Datum: 19.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Lay - Sanierung Wasserleitung und Kanalisation Vorstellung der Entwurfsplanung
2 Unterrödel - Verkehrsberuhigter Ausbau Ortsdurchfahrt und Sanierung Straße C Vorstellung der Entwurfsplanung
3 Bauvoranfragen
3.1 BVA 003/2021
4 Antrag auf Vorbescheid
5 Bauanträge
5.1 BA Nr. 022/2021
5.2 BA Nr. 023/2021
5.3 BA Nr. 035/2021
5.4 BA Nr. 045/2021
6 Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Beschluss der Wertungsmatrix
7 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 29 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Solar" - Beratung über Flächenerweiterung
8 Sonstiges

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1. Lay - Sanierung Wasserleitung und Kanalisation Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Im Oktober 2019 wurde dem Bauausschuss auf dem Stand eines Vorentwurfes die Planung zur Sanierung der Ortswasserleitung und Kanalisation sowie der Verlegung einer Wassertransportleitung durch in die Ortsdurchfahrt vorgestellt. Der Bauausschuss hat diesem Planungsstand zugestimmt. Mittlerweile hat das beauftragte Ingenieurbüro Kellermann den Bauentwurf samt Kostenberechnung für die geplanten Maßnahmen nahezu fertiggestellt. Herr Kellermann vom gleichnamigen Ingenieurbüro wird die aktuelle Planung anhand einer Präsentation vorstellen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Entwurfsplanung und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die weiteren Schritte für die Ausschreibung und Durchführung des Projektes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Unterrödel - Verkehrsberuhigter Ausbau Ortsdurchfahrt und Sanierung Straße C Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Dezember 2019 wurde dem Stadtrat der damalige Stand der Planung für die Sanierung der Ortsdurchfahrt vorgestellt. Mittlerweile liegt vom Ingenieurbüro Meyer & Schmidt aus Lauf eine vom Staatlichen Bauamt beauftragte Präsentation über die aktuelle Entwurfsplanung vor. In die Planungen zum Straßenbau wurde auch die Straße C aufgenommen. Die Gründe sind Kanal- und Wasserleitungsarbeiten in dieser Straße sowie die Fördermöglichkeit eines Straßenvollausbaus über das Amt für ländliche Entwicklung. Herr Meyer vom Ingenieurbüro Meyer & Schmidt und Herr von Dobschütz, zuständiger Abteilungsleiter vom Staatlichen Bauamt Nürnberg, stellen den aktuellen Bauentwurf anhand einer Präsentation vor. Ebenso wird auf die aktualisierte Kanal- und Wasserleitungsplanung, welche bereits im Dezember 2018 gebilligt wurde, nochmals kurz eingegangen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der aktuellen Entwurfsplanung und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Ausschreibung und Durchführung des Projektes zu veranlassen. Außerdem beschließt das Gremium bei anstehenden Dorferneuungsmaßnahmen das Pflaster via Castello zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö 3
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3.1. BVA 003/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:              

Baubuch-Nr.: 

Bauvorhaben:        Neubau Betriebsgebäude
Bauort:        Horchstraße 1
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        153/5
Gemarkung:        Hofstetten
Bauantrag vollständig         ja         nein                X formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
 Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg 8-3 „Große Erweiterung“          
Gebietsart nach BauNVO
Gewerbe
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Errichtung einer zweiten Ein-/Ausfahrt     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                        X Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Für die zweite Zufahrt wäre die Erteilung einer Befreiung notwendig. Die Grünordnung wäre nicht berührt. In älteren Bebauungsplanabschnitten wurden bereits zusätzliche Zufahrten genehmigt. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die beantragte Befreiung zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Befreiung für die zusätzliche Zufahrt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö 4
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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö 5
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5.1. BA Nr. 022/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Eingang:         25.02.2021

Baubuch-Nr.: 022/2021

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Haus 1
Bauort:        Jörg- von- Leonrod- Straße 
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        Teilflächen aus 494/4 und 493
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
(Zufahrt nach Art. 4 (2) Nr. 2 BayBO)
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits zu einem Dreispänner auf dem Grundstück erteilt. Die Firstrichtung war in der vorangegangenen Planung von Norden nach Süden ausgerichtet. In der aktuellen Planung soll das Baugrundstück nun in zwei einzelne Baugrundstücke sowie ein Zufahrtsgrundstück aufgeteilt werden. Angedacht sind zwei Einfamilienwohnhäuser. Der zur Entscheidung stehende Bauantrag handelt über das nördlich gelegene Wohngebäude – Haus 1. Ausgerichtet ist der First von West nach Ost. Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. BA Nr. 023/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Eingang:         25.02.2021

Baubuch-Nr.: 023/2021

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses - Haus 2
Bauort:        Jörg- von- Leonrod- Straße 
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        Teilflächen aus 494/4 und 493
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
(Zufahrt nach Art. 4 (2) Nr. 2 BayBO)
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits zu einem Dreispänner auf dem Grundstück erteilt. Die Firstrichtung war in der vorangegangenen Planung von Norden nach Süden ausgerichtet. In der aktuellen Planung soll das Baugrundstück nun in zwei einzelne Baugrundstücke sowie ein Zufahrtsgrundstück aufgeteilt werden. Angedacht sind zwei Einfamilienwohnhäuser. Der zur Entscheidung stehende Bauantrag handelt über das südlich gelegene Wohngebäude – Haus 2. Ausgerichtet ist der First von West nach Ost. Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3. BA Nr. 035/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Eingang:         09.03.2021

Baubuch-Nr.: 035/2021

Bauvorhaben:        Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und einem Laden sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten
Bauort:        Heidecker Straße 9 + 11
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        405/34, 405/36, 405/144, 405/117
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar        X ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Anwesen Heidecker Straße 11 wird zurückgebaut. Auf dem Baugrundstück entsteht ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, sowie einem Laden im Erdgeschoss. Das Nachbaranwesen Heidecker Straße 9 soll in diesem Zuge umgebaut und saniert werden. Dort sind drei Wohnungen geplant; das Gebäude war ursprünglich als Zweifamilienwohnhaus genehmigt worden. Die Stellplätze werden teils auf den Baugrundstücken, teils auf Grundstücken in der Nähe der Baugrundstücke nachgewiesen. Hierzu fehlt noch die rechtliche Sicherung. Vier Stellplätze sind abzulösen. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Über die Stellplatzsituation wird wie üblich im Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die rechtliche Sicherung der Stellplätze erfolgt. Über die Stellplatzfrage wird in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.4. BA Nr. 045/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Eingang:         30.03.2021     

Baubuch-Nr.:      045/2021

Bauvorhaben:        Errichtung eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung,                         Doppelgarage, Fahrradraum und Fertiggarage 
Bauort:        Talstraße 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        493
Gemarkung:        Hilpoltstein     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das jetzige Gebäude Talstraße 3 besitzt zwei Regelgeschosse, sowie ein Unter- und ein Dachgeschoss. Es ist mit einem steilen Satteldach überdeckt.
Im Rahmen der vorliegenden Planung, soll dieses Gebäude abgerissen und durch einen modernen Baukörper ersetzt werden. Dieser besteht aus einem Untergeschoss, zwei Regelgeschossen und einem Staffelgeschoss. Durch die ähnliche Platzierung des Neubaus im Baugrundstück wie der Gebäudebestand und die dortige Hanglage nutzend, entsteht ein Souterrain. Darin ist eine Einliegerwohnung geplant. Es sind Flachdächer vorgesehen.
Das Vorhaben fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die überbaute Grundstücks- und die Geschossfläche, gleichen der umgebenden Bebauung. Die Gebäudehöhe des Ersatzneubaus ist um 2,60m geringer als die des Bestands. Auch die Wandhöhen richten sich nach dem vorhandenen Gebäude. Der Antragsteller weist vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nach.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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6. Mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen - Beschluss der Wertungsmatrix

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Sitzung am 07.12.2020
Um künftige Entscheidungen zur Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen sinnvoll treffen zu können, sei ein Bewertungskatalog aufzustellen.
Da die Aufstellung einer geeigneten Wertungsmatrix sehr umfangreich ist, hat man sich in der Bauausschusssitzung am 07.12.2020 darauf geeinigt, dass eine Empfehlung mit Auswahlkriterien der Verwaltung erarbeitet werden sollte. Auf dieser Grundlage könne man dann weitere Überlegungen einarbeiten.

Zur Sitzung am 01.02.2021
Die Entwurfsmatrix der Verwaltung wurde in der Sitzung am 01.02.21 vorgestellt und erläutert. Im Gremium wurden weitere Kriterien besprochen und diskutiert.

Zur Sitzung am 15.03.2021
In der Sitzung am 01.02.2021 wurde vereinbart, die Kriterien der Matrix zu reduzieren. Die Fraktionen werden die ausgewählten Kriterien vorstellen und erläutern. 

Zur Sitzung am 19.04.2021
Die gebildete Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Stadtrates hat nach einem gemeinsamen Termin mit der Verwaltung zwischenzeitlich einen entsprechenden Entwurf der Wertungsmatrix ausgearbeitet. 
Der Entwurf soll in der Sitzung vorgestellt, erläutert und beschlossen werden.
Die ausgearbeiteten Unterlagen werden, sobald sie vorliegen, nachgereicht.

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7. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 29 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Solar" - Beratung über Flächenerweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö vorberatend 7

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 13.09.2018 hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein den Aufstellungsbeschluss für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Süden von Solar beschlossen.

Aufgrund von gescheiterten Flächenverhandlungen konnte die Anlage bis zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nicht realisiert werden.
Zwischenzeitlich haben sich Änderungen zur Flächenverfügbarkeit ergeben und das Verfahren könnte mittels eines Bauleitplanverfahrens erneut aufgenommen werden.

Der Flächenbedarf des damaligen Aufstellungsbeschlusses betrug ca. 17,0 ha.
Der aktuelle Flächenbedarf würde ca. 21,0 ha betragen (ohne Fläche entlang der Staatsstraße mit 8,2 ha).

Zur besseren Verständlichkeit aufgrund des Flächenwechsels, wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss vom 13.09.2018 aufzuheben und mit den gesamten erforderlichen Flächen erneut zu fassen.

In der Bauausschusssitzung wird über den aktuellen Sachstand informiert. Der Aufstellungsbeschluss ist in einer kommenden Sitzung des Stadtrates zu beschließen.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.04.2021 ö 8
Datenstand vom 28.09.2021 14:19 Uhr