse (Haushalte)
(Hilpoltstein Kernstadt und Gewerbegebiet Kränzleinsberg)        



Bisheriges Förderverfahren

Ausbau von 3040 Haushalten, davon ca. 95 Haushalte mit Glasfaser (FTTB)


                       

                                                

Neues Förderprogramm „Gigabit“ (Bund und Freistaat Bayern)

  • Aktuell läuft die Markterkundung unter den Netzbetreibern.
  • Nach Aufarbeitung der Rückmeldungen erfolgt die Festlegung der Ausbaugebiete für die neue Ausschreibung.

zum Seitenanfang

14. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 30.09.2021 ö 14
Datenstand vom 16.11.2021 18:05 Uhr