Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
6 Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Brunnens V
7 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Durchführungsvertrag
8 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
9 Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Aufstellungsbeschlüsse der Flächenauswahl
9.1 21. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Mindorf - Nordwest) - Aufstellungsbeschluss
9.2 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Nordwest" – Aufstellungsbeschluss
9.3 22. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lay - West) - Aufstellungsbeschluss
9.4 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - West" – Aufstellungsbeschluss
9.5 23. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lampersdorf 1) - Aufstellungsbeschluss
9.6 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1" – Aufstellungsbeschluss
9.7 24. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Pierheim - West) - Aufstellungsbeschluss
9.8 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - West" – Aufstellungsbeschluss
9.9 25. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Meckenhausen - Nord) - Aufstellungsbeschluss
9.10 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord" – Aufstellungsbeschluss
9.11 26. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lampersdorf 2) - Aufstellungsbeschluss
9.12 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 2" – Aufstellungsbeschluss
9.13 27. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Pierheim - Südwest) - Aufstellungsbeschluss
9.14 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 40 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - Südwest" – Aufstellungsbeschluss
9.15 28. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Mindorf - Südost) - Aufstellungsbeschluss
9.16 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 41 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Südost" – Aufstellungsbeschluss
9.17 29. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lay - Süd) - Aufstellungsbeschluss
9.18 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 42 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - Süd" – Aufstellungsbeschluss
9.19 30. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Jahrsdorf/Pierheim) - Aufstellungsbeschluss
9.20 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 43 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Jahrsdorf/Pierheim" – Aufstellungsbeschluss
9.21 31. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Heuberg - Nordost) - Aufstellungsbeschluss
9.22 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg - Nordost" – Aufstellungsbeschluss
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Tagesordnungspunkt 5 Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf bis auf weiteres zu vertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 30.09.2021 wurden folgende Aufträge vergeben:


BV: Neugestaltung Sternsingerstraße
Gewerk
 Auftragnehmer
Kanal, Wasserleitung, Pflasterarbeiten
 Fa. Kreichauf GmbH & Co. KG, Eysölden

BV: Neubau Kindertagesstätte in Meckenhausen
Gewerk
 Auftragnehmer
Erd- und Rohbauarbeiten
 Fa. Schenk GmbH, Fürth

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5. Ortsumgehung Meckenhausen/Sindersdorf - Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, eine Ortsumfahrung für die Ortsteile Sindersdorf und Meckenhausen im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Nachdem nun im Rahmen einer Sonderbaulastvereinbarung die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung und den Neubau der Ortsumfahrung gem. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG auf die Stadt übertragen hat, wird es notwendig zum derzeitigen Planungsstand weitere vertiefte Ingenieurleistungen im Bereich des Arten- und Umweltschutzes an ein geeignetes Fachbüro zu vergeben. 

Die Planungen zur möglichen Ortsumfahrung St 2238, Sindersdorf – Meckenhausen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBA-N) und der Regierung von Mittelfranken (Reg. v. Mfr.). Am 26.09.2018 erfolgte hierzu die Projektabstimmung 1 als Baumaßnahme im Rahmen der gemeindlichen Sonderbaulast. 
Entsprechend des Aktenvermerks zur Projektabstimmung 1 vom 26.09.2018 ist in Hinblick auf naturschutzfachliche Gesichtspunkte mit gestiegenem Untersuchungsumfang und vertieftem Planungsstand nachzuarbeiten. Dies ergibt sich aus den zusätzlichen Forderungen des StBA-N und der Reg. v. Mfr. Eine erneute Erhebung der saP hat durch weitere Begehungen im Frühjahr 2019 zu erfolgen und ist auf den derzeit fachlich anerkannten Stand zu bringen. Des Weiteren ist ein umweltfachlicher Erläuterungsbericht mit Variantenvergleich zu erarbeiten. Untersucht werden muss demnach ein Gebiet mit einer Fläche von 590 ha. Die Untersuchungen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Zur Sitzung am 12.11.2020
In der Sitzung werden die Ergebnisse verschiedenster Untersuchungen zur ergänzten naturschutzfachlichen Bestandsaufnahme vorgestellt. Weiterführend wird der aktuelle Planungsstand mit Hilfe einer Wertungsmatrix zur Wirtschaftlichkeit, Verkehr, Raumstrukturelle Wirkung usw. der neun Varianten von Herrn Kamm (IB Klos) und Frau Ermisch (Büro Ermisch und Partner) erläutert.

Zur Sitzung am 10.06.2021
Zwischenzeitlich liegen die Auswertungen der Projektabstimmung 2 zur Vorauswahl der bevorzugten Variante der Ortsumfahrung Meckenhausen und Sindersdorf vor. 
Bürgermeister Mahl wird das Ergebnis der Projektabstimmung vorstellen und erläutern.
Außerdem soll in der Sitzung über die Art der Vorstellung für die Öffentlichkeit beraten werden.

Zur Sitzung am 30.09.2021
Anhand der Vorstellung der Auswertungen der Projektabstimmung 2 zur Vorauswahl der bevorzugten Variante der Ortsumfahrung Meckenhausen und Sindersdorf soll in einer der anstehenden Sitzungen eine endgültige Entscheidung zur Trassenführung gefasst werden. Die einzelnen Varianten wurden in der Sitzung nochmals erläutert und besprochen.

Zur Sitzung am 14.10.2021 
In der Sitzung am 30.09.2021 wurden die Auswertungen der Projektabstimmung 2 zur Vorauswahl der bevorzugten Variante der Ortsumfahrung Meckenhausen und Sindersdorf vorgestellt und diskutiert. In der Sitzung soll die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in Zusammenhang mit einer Vorzugsvariante festgelegt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt, dass das eingeleitete Verfahren für eine Ortsumgehung Meckenhausen-Sindersdorf fortgeführt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

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6. Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Brunnens V

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Arbeiten am Brunnen 5 in der Nähe von Hilpoltstein sind mittlerweile beendet. Um den Brunnen an das Wasserwerk anschließen und damit in das Trinkwassernetz einspeisen zu können, benötigen wir noch ein Wasserrecht für das Zutagefördern von Grundwasser. Der Antrag hierfür ist beim Landratsamt Roth gestellt und befindet sich in der öffentlichen Auslegung. Derzeit wird eine kurze Präsentation über die Vergangenheit bis zum jetzigen Stand des Brunnens erstellt, welche in der Stadtratssitzung vorgestellt wird. 

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7. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bereits im Vorfeld haben sich die Fa. Klingele und die Stadt Hilpoltstein darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 06.05.2021 vorgestellt sowie die Entwurfsplanung für die Öffentliche Auslegung gebilligt.

Die Öffentliche Auslegung erfolgt von 22.06.2021 bis 23.07.2021.

Zwischen der Stadt Hilpoltstein und den Vorhabensträger wird es erforderlich, vor Satzungsbeschluss einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit Vorhabens- und Erschließungsplan zu schließen, in welchem verbindlich Art und Umfang der zulässigen Nutzung festgelegt werden soll.

Die Entwurfsfassung zum Durchführungsvertrag wird in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB mit dem Zusatz: „Die Firma Klingele verpflichtet sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme innerhalb von drei eine PV-Anlage zu errichten und zu betreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.10.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

Die während der Auslegungsfrist von 22.06.2021 bis 23.07.2021 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Aufstellungsbeschlüsse der Flächenauswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö vorberatend 9

Sachverhalt

In vorangegangenen Sitzungen wurden, zur Auswahl geeigneter Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, allgemeingültige Richtlinien sowie eine Wertungsmatrix erarbeitet.

Die angefragten Flächen sollen in einem ersten Schritt den Allgemeinen Richtlinien gegenübergestellt werden. Der Stadt Hilpoltstein war es wichtig, vorab ein sinniges Konzept zur Errichtung der Anlagen von den Eigentümern/Vorhabensträgern vorliegen zu haben. 

Erst nachdem das einzureichende und verbindliche Positionspapier für das Projekt mit den Richtlinien weitestgehend vereinbar ist, werden die Flächen in der Wertungsmatrix in Hinblick auf Kriterien wie
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes 
- Härtefallpotential für heimische Landwirtschaft
- Agrophotovoltaik vorgesehen
- Bürgerbeteiligung möglich
mit entsprechenden Prozentpunkten bewertet.

Die Stadt Hilpoltstein erhofft sich so eine nachvollziehbare und gewissenhafte Auswahl von Flächen, die in Hinblick auf Lage und Eingriff in die Natur die beste Lösung für das Gemeindegebiet Hilpoltstein darstellt.

Die Verwaltung hat alle Konzepte der angefragten Flächen im Hinblick auf die Richtlinien gewertet und einen Vorschlag innerhalb der Wertungsmatrix erstellt.

In der Bauausschusssitzung am 19.07.2021 und 20.09.2021 wurde eine Empfehlung zur Flächenauswahl für den Stadtrat erarbeitet.
Die Flächenempfehlungen des Bauausschusses zur Realisierung von Freiflächenphotovoltaikprojekten im Stadtgebiet Hilpoltstein wurde in der Stadtratssitzung am 30.09.2021 mittels Beschlusses festgelegt. 

Die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse der Anlagen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sollen in dieser Sitzung beschlossen werden.

Die entsprechenden Beschlussvorlagen der Aufstellungsbeschlüsse (mit Flächennutzungsplan-änderungen) werden entsprechend eingestellt.

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9.1. 21. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Mindorf - Nordwest) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nordwestlich des Gemeindeteils Mindorf, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Nordwest", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 155 und 156 (Gemarkung Mindorf). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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9.2. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Nordwest" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Die Projektentwicklung Friedrich Brehm GmbH + Co. KG aus Vestensberggreuth plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nordwestlich vom Ortsteil Mindorf der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 13,2 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 155 und 156 der Gemarkung Mindorf.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Nordwest“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 155 und 156 der Gemarkung Mindorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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9.3. 22. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lay - West) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt westlich des Gemeindeteils Lay, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - West", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummer 74 (Gemarkung Lay). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.4. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - West" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.4

Sachverhalt

Ein ortsansässiger Privatinvestor plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich vom Ortsteil Lay der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 2,5 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 74 der Gemarkung Lay.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - West“ nach § 12 BauGB für die Flurnummer 74 der Gemarkung Lay.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.5. 23. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lampersdorf 1) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.5

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nördlich des Gemeindeteils Riedersdorf, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummer 272 (Gemarkung Lampersdorf). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.6. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.6

Sachverhalt

Ein ortsansässiger Privatinvestor aus Roth plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Riedersdorf der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 4,8 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1“nach § 12 BauGB für die Flurnummer 272 der Gemarkung Lampersdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.7. 24. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Pierheim - West) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.7

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt westlich des Gemeindeteils Pierheim (westlich der AB), in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - West", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 24. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 219 und 240 (Gemarkung Pierheim). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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9.8. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - West" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.8

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der AB vom Ortsteil Pierheim der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 5,5 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 219 und 240 der Gemarkung Pierheim.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - West“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 219 und 240 der Gemarkung Pierheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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9.9. 25. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Meckenhausen - Nord) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.9

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nördlich des Gemeindeteils Meckenhausen, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 345, 346 und 399 (Gemarkung Meckenhausen). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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9.10. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.10

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Meckenhausen der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 10,2 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 345, 346 und 399 der Gemarkung Meckenhausen.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen - Nord“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 345, 346 und 399 der Gemarkung Meckenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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9.11. 26. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lampersdorf 2) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.11

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nördlich des Gemeindeteils Riedersdorf, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 39 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 2", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 248, 271 und 278 (Gemarkung Lampersdorf). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.12. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 2" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.12

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich vom Ortsteil Riedersdorf der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 6,8 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 248, 271 und 278 der Gemarkung Lampersdorf.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 39 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 2“nach § 12 BauGB für die Flurnummern 248, 271 und 278 der Gemarkung Lampersdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.13. 27. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Pierheim - Südwest) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.13

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt südwestlich des Gemeindeteils Pierheim (westlich der AB), in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - Südwest", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummer 203 (Gemarkung Pierheim). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.14. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 40 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - Südwest" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.14

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich der AB vom Ortsteil Pierheim der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 3,5 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 203 der Gemarkung Pierheim.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim - Südwest“ nach § 12 BauGB für die Flurnummer 203 der Gemarkung Pierheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.15. 28. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Mindorf - Südost) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.15

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt südöstlich des Gemeindeteils Mindorf, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Südost", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummer 206 (Gemarkung Mindorf). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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9.16. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 41 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Südost" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.16

Sachverhalt

Die N-Ergie AG aus Nürnberg plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südöstlich vom Ortsteil Mindorf der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 5,9 ha betragen und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummer 206 der Gemarkung Mindorf.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf - Südost“ nach § 12 BauGB für die Flurnummer 206 der Gemarkung Mindorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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9.17. 29. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lay - Süd) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.17

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt südlich des Gemeindeteils Lay (an der AB), in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 42 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - Süd", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 174, 178, 167 und 212 (alles Teilflächen Gemarkung Lay). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9.18. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 42 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - Süd" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.18

Sachverhalt

Die Primus Energie GmbH aus Regensburg plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich entlang der AB vom Ortsteil Lay der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 8,5 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 174, 178, 167 und 212 der Gemarkung Lay.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 42 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay - Süd“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 174, 178, 167 und 212 der Gemarkung Lay.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9.19. 30. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Jahrsdorf/Pierheim) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.19

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt südlich des Gemeindeteils Pierheim (Bereich Windräder), in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 43 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Jahrsdorf/Pierheim", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 293, 184, und 181 (Gemarkung Jahrsdorf und Pierheim). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.20. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 43 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Jahrsdorf/Pierheim" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.20

Sachverhalt

Die Primus Energie GmbH aus Regensburg plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich vom Ortsteil Pierheim im Bereich der Windräder der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 8,2 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 293, 184 und 181 der Gemarkungen Jahrsdorf und Pierheim.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 43 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Jahrsdorf/Pierheim“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 293, 184 und 181 der Gemarkungen Jahrsdorf und Pierheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.21. 31. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Heuberg - Nordost) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.21

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nordöstlich des Gemeindeteils Heuberg, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg - Nordost", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 444, 424, 415, 413, 412, 446, 451,453 (Gemarkung Heuberg) in der vorgestellten Variante 1. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummern 444, 424, 415, 413, 412 (Gemarkung Heuberg) in der vorgestellten Variante 2. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

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9.22. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg - Nordost" – Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 14.10.2021 ö beschliessend 9.22

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nordöstlich vom Ortsteil Heuberg der Stadt Hilpoltstein. 

Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 8 ha betragen und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413, 412 der Gemarkung Heuberg.

Gem. § 8 Abs. 2 (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg - Nordost“ nach § 12 BauGB für die Flurnummern 444, 424, 415, 413, 412 der Gemarkung Heuberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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