Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bericht über kommunale Verkehrsüberwachung
6 Unterrödel 2. Bauabschnitt - Vorstellung der Maßnahme
7 Bauleitplanung
7.1 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss (Ergänzung 2)
7.2 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre (Ergänzung 2)
7.3 Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Vorstellung und Billigung der Planung zur Einholung fachlicher Vorabstellungnahmen (Scoping) der Behörden und Träger öffentlicher Belange
8 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
9 Haushaltsplanung 2022
9.1 Beschluss über die Haushaltssatzung 2022
9.2 Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025
9.3 Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
9.4 Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 der Siechenhausstiftung
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 10.03.2022 wurden folgende Aufträge vergeben:


Ersatzbeschaffung des Unimogs für den Bauhof der Stadt Hilpoltstein
Modell und Lieferant
Gelände LKW MAN TGM 13290, Fa. Albert Nüsslein Nürnberg

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5. Bericht über kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Herr Raimund Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH berichtet über die Tätigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Hilpoltstein.

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6. Unterrödel 2. Bauabschnitt - Vorstellung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nachdem der 1. Bauabschnitt in Unterrödel mit der Sanierung der Straße, Kanal und Wasserleitungen im Bereich B und C im Mai abgeschlossen sein wird, kann mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werden. Im Juli nach dem Challenge beginnt der Brückenbau, der sich bis ca. Oktober 2022 erstrecken wird. Die Sanierung der Wasserleitung wird von Juli bis August vollzogen. Die dazugehörigen Kanalarbeiten werden teilweise zeitgleich von August bis September saniert. Die Straßenbauarbeiten werden lt. Bauablaufplan im Oktober/November abgeschlossen. Zeitgleich zu den innerörtlichen Straßenbauarbeiten wird das Staatliche Bauamt die Staatsstraße von Unterrödel in Richtung Hilpoltstein bis zur Kreuzung Pyras/Hofstetten teilweise verbreitern und mit einer neuen Deckschicht versehen. Das Staatliche Bauamt wird den Bauablaufplan mit Umleitungen vorstellen.

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7. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 7
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7.1. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Aufstellungsbeschluss (Ergänzung 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha.

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

Zur Sitzung am 16.09.2021 (Ergänzung 1)
Im damaligen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit des Aufstellungsbeschlusses zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern 450/21, 450/22, 450/23 ergänzt und der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst.

Zur Sitzung am 24.03.2022 (Ergänzung 2)
Aufgrund weiterer Untersuchungen des Plangebiets sind städtebauliche Konflikte im östlichen Bereich des Geltungsbereichs aufgetreten. Durch den Betrieb der kommunalen Bauhöfe zeigt sich nach Einschätzung des Planungsbüros sowie die des Landratsamtes Roth ein Nutzungsverhältnis ähnlich eines Gewerbes. Um an der Planungsabsicht eines Allgemeinen Wohngebiets festhalten zu können, muss zwischen dem Gewerbebereich der Bauhöfe und dem Allgemeinen Wohngebiet im Westen ein Mischgebiet ausgewiesen werden.
Um dieses mischgebietstypisch zu gestalten, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurnummer 539/13 Gem. Hilpoltstein erweitert. So würde nach Westen hin eine Nutzungsgliederung bzw. Gebietsstaffelung von Gewerbenutzungen über Mischgebiet als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnnutzung im WA erfolgen.

Die Flurnummern 539/13, 450/23, 450/22 und 450/23 werden in den weiteren Planungen daher nun als Mischgebiet dargestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Modifizierung der vergangenen Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ entsprechend der Geltungsbereichsdarstellung im Anhang als „Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet“ umzuwidmen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23, 539/13 Gemarkung Hilpoltstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.2. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre (Ergänzung 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße-/ Freystädter Straße“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23 Gemarkung Hilpoltstein. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,37 ha. 

Der Umgriffsplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. Es ist beabsichtigt für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die Inhalte des vom Stadtrat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) zu berücksichtigen und umzusetzen.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Zur Sitzung am 30.09.2021 (Ergänzung 1)
Beim damaligen Erlass der Veränderungssperre im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“ wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit der Veränderungssperre zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern 450/21, 450/22, 450/23 in der Veränderungssperre ergänzt und erneut beschlossen. Die Veränderungssperre bleibt weiterhin in Kraft.

Zur Sitzung am 24.03.2022 (Ergänzung 2)
Aufgrund weiterer Untersuchungen des Plangebiets sind städtebauliche Konflikte im östlichen Bereich des Geltungsbereichs aufgetreten. Durch den Betrieb der kommunalen Bauhöfe zeigt sich nach Einschätzung des Planungsbüros sowie die des Landratsamtes Roth ein Nutzungsverhältnis ähnlich eines Gewerbes. Um an der Planungsabsicht eines Allgemeinen Wohngebiets festhalten zu können, muss zwischen dem Gewerbebereich der Bauhöfe und dem Allgemeinen Wohngebiet im Westen ein Mischgebiet ausgewiesen werden.
Um dieses mischgebietstypisch zu gestalten, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurnummer 539/13 Gem. Hilpoltstein erweitert. So würde nach Westen hin eine Nutzungsgliederung bzw. Gebietsstaffelung von Gewerbenutzungen über Mischgebiet als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnnutzung im WA erfolgen.

Die Flurnummern 539/13, 450/23, 450/22 und 450/23 werden in den weiteren Planungen daher nun als Mischgebiet dargestellt. 

Um die Rechtssicherheit der Veränderungssperre zu gewährleisten, wird das Flurstück 539/13 in der Veränderungssperre ergänzt und erneut beschlossen. Die Veränderungssperre bleibt weiterhin in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Ergänzung 2 über die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23, 539/13 Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. Bebauungsplan Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Vorstellung und Billigung der Planung zur Einholung fachlicher Vorabstellungnahmen (Scoping) der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ beschlossen.

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.

Da es sich um ein bereits bebautes Gebiet handle, wird vorgeschlagen, noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB von ausgewählten Behörden und Träger öffentlicher Belange fachliche Vorabstellungnahmen (sog. Scoping) zur vorliegenden Planung einzuholen. Dies hätte den Vorteil bereits frühzeitig notwendige Anpassungen zu treffen.

Parallel wird die Gesamtplanung (FNP-Änderung, Erstellung Umweltbericht, Grünordnungsplan mit Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) fertig gestellt. Außerdem können Fachgutachten wie Schallschutz, Altlasten und SaP der Firmengelände beauftragt und durchgeführt werden.

Nach Vorliegen der Vorabstellungnahmen aus dem Scoping und aller Fachgutachten, kann die Planung entsprechend ergänzt werden. Erst danach wird die Planung erneut gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Parallelverfahren durchgeführt. 

Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Projekt 4 zum Bebauungsplan Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ der Stadt Hilpoltstein und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung entsprechender Fachgutachten und einer sogenannten „Scopingbeteiligung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Bay. Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Teilfortschreibung des LEP auf den Weg gebracht und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände eingeleitet.
Informationen zur Teilfortschreibung, darunter eine Lesefassung des Entwurfs, finden sich auf
der Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums:

https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/

Insbesondere die Verbände sowie die Städte und Gemeinden haben nun bis 1. April 2022 Zeit, zum Entwurf der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen.

Der Bayerische Gemeindetag hat zwischenzeitlich eine 15-seitige Stellungnahme an das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie geschickt (vgl. Anhang). Auch von Seiten des Bay. Städtetages ist eine in vielen Bereichen inhaltsgleiche Stellungnahme in Bearbeitung.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein schließt sich inhaltlich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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9. Haushaltsplanung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 9
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9.1. Beschluss über die Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö vorberatend 9.1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9.2. Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Die Daten der Finanzplanung 2021 bis 2025 werden mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.3. Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans und des Finanzplans der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Jahr 2022 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans mit Finanzplanung der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.4. Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 der Siechenhausstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö beschliessend 9.4

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans und des Finanzplans der Siechenhausstiftung für das Jahr 2022 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans mit Finanzplanung der Siechenhausstiftung für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 24.03.2022 ö 10
Datenstand vom 08.04.2022 07:41 Uhr