Datum: 01.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV Nr. 006/2021
2.2 AV Nr. 004/2021
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 169/2020
3.2 BA Nr. 113/2020 - Tektur
3.3 BA Nr. 116/2020 - Tektur
3.4 BA-Nr. 010/2021
4 Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Aufstellung Kriterienkatalog
5 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö 2
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2.1. AV Nr. 006/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:        19.01.2021

Baubuch-Nr.: 006/2021

Bauvorhaben:        Errichtung eines Doppelhauses und einer Reihenhausgruppe mit 3 Wohneinheiten
Bauort:        Freystädter Straße
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        533
Gemarkung:        Hilpoltstein     
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als öffentlicher Verkehr/Parkplatz ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Reihenhausgruppen mit je 3 Wohneinheiten, wurde mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung vom 07.12.2020 abgelehnt. Die Zahl der Wohneinheiten sollte auf 5 verringert werden, um so eine lockerere Bebauung zu erhalten und somit die Bedarfsflächen für Fahrräder und Mülltonnen auf dem Grundstück sicherzustellen. Damit geht auch eine lockerere Situierung der Stellplätze einher. Die nun vorgelegte Planung entspricht der damaligen Beschlussfassung.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. AV Nr. 004/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Eingang:        13.01.2021

Baubuch-Nr.: 004/2021

Bauvorhaben:        Abklärung Bebaubarkeit mit 2 Einfamilienhäusern
Bauort:        Meckenhausen H
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        67/1
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet/ Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die südliche Bebauung ist als unkritisch zu betrachten und fügt sich in die bestehende Reihe ein. Das Vorhaben im nördlichen Bereich des Grundstückes liegt im Außenbereich, welcher im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Die Erschließung könnte durch Dienstbarkeit über den südlichen Teil des Grundstückes gesichert werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben im südlichen Bereich zuzustimmen und für das nördlich gelegene Bauvorhaben das Einverständnis zu signalisieren, wenn seitens der Fachbehörden Genehmigungsfähigkeit zugestimmt wird.

Die Erschließungskosten für das Vorhaben im Außenbereich sind vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Dem geplanten Einfamilienhaus im südlichen Bereich des Grundstückes wird zugestimmt. Für das Bauvorhaben im nördlichen Bereich wird das Einverständnis vorbehaltlich der Zustimmung durch die Fachbehörden erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö 3
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3.1. BA Nr. 169/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:        15.12.2020

Baubuch-Nr.: 169/2020

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung vom Lagerraum zur Werkstatt
Bauort:        Zell G 1
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        299/6
Gemarkung:        Zell
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB        Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja        X nein                                 ja         nein
             - ausnahmsweise sonstiger, nicht störender Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja        X nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Bauherr beantragt den südöstlichen Gebäudeteil – bisher Lager – als Hobbywerkstatt für die Restaurierung von Oldtimern und eine allgemeine technische Aufbereitung der Kfz. umzunutzen. Den Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass er feste Arbeitszeiten plant, Stellplätze ausweist und einen Reparaturstand (Hebebühne) vorsehen möchte, was eine gewerbliche Nutzung vermuten lässt. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Ausnahmeweise sind dort sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Die beantragte Nutzung fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da von Störungen ausgegangen werden muss. Eine Ausnahme ist nicht möglich. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung nach einer Länge der Stellplätze mit 5,50m, sind nicht erfüllt.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. BA Nr. 113/2020 - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:             

Baubuch-Nr.: 113/2020

Bauvorhaben:        Errichtung eines Mehrfamilienhauses – jetzt Reihenhäuser
Bauort:        Weinsfeld C 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        72
Gemarkung:        Weinsfeld
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Neben der ehem. Gaststätte in Weinsfeld soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Ergänzung zur Sitzung am 01.02.2021:

Beim Landratsamt Roth ist zwischenzeitlich eine geänderte Planung eingegangen. Anstatt des Mehrfamilienhauses soll nun eine Reihenhausgruppe mit drei Wohneinheiten entstehen. Dadurch entfallen drei Stellplätze und der Grünanteil an der Gesamtfläche erhöht sich geringfügig. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich die neue Planung in die Umgebungsbebauung ein. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu erteilen.


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die geänderte Planung vom 09.01.2021 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. BA Nr. 116/2020 - Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Eingang:             

Baubuch-Nr.: 116/2020

Bauvorhaben:        Sanierung der ehem. Gaststätte und Umbau zum Mehrfamilienwohnhaus
Bauort:        Weinsfeld C 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        72
Gemarkung:        Weinsfeld
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die ehem. Gaststätte in Weinsfeld soll saniert und in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten umgebaut werden. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Kreisbaumeister abgestimmt, außerdem findet in Kürze ein Termin mit dem Amt für Denkmalpflege statt. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Ergänzung zur Sitzung am 01.02.2021:

Die Planung für die Sanierung des ehem. Gasthauses wurde zwischenzeitlich abgeändert. Die Gestaltung/ Anordnung der Dachgauben wurde angepasst. Außerdem hat sich die Zahl der Wohneinheiten von 10 auf 8 reduziert. Dadurch reduziert sich auch die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze von 20 auf 15.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der geänderten Planung vom 09.01.2021 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. BA-Nr. 010/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Eingang:        25.01.2021

Baubuch-Nr.: 010/2021

Bauvorhaben:        An- und Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus u. Errichtung Carport
Bauort:        Siebenbürgenstraße 4
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        736/22
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben wird hinsichtlich des Einfügungsgebotes als grenzwertig betrachtet. Durch die zweigeschossige Bauweise und das Flachdach hebt sich der Anbau doch massiv aus der Umgebung heraus.
Eine erste Einschätzung des Landratsamtes liegt aktuell noch nicht vor.

Ergänzung zur Sitzung am 01.02.2021:

Die Ursprungsplanung wurde in der BA-Sitzung am 07.12.2020 abgelehnt.

Nach Rücksprache mit Herrn Kreisbaumeister Möllenkamp wurde die Planung abgeändert und als neuer Bauantrag eingereicht. Aus Sicht der Verwaltung passt sich die neue Planung deutlich besser ins Straßenbild ein. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Aufstellung Kriterienkatalog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Zur Sitzung am 07.12.2020
Um künftige Entscheidungen zur Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sinnvoll treffen zu können, sei ein Bewertungskatalog aufzustellen.
Da die Aufstellung einer geeigneten Wertungsmatrix sehr umfangreich ist, hat man sich in der Bauausschusssitzung am 07.12.2020 darauf geeinigt, dass eine Empfehlung mit Auswahlkriterien der Verwaltung erarbeitet werden sollte. Auf dieser Grundlage könne man dann weitere Überlegungen einarbeiten.

Zur Sitzung am 01.02.2021
Die Entwurfsmatrix der Verwaltung wird vorgestellt und erläutert. Im Gremium sollen weitere Kriterien besprochen und diskutiert werden.

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.02.2021 ö 5
Datenstand vom 24.02.2021 15:00 Uhr