Datum: 15.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Meckenhausen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV.-Nr. 105/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
Eingang: 23.09.2021
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Baubuch-Nr.: 105/2021
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Bauvorhaben: Umbau eines bestehenden Wohnhauses zum Mehrgenerationenhaus
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Bauort: Meckenhausen C 12
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Haus-Nr. erteilt: ja nein nicht erforderlich
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Antrag auf Vorbescheid vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans M-01 Meckenhausen
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Gebietsart nach BauNVO WA
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchte der Antragsteller die Genehmigungsfähigkeit folgender Punkte abklären:
- Wird eine abweichende Geschossigkeit von E+D statt U+I wie im Bebauungsplan gefordert erteilt?
- Sind auf beiden Traufseiten unterschiedliche Kniestockhöhen zulässig?
- Ist eine ungleichschenklige Dachform zulässig?
- Ist die abweichende Dachform der Dachgauben und des Zwerchhauses mit Schleppdach/Flachdach statt Satteldach zulässig?
- Sind die abweichenden Dachneigungen der Dachgauben und des Zwerchhauses zulässig?
- Kann eine Befreiung bei einer Kniestockhöhe von 2,00 Metern mit einem gleichschenkligen Satteldach erteilt werden?
- Ist für dieses Grundstück eine Befreiung von höchstens einem Vollgeschoss, Erd- und Untergeschoss auf höchstens zwei Vollgeschosse vorstellbar?
Die Punkte 1, 4, 5 und 7 wurden u. a. bei einem ähnlich gelagerten Bauvorhaben befreit (BA.Nr. 108/2020). Der Bebauungsplan regelt keinen Kniestock; die Punkte 2 und 6 sind generell zulässig. Die Anfrage bezieht sich auf die aufgehenden Außenwände der Zwerchhäuser. Ungleichschenklige Dächer schließt die Satzung ebenfalls nicht aus, weshalb auch dieser Punkt zulässig wäre.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Befreiungen zu den angefragten Punkten erteilt:
- Zu Punkt 1 mit der Befreiung zur abweichenden Geschossigkeit mit E + D statt U + I,
- Zu Punkt 4 mit der Befreiung für die abweichende Dachform der Dachgauben und des Zwerchhauses als Schleppdach/Flachdach statt einem Satteldach,
- Zu Punkt 5 mit den Befreiungen für die abweichende Dachneigung der Dachgauben und des Zwerchhauses und
- Zu Punkt 7 mit der Befreiung für den Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss.
Unterschiedliche Kniestockhöhen des Hauptgebäudes (Punkt 2), ein ungleichschenkliges Satteldach (Punkt 3) und aufgehende Außenwände für die Zwerchhäuser (Punkt 6) sind möglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA.-Nr. 110/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 04.10.2021
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Baubuch-Nr.: 110/2021
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Bauvorhaben: Neubau von 4 Wohneinheiten
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 459/7
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar X ja nein
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die geplante Wohnanlage fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Forderungen der Stellplatzsatzung sind eingehalten. Es sind zwei Wohnungen mit weniger als 50qm und zwei Einheiten mit mehr als 50qm geplant, weshalb in Summe sechs Stellplätze nachzuweisen sind.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind allerdings Differenzen zur umgebenden Bebauung feststellbar. Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein. Städtebaulich sollte auf die Verbindung zwischen dem Kopfgebäude und dem Kubus auf der straßenabgewandten Seite eingegangen werden, wodurch sich auch die Grund- und Geschossflächenzahl senken.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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3.2. BA Nr. 082/2021 - Tektur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 04.11.2021
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Baubuch-Nr.: 082/2021
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Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Mietwohnungen und elf Stellplätzen
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Bauort: Am Schlossgraben 24
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 408/10
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar X ja nein
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das gemeindliche Einvernehmen zum ursprünglichen Bauantrag, wurde in der Bauausschusssitzung vom 20.09.2021 wegen der Geschossigkeit und der überhöhten Geschossflächenzahl nicht erteilt. Das Gebäude war mit drei Regelgeschossen und einer im Vergleich zur Umgebung um 30% höheren Geschossflächenzahl geplant. Das Landratsamt Roth hat unsere Rechtsauffassung geteilt und den Antragsteller zur Umplanung bewogen.
Die vorgelegte Planung enthält nun statt des dritten Regelgeschosses ein Staffelgeschoss und orientiert sich damit an einem bereits realisierten Gebäude in der Nähe. Die Geschossflächenzahl reduziert sich auf 0,56.
Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt unverändert mit 5 Mietwohnungen. Die Stellplätze sind nachgewiesen.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Gestaltung des Spielplatzes im Baugebiet Dorotheenhöhe - Billigung der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt in Hilpoltstein einen Spielplatz im Baugebiet Dorotheenhöhe zu gestalten. Dieser soll auf dem Flurstück 876 der Gemarkung Hilpoltstein zur Ausführung gebracht werden.
Die Realisierung und Umsetzung der Baumaßnahme wurde zwischenzeitlich vom Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschlossen.
Der Spielplatz soll in Teilabschnitten realisiert werden, die aus einem Naturspielplatz mit Kletteranlage, einer Freispielfläche und einer Ballspielfläche bestehen.
Das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Riede aus Nürnberg hat zwischenzeitlich Entwurfsplanungen erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.
Beschluss
Der Bauausschuss billigt die vorgestellt Planung zur Gestaltung des Spielplatzes im Baugebiet Dorotheenhöhe und beauftragt die Verwaltung die Umsetzung entsprechend in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Radweg Heidecker Str. - Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Am 22.7.2021 wurde in der Stadtratssitzung dem Radverkehrskonzept der Heidecker Str. vom Ingenieurbüro Brenner BERNARD aus Aalen zugestimmt. Das Ingenieurbüro Stauffer-Abraham aus Wendelstein ist mit der Entwurfsplanung des Radweges in der Heidecker Str. beauftragt und wird diese vorstellen. Derzeit finden noch Detailabstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt statt. Es ist geplant, die Antragsunterlagen für das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ noch in diesem Jahr einzureichen und die Maßnahme im kommenden Jahr nach dem Challenge zu beginnen. Sobald uns die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie nachgereicht.
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6. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.11.2021
|
ö
|
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6 |
Datenstand vom 17.11.2021 08:41 Uhr