Datum: 09.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Geförderter Wohnungsbau - Baustoffe und Nachhaltigkeit, Fördermöglichkeit und Kostenentwicklung
6 Bauleitplanung
6.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
6.2 16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
6.3 17. Änderung Flächennutzungsplan (Regens-Wagner Zell) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
6.4 19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
7 Beschluss zum Entwurf zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Hilpoltstein
8 Jährliche Förderung der Vereine
9 Spende des Sitzungsgeldes
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
10.1 Bestellung zur Standesbeamtin
11 Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 06.12.2021 wurden folgende Aufträge vergeben:

Tiefbau
BV: Gewerbegebiet Kränzleinsberg
Gewerk
 Auftragnehmer
Resterschließung
 Fa. STRABAG, Nürnberg

BV: Jahresvertrag Kanalreinigung und Kamerabefahrung
Gewerk
 Auftragnehmer
Kanalreinigung und Kamerabefahrung
 Fa. Kanaltechnik Meyer, Schwabach


Hochbau
BV: Neubau einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
Gewerk
 Auftragnehmer
Dachabdichtungsarbeiten
 Fa. Böhm, Ellingen
Estricharbeiten
 Fa. PTG Systemböden, Hersbruck
Sanitärarbeiten
 Fa. Siegel, Münchberg
Heizungsarbeiten
 Fa. Siegel, Münchberg
Lüftungsarbeiten
 Fa. Burkhardt, Mühlhausen

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5. Geförderter Wohnungsbau - Baustoffe und Nachhaltigkeit, Fördermöglichkeit und Kostenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für ein eigenes städtisches Engagement zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein in seiner Sitzung vom 07.02.2019 den Beschluss gefasst, wegen Überschreitung des Schwellenwertes, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV) durchzuführen.

Im Vorgriff auf das VgV-Verfahren wurde in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken eine Wohnraum-Konzeptstudie für das Grundstück auf der Dorotheenhöhe in Auftrag gegeben und in der Sitzung vom 25.07.2019 vom Stadtrat gebilligt. 

Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt.

Zur Sitzung am 22.10.2020
Das VgV-Verfahren wurde durchgeführt und die entsprechenden Büros beauftragt.
Erste Gespräche fanden bereits im Vorfeld mit den Planungs- und Fachbüros statt.
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts vorstellen.

Zur Sitzung am 15.04.2021
Das beauftragte Architekturbüro Fischer Planen + Bauen aus Feucht wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand des Projekts anhand einer Präsentation vorstellen.

Zur Sitzung am 16.09.2021
Anhand erneuter Gespräche zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe wurde der aktuelle Sachstand und die damit verbundene Kostenentwicklung in der Sitzung erläutert und dargestellt.

Zur Sitzung am 25.11.2021
In der Sitzung am 16.09.2021 erteilte der Stadtrat grundsätzliche Zustimmung zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baugebiet Dorotheenhöhe entsprechend der vorgestellten Präsentation mit Stand vom 16.09.2021 und der während der Sitzung getroffenen Vorgaben. 

In der Sitzung werden die erstellten Werk- und Detailplanungen, die alternativ auch die vorgestellten Nachhaltigkeitsthemen einschließlich eines Holzbaus mitberücksichtigen, vorgestellt. Parallel werden neben dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten aufgezeigt und erläutert, um auf einer gesicherteren Kostenbasis im Stadtrat die Entscheidungen für die nächsten (Ausschreibungs-)Schritte treffen zu können.

Zur Sitzung am 09.12.2021
In dieser Sitzung sollen die Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise getroffen werden, sofern diese nicht bereits in der vergangenen Sitzung gefallen sind. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, Trespaplatten zur Verkleidung der Balkone zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, die Variante 3.1. (mit Verwendung von Holzplatten für das Balkongeländer) weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Bauantragsunterlagen einzureichen und die Werkplanung fortzuführen. Darüber hinaus ist bei der Regierung von Mittelfranken ein Antrag zur Erwirkung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (zur GU-Ausführung) zu stellen. Die KfW-Antragsunterlagen sind zu erstellen und einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö 6
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6.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 21.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Jörg-von-Leonrod-Straße im Norden sowie der Sank-Jakob-Straße im Süden gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. 
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha (3.550 m²). 

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein brachliegendes Ackerland umgeben von Wohnbebauung. Ein Teil der Flurnummer 495 ist mit einem Wohnhaus bebaut. Der Flächennutzungsplan sieht für diese Fläche ebenfalls eine Wohnbaufläche vor. Die oben genannten Flächen eignen sich unter anderem für ein seit längerer Zeit thematisiertes und gewünschtes Mehrgenerationenhaus. Aufgrund der Größe der Fläche ist auch eine Bebauung unter dem Gesichtspunkt „einkommensorientierter Wohnungsbau“ möglich. 

Um ein städtebauliches Einfügen zu ermöglichen, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. 

Grundsätzlich soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Um allerdings die Akzeptanz der umliegenden Grundstückseigentümer zu gewährleisten, hat man sich darauf verständigt, trotz beschleunigtem Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Das beauftragte Planungsbüro Christofori & Partner aus Heilsbronn hat erste Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

Zur Sitzung am 09.12.2021
In dieser Sitzung sollen die Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise getroffen werden, sofern diese nicht bereits in der vergangenen Sitzung gefallen sind. 

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Christofori & Partner zum Bebauungsplan Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“ der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6.2. 16. Änderung Flächennutzungsplan (Jahrsdorf) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 08.10.2020 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Für die Neuausweisung des Baugebietes Jahrsdorf 2 im Norden des Ortsteils wurde im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom Planungsverband Region Nürnberg als Träger öffentlicher Belange die Flächenentwicklung bemängelt.  Grundsätzlich sollen zunächst Potentiale der Innenentwicklung gefördert werden, welche in Jahrsdorf nicht vorhanden sind. Demnach ist eine Ausweisung neuer Bauflächen am Ortsrand naheliegend. 

Um den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) nachzukommen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und die entwickelbare Wohnbaufläche im Nordosten auszuweisen. Im Gegenzug ist die Wohnbaufläche auf Flurnummer 140, 149, 150 und Teilfläche 325 im Südosten aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6.3. 17. Änderung Flächennutzungsplan (Regens-Wagner Zell) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Der Krisenausschuss der Stadt Hilpoltstein hat am 11.03.2021 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Aufgrund der Planung der Regens-Wagner-Stiftung Zell zur Errichtung von je zwei Wohnheimen für 16 und 24 Menschen mit Behinderung im Anschluss an die bestehende Förderstätte als Ersatzbauten, wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein entsprechend anzupassen. 
Der Rahmenplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde in der Stadtratssitzung am 03.12.2020 bereits beschlossen.

Für die notwendigen Wohnheime wurden alternative Baubereiche im Umgriff der Regens-Wagner-Einrichtung überprüft. Unter Abwägung aller baulichen Belange insbesondere der umgebenden Landschaftsstruktur wird der verfolgte Standort als einzig möglicher für die geplante Bebauung gesehen.  

Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist laut aktuellem Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche und öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. In dem Änderungsverfahren werden die Flächen mit den Flurnummern 3, 4, 553 und 554 der Gemarkung Zell im Süden als Fläche für den Gemeinbedarf abgeändert und entsprechend ausgewiesen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.06.2021 bis 09.07.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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6.4. 19. Änderung Flächennutzungsplan (Kita Meckenhausen) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.10.2019 wurde einstimmig beschlossen, dass im Ortsteil Meckenhausen eine neue Kindertagesstätte in einer Größenordnung von 2 Krippen- und 3 Regelkindergruppen gebaut werden soll.
Der Kindergarten soll auf einer städtischen Fläche am südlichen Ortsrand von Meckenhausen der Flurnummer 712/1, Gemarkung Meckenhausen, errichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung am 20.05.2021 gefasst.

Nach einigen Gesprächen mit dem Landratsamt lässt sich das Bauvorhaben mittels einer Einzelbaugenehmigung realisieren. Lediglich der Flächennutzungsplan ist in einem förmlichen Bauleitplanverfahren zu ändern.

In der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche mit der Flurnummer 712/1 der Gemarkung Meckenhausen als Grünfläche ausgewiesen. Die Fläche ist durch den Kindergartenneubau in eine Fläche für den Gemeingebrauch zu ändern.

Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffene Fläche ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 13.07.2021 bis 20.08.2021. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.09.2021 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2021 bis 23.11.2021.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Beschluss zum Entwurf zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat 2013 den Erlass einer Stellplatzsatzung über die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen der Stadt Hilpoltstein (Stellplatzsatzung) beschlossen.

Ziel der Satzung ist, im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren nachvollziehbare Stellplatzrichtzahlen und Berechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Die Stellplätze werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Durch die teilweise veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Regelungen wird es erforderlich die Stellplatzsatzung anzupassen bzw. zu ergänzen.

In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses wurde über die Anpassungen diskutiert und beraten.

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8. Jährliche Förderung der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 07.02.2019. 

Förderungswürdige Vereine erhalten eine Grundförderung für Jugendliche (§ 4 der Richtlinie) und eine Pauschalförderung für im Verein tätige, ausgebildete Übungs- bzw. Jugendleiter (§§ 9 u. 9a der Richtlinie). Es gilt ein Mindestförderbetrag von 100 Euro. 

Im Jahr 2020 wurden die Vereine nach diesen Richtlinien mit insgesamt 54.314,52 Euro gefördert. Die Förderung für das Jahr 2021 beträgt insgesamt 52.622,75 Euro.

Die Details der Förderung für das Jahr 2021 werden in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2021 mit insgesamt 52.622,75 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Spende des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass das Sitzungsgeld der letzten Stadtratssitzung im Jahre 2021 dem Förderverein der Kreisklinik e.V. gespendet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö 10
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10.1. Bestellung zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Frau Corinna Pfisterer-Bauz hat erfolgreich am Einführungslehrgang für Standesbeamte teilgenommen. Eine erfolgreiche Teilnahme am Einführungslehrgang ist neben der Beschäftigung als Beamtin der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der dritten Qualifikationsebene, Voraussetzung für die Bestellung zur Standesbeamtin. Die notwendige Einweisung von drei Monaten als Sachbearbeiterin im Standesamt wird am 12.12.2021 abgeschlossen sein (§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes).

Nach der Bestellung zur Standesbeamtin wird Frau Corinna Pfisterer-Bauz nach § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes zur Leiterin des Standesamtes ernannt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, Frau Corinna Pfisterer-Bauz mit Wirkung zum 13.12.2021 zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Hilpoltstein zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö vorberatend 11
Datenstand vom 04.01.2022 15:11 Uhr