Datum: 19.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein - Fortschreibung der Planung
6 Städtebauförderung - Erlass einer Sanierungssatzung
7 Antrag der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Nullvariante Meckenhausen
8 Beschluss über den Neuerlass der Plakatierungsverordnung
9 Bestellung zur Standesbeamtin
10 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2022
11 Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel
12 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö 4
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5. Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein - Fortschreibung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein plant den Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein als Ersatz für das aktuell bestehende Lehrschwimmbecken und die bestehende Turnhalle, welche sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. 
Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet, allerdings ist auch eine Nutzung durch die Öffentlichkeit, sowie Vereine vorgesehen. 

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 den Beschluss gefasst, wegen Überschreitung des Schwellenwertes, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV) für die Architektenleistung unter Ausnutzung staatlicher Bezuschussung durchzuführen. Das VgV-Verfahren wurde unter Leitung des Ingenieurbüro Pfaller Ingenieure aus Nürnberg eingeleitet und abgewickelt.

Das beauftragten Planungsbüro asp Architekten GmbH aus Stuttgart hat zwischenzeitlich erste Planungsentwürfe ausgearbeitet, welche in der Sitzung entsprechend vorgestellt und erläutert werden.

Zur Sitzung am 19.01.2023:
In der Stadtratssitzung am 29.09.2022 bestand grundsätzlich Einverständnis mit den bisherigen Planungen. An das Büro erging der Auftrag auf der vorgestellten Basis weiter zu planen und parallel jeweils eine ein- und zweistöckige Variante zu prüfen. In der Sitzung werden Variantenvergleiche zwischen einer ein- und zweistöckigen Bauart vorgestellt, welche der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung, hinsichtlich der Unterbringung von Sporthalle und Lehrschwimmbecken auf einer gemeinsamen Ebene, oder unterschiedlichen Ebenen dienen sollen.

Im Hinblick darauf, dass auf dem Grundstück für eine künftige Erweiterung zur Ganztagesbetreuung noch ausreichend Platz zur Verfügung steht und mit dieser Variante geringere Baukosten einher gehen, wird verwaltungsseitig die einstöckige Variante präferiert.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Variantenuntersuchungen zur ein- bzw. zweistöckigen Bauweise im Zuge des Neubaus einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein und beschließt auf Grundlage der einstöckigen Variante weiter zu planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung - Erlass einer Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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7. Antrag der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Nullvariante Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Fraktion der Freien Wähler haben einen Antrag gestellt, der als Anhang beigefügt ist.

Die Planungen zur möglichen Ortsumfahrung der Staatsstraße St 2238, Sindersdorf – Meckenhausen haben sich aufgrund mehrerer Gesichtspunkte zerschlagen und als nicht umsetzbar herausgestellt.

Eine sogenannte Nullvariante und einer damit verbundenen möglichen Verbesserung der gesamten Verkehrsinfrastruktur in der Ortsdurchfahrt beinhaltet mehrere Aspekte, welche in künftigen Planungen zu berücksichtigen wären.

Wie in der mittelfristigen Finanzplanung vermerkt, wird es für den Ortsteil Meckenhausen erforderlich, bereichsweise die Kanalisation und Wasserleitung zu sanieren. Veraltete Leitungssysteme erfordern voraussichtlich einen größeren Umbaubedarf. Durch die offene Bauweise der Sanierungsmaßnahmen und den damit verbundenen großflächigen Aufgrabungen bestünde die Möglichkeit, den Straßenraum der Ortdurchfahrt neu zu gestalten. Gewisse Dorferneuerungsmaßnahmen, vergleichbar wie in Unterrödel, könnten sich daraus folgend ebenfalls anschließen.

Das geplante neue Baugebiet in Meckenhausen sollte in diesem Zuge erschließungstechnisch ebenfalls bereits im erforderlichen Umfang mit einberechnet werden.

Zu berücksichtigen ist weiterhin das Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Meckenhausen, vorgestellt in der Sitzung des Stadtrates am 30.09.2021.

Die gesamte Ortsdurchfahrt von Sindersdorf kommend Richtung Freystadt betrifft hingegen die Staatsstraße St 2238. Straßenbaulastträger ist somit das Staatliche Bauamt Nürnberg, Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Roth.

Einen Ausbau bzw. Umbau der Ortsdurchfahrt als sogenannte Nullvariante hängt somit entscheidend vom Straßenbaulastträger ab. 

Um die Planungen voranzubringen welche auch die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Umsetzung einer Nullvariante aufgreifen wird, wird es erforderlich ein entsprechendes Planungsbüro zu beauftragen. 
Der Auftrag an ein entsprechendes Büro wäre in enger Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg wohl seitens der Stadt Hilpoltstein zu veranlassen.

In Vorgesprächen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg über die Vorgehensweise und Umsetzung der Maßnahme wurde allerdings bereits deutlich, dass aufgrund Kapazitätsengpässen und Prioritäten der Umbau in Meckenhausen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ob und in welcher Höhe für die Maßnahmen Fördergelder zur Verfügung stehen und welche Kostenteilungsregelung zwischen der Stadt und dem Staatlichen Bauamt greift, ist bisher unbekannt.

Wenn die Maßnahmen unabhängig von einer möglichen Dorferneuerung „möglichst kurzfristig umgesetzt“ werden sollen, kann es sein, dass eine Dorferneuerung nicht mehr angeordnet werden wird.

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion der Freien Wähler wird im Zusammenhang mit Tempo 30 und Sicherheit auf dem Schulweg zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Beschluss über den Neuerlass der Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der für das Frühjahr 2023 geplanten Aufstellung von festen Plakatierungswänden ist die Plakatierungsverordnung entsprechend anzupassen. Die neu zu beschließende Plakatierungsverordnung wird in der Anlage der alten Fassung gegenübergestellt. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt Großflächenplakate für die Rother und Heidecker Straße zu akzeptieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten sowie über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) mit Ausnahme der Großflächenstandorte in der Rother und Heidecker Straße. In Hilpoltstein, Meckenhausen und Hofstetten sollen feste Plakatierungswände installiert werden, in allen kleineren Ortsteilen soll die Anzahl der Plakate pro Partei/Gruppe und Wahl auf 2 begrenzt werden. Es werden keine weiteren Großflächenplakate gestattet. Die Möglichkeit zur Anmietung von Werbetafeln bleibt erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Bestellung zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Theresa Schießl hat seit dem 10. Oktober 2022 über mehrere Wochen stundenweise im „Onlineschooling“ die Grundlagen des Standesamtswesen vermittelt bekommen. Am 2. Dezember 2022 hat sie das Grundseminar für die neu zu bestellenden Standesbeamten mit erfolgreich bestandener Prüfung abgeschlossen.
Neben der erfolgreichen Teilnahme am Einführungslehrgang für das Standesamtswesen ist die Beschäftigung als Arbeitnehmerin mit Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule Voraussetzung für die Bestellung zur Standesbeamtin. Die notwendige Einweisung von drei Monaten als Sachbearbeiterin im Standesamt wurde am 31.12.2022 abgeschlossen. (§ 2 Abs. 2) der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, Frau Theresa Schießl mit Wirkung zum 19.01.2023 zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Hilpoltstein zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2021, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2022. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2022 besuchen aktuell 8 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,34 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,34 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2022 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö vorberatend 11
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12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 19.01.2023 ö 12
Datenstand vom 01.03.2023 11:10 Uhr