Datum: 18.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV Nr. 079/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
Eingang: 02.06.2022
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Baubuch-Nr.: 079/2022
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Bauvorhaben: Errichtung einer Halle zur Lagerung von Massivhölzern und Plattenwerkstoffen
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: Teilfläche Fl.Nr. 195
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig ja nein X Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die Halle dient als zusätzliche Lagermöglichkeit für Holz- und Holzwerkstoffe, für den auf dem benachbarten Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb des Antragstellers. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen. Die Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze sind noch zeichnerisch und rechnerisch darzustellen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Nr. 084/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 13.06.2022
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Baubuch-Nr.: 084/2022
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Bauvorhaben: Errichtung einer Werkhalle
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Die Antragstellerin plant zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitsabläufe, die Errichtung einer neuen Werkhalle auf dem angrenzenden Grundstück zum bereits bestehenden Betrieb. Im Flächennutzungsplan liegt das Vorhaben im Bereich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden kann es unter Umständen notwendig werden, die Darstellung im FNP an die Nutzung anzupassen.
Belange des Immissionsschutzes und des Naturschutzes sind in der Planung abgearbeitet. Die Stellplätze werden mit der vorliegenden Planung nachgewiesen.
Die Werkhalle wird über das bestehende Betriebsgrundstück erschlossen. Für die Zufahrt, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen sind entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. Sollte das Bauvorhaben einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf auslösen, so ist dieser auf Kosten des Antragstellers im Sinne des Objektschutzes nachzuweisen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Schreinerarbeiten im Zuge des Um- und Ausbaus ehem. Gaststätte "Zur Luft" zum Jugendhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge des Um- und Ausbaus der ehem. Gaststätte „Zur Luft“ zum Jugendhaus wurden zusätzliche Arbeiten oder geänderte Ausführungen notwendig (Fensterflügel im Lichtband Technik und Behinderten- WC des Obergeschosses zusätzlich zur Abluftanlage, Einlassen der Fensterbänke in die Leibungsdämmung, Furnier für Innentüren statt Oberfläche der Mehrschichtplatte, Holzrahmenkonstruktion für das Schiebetürelement im Obergeschoss, Änderung der Durchreiche, Zulage für Entfall des Bodeneinstands bei den WC- Trennwänden, Aufdoppelung des Bauelements im ehem. Gebäudezugang zu Zwecken der Wärmedämmung, gedämmtes Windfangelement und Wärmeschutzverglasung für die Gläser im Windfang zum Altbau, Markierung der Handläufe im Treppenhaus mit Brailleschrift aus Gründen der Barrierefreiheit), die für die fachgerechte Ausführung der Leistungen, aber auch hinsichtlich des Baufortschritts notwendig wurden. Diese Aufträge wurden von Bgm. Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO vergeben, damit die Materialbestellungen rechtzeitig erfolgten und somit der termingerechte Baufortschritt sichergestellt werden konnten. Der Auftrag in Höhe von 11.037,25 Euro brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Schreinerei Morgott aus Ellingen vergeben.
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5. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.07.2022
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ö
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5 |
Datenstand vom 12.08.2022 09:08 Uhr