Datum: 28.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2020
5 Bebauungsplan Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße" - Erlass einer Veränderungssperre
6 Aktueller Sachstand Stadthalle
7 Änderung der Hundesteuersatzung
8 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö 3
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4. Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Unterlagen für den steuerlichen Jahresabschluss 2020 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage werden dem Stadtrat in der Sitzung durch Dr. Riedl zur Beschlussfassung vorgestellt.

Informationen zu den Abschlüssen

1. Rechnerischer Wasserverlust
Der rechnerische Wasserverlust beträgt 1,6 % (Vorjahr 1,7 %). Er ist damit weiterhin insgesamt als niedrig zu bezeichnen.

2. Jahresergebnis

a) Wasserversorgung
Das bessere Betriebsergebnis, Gewinn 50 TEUR (Vorjahr: Gewinn 38 TEUR), entstand insbesondere durch niedrigere Unterhaltsaufwendungen. 
In Anbetracht der Ausgaben für die Netzsanierungen und der Abschreibung/ Verzinsung für die getätigten Investitionen wird mit einem ähnlichen Gebührenniveau auch in den kommenden Jahren zu rechnen sein, insbesondere da noch weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen.

b) Nahwärmeversorgung
Die Ergebnisentwicklung der Nahwärmeversorgung hat sich 2020 von - 49 TEUR auf – 40 TEUR verbessert. Ursache hierfür ist ein einmaliger Staatszuschuss (17 TEUR) zur Optimierung des Wärmenetzes.

c) Photovoltaik
Die PV-Anlage hat erneut einen Gewinn von 5 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) erzielt, was bei Anschaffungskosten von 75 TEUR als gut zu bezeichnen ist.

3. Interne Verzinsung
Die Zinssätze für die interne Verzinsung der Wasser- bzw. Nahwärmeversorgung der Stadt Hilpoltstein
wurden 2020 unverändert mit 0,9 % bzw. 0 % für Soll/Habenzinsen festgesetzt. Die Verzinsung für das Jahr 2021 wird mit dem steuerlichen Abschluss 2021 der Marktlage angepasst.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die steuerlichen Abschlüsse 2021 für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage gemäß den vorgestellten Unterlagen (Anlage zur Niederschrift).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße" - Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 21.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Jörg-von-Leonrod-Straße im Norden sowie der Sank-Jakob-Straße im Süden gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 494/5, 493/6, 495, 496 der Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,4 ha (3.550 m²). 

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein brachliegendes Ackerland umgeben von Wohnbebauung. Ein Teil der Flurnummer 495 ist mit einem Wohnhaus bebaut. Der Flächennutzungsplan sieht für diese Fläche ebenfalls eine Wohnbaufläche vor. Die oben genannten Flächen eignen sich unter anderem für ein seit längerer Zeit thematisiertes und gewünschtes Mehrgenerationenhaus. Aufgrund der Größe der Fläche ist auch eine Bebauung unter dem Gesichtspunkt „einkommensorientierter Wohnungsbau“ möglich. 
Um ein städtebauliches Einfügen zu ermöglichen, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. 

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 494/5, 493/6, 495 und 496 der Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Aktueller Sachstand Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö vorberatend 6

Sachverhalt

In der Hilpoltsteiner Stadthalle wurde Mitte Februar an einem der vier systemrelevanten tragenden Leimholzbinder in der Dachkonstruktion ein auffälliger Riss festgestellt.

Als erste Sicherungsmaßnahme wurde, unter Aufsicht eines Statikers, unverzüglich eine Unterjochung des Binders veranlasst und ein Schwerlastgerüst unterhalb des gerissenen Binders gestellt. Ebenso wurden die Stadthalle und der nebenläufige Fußweg entlang der Stadthalle vollständig gesperrt.

Weiteren Sicherheitsmaßnahmen, welche vom Statiker empfohlen wurden, wurden umgesetzt. 

Zur Sitzung am 25.03.2021
Aktuell werden notwendige Sanierungsarbeiten bzw. Baumaßnahmen vom Statiker geprüft und die damit verbundenen Kosten eruiert.

Der Sachstand und die mögliche weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung genauer erläutert.

Zur Sitzung am 15.04.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 06.05.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 20.05.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 08.07.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 16.09.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

Zur Sitzung am 28.10.2021
Aktuelle Erkenntnisse werden in der Sitzung erläutert und bekanntgegeben.

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7. Änderung der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde eine neue Mustersatzung zur Erhebung der Hundesteuer veröffentlicht. 
Die örtliche Hundesteuersatzung wurde entsprechend dieser Mustersatzung angepasst und wird in der Sitzung vorgestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der vorgestellten Fassung. Die Neufassung ist Bestandteil der Niederschrift. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 28.10.2021 ö 8
Datenstand vom 22.11.2021 08:45 Uhr