Datum: 18.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV Nr. 079/2022
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 084/2022
4 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Schreinerarbeiten im Zuge des Um- und Ausbaus ehem. Gaststätte "Zur Luft" zum Jugendhaus
5 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö 1
zum Seitenanfang

2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. AV Nr. 079/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         02.06.2022

Baubuch-Nr.: 079/2022

Bauvorhaben:        Errichtung einer Halle zur Lagerung von Massivhölzern und Plattenwerkstoffen
Bauort:        Meckenhausen G
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        Teilfläche Fl.Nr. 195
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig         ja         nein                X Vorbescheid         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die Halle dient als zusätzliche Lagermöglichkeit für Holz- und Holzwerkstoffe, für den auf dem benachbarten Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb des Antragstellers. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen. Die Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze sind noch zeichnerisch und rechnerisch darzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. BA Nr. 084/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         13.06.2022

Baubuch-Nr.: 084/2022

Bauvorhaben:        Errichtung einer Werkhalle
Bauort:        Nähe Weinsfeld C
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        356/1
Gemarkung:        Weinsfeld
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die Antragstellerin plant zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitsabläufe, die Errichtung einer neuen Werkhalle auf dem angrenzenden Grundstück zum bereits bestehenden Betrieb. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen.
Belange des Immissionsschutzes und des Naturschutzes sind in der Planung abgearbeitet. Die Stellplätze werden mit der vorliegenden Planung nachgewiesen.
Die Werkhalle wird über das bestehende Betriebsgrundstück erschlossen. Für die Zufahrt, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Schreinerarbeiten im Zuge des Um- und Ausbaus ehem. Gaststätte "Zur Luft" zum Jugendhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Im Zuge des Um- und Ausbaus der ehem. Gaststätte „Zur Luft“ zum Jugendhaus wurden zusätzliche Arbeiten oder geänderte Ausführungen notwendig (Fensterflügel im Lichtband Technik und Behinderten- WC des Obergeschosses zusätzlich zur Abluftanlage, Einlassen der Fensterbänke in die Leibungsdämmung, Furnier für Innentüren statt Oberfläche der Mehrschichtplatte, Holzrahmenkonstruktion für das Schiebetürelement im Obergeschoss, Änderung der Durchreiche, Zulage für Entfall des Bodeneinstands bei den WC- Trennwänden, Aufdoppelung des Bauelements im ehem. Gebäudezugang zu Zwecken der Wärmedämmung, gedämmtes Windfangelement und Wärmeschutzverglasung für die Gläser im Windfang zum Altbau, Markierung der Handläufe im Treppenhaus mit Brailleschrift aus Gründen der Barrierefreiheit), die für die fachgerechte Ausführung der Leistungen, aber auch hinsichtlich des Baufortschritts notwendig wurden. Diese Aufträge wurden von Bgm. Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO vergeben, damit die Materialbestellungen rechtzeitig erfolgten und somit der termingerechte Baufortschritt sichergestellt werden konnten. Der Auftrag in Höhe von 11.037,25 Euro brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Schreinerei Morgott aus Ellingen vergeben.

zum Seitenanfang

5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2022 ö 5
Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr