Datum: 15.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Stadtbad Sanierung Hauptgebäude - Vorstellung erster Planungsentwürfe
6 Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
7 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 Gewerbegebiet "Kränzleinsberg - Große Erweiterung" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung
8 Beitritt zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
9 Beschluss über Höhe des Erfrischungsgeldes und Informationen zur Landratswahl 2023
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Zuhörer Dirk Jeaschke erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße“.

Bürgermeister Mahl erläuterte, dass sich der Bebauungsplan in Absprachen mit dem Landratsamt befinde. Die Situation von Wohn- und Gewerbenutzungen im Bestand machen eine gewisse Vorarbeit mit entsprechenden Untersuchungen notwendig.
Es ist vorgesehen in einer der kommenden Sitzungen den Stadtrat sowie die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand des Bauleitplanverfahrens zu informieren, so Bürgermeister Mahl.

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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Stadträtin Dietzel informierte über aktuelle Themen des Arbeitskreises S-Bahn.

Eine Sitzung des Mobilitätsbeirates sei in naher Zukunft ebenfalls vorgesehen, so Dietzel. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Stadtrat Krug informierte das Gremium über aktuelle Themen des Jugendbeirates.

Bürgermeister Mahl berichtete, dass der Partnerschaftsausschuss dieses Jahr eine Fahrt in die Partnerstadt Seilhac plane. Die Fahrt finde von 13. – 18.08.2023 statt, so Bürgermeister Mahl.

Bürgermeister Mahl rief in diesem Zuge Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit und Unterstützung der Arbeitskreise und Beiräte auf.

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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.01.2023 wurde folgender Auftrag vergeben:

  • Vergabe eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W für die Feuerwehr Weinsfeld an die Firma Rosenbauer als Gesamtunternehmer

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5. Stadtbad Sanierung Hauptgebäude - Vorstellung erster Planungsentwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Nachdem 2021 die Arbeiten des Neubaus des Sanitär- und Umkleidetraktes abgeschlossen wurden, soll nun auch das Bestandsgebäude des Stadtbades saniert werden. 

Aus einer Konzeptstudie wurden bereits vor einigen Jahren erste Planungsüberlegungen der möglichen Generalsanierung erarbeitet und im Stadtrat vorgestellt. In diesem Zuge wurde die Vorplanung (LPH 1 und 2) zur Sanierung des Hauptgebäudes erbracht.

Zur weiter Ausarbeitung der Planunterlagen sowie die Erstellung der Bauantragsunterlagen wurden die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 3 – (7) 9 in der Sitzung am 19.09.2022 an das Ingenieurbüro Stefan Ritzer aus Pleinfeld vergeben.

Das beauftragte Planungsbüro hat nun zwischenzeitlich erste Planungsentwürfe ausgearbeitet, welche in der Sitzung entsprechend vorgestellt und erläutert werden.

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6. Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein - Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Im Oktober 2021 wurde für 10 geeignete Standorte zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss). 

Der Flächenumgriff der derzeit im Bauleitplanverfahren befindlichen Flächen liegt bei ca. 80 ha.

Aufgrund der angespannten Netzeinspeisesituation wurde es erforderlich, die bestehenden Konzepte zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Hinblick auf eine netzdienliche Optimierung zu überdenken.

Anhand einer Präsentation soll der aktuelle Stand sowie das weitere Vorgehen besprochen und erläutert werden. 

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7. 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 Gewerbegebiet "Kränzleinsberg - Große Erweiterung" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 07.07.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 8-3 Gewerbegebiet „Kränzleinsberg – Große Erweiterung“ beschlossen.

Durch bereits erteilte Baugenehmigungen im Bereich des Geltungsbereichs wird es erforderlich, Festsetzungen im Bebauungsplan anzupassen. Die Ansiedlung der Firma Käpple im Gewerbegebiet Kränzleinsberg erfordert zudem eine Änderung im Bereich der öffentlichen Erschließungsstraße sowie in der Gebäudehöhe. Im Zuge der 2. Änderung soll die Parzellierung von bereits vollzogenen Grundstücksverkäufen ebenfalls direkt angepasst werden.

Die während der Auslegungsfrist von 25.10.2022 bis 02.12.2022 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vorgestellt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung wird für die öffentliche Beteiligung und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beitritt zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr - auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

ABER: Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen - Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen!

Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):


Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.


Dieser Initiative sind zwischenzeitlich bundesweit über 400 Kommunen beigetreten. Weitere Informationen sind unter www.lebenswerte-staedte.de nachzulesen. 

Kosten sind mit dem Beitritt nicht verbunden. Der Deutsche Städtetag hat in seiner „Resolution Tempo 30“ den Bund aufgefordert, die erforderlichen Anpassungen im Straßenverkehrsrecht unverzüglich vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Beschluss über Höhe des Erfrischungsgeldes und Informationen zur Landratswahl 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Termin der Landratswahl wurde von der Regierung von Mittelfranken auf den 30. April 2023 festgesetzt. Eine eventuell stattfindende Stichwahl wird zwei Wochen später am 14.5.2023 (Muttertag und Mittelalterfest) stattfinden.

In den letzten Jahren stieg der Briefwahlanteil bei allen Wahlen kontinuierlich. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei rund 36%, bei der Kommunalwahl 2020 sogar bei über 57% und bei der letzten Bundestagswahl im Jahre 2021 bei knapp 53 %. 
Da wir davon ausgehen, dass die Wähler auch bei der anstehenden Landratswahl vermehrt von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch machen werden, belassen wir es bei der erhöhten Anzahl an Briefwahlbezirken. 
Die in den Briefwahlbezirken auszuzählenden Stimmen würden sich bei einem Briefwahlanteil von ca. 50% bei einer sehr guten Wahlbeteiligung von 80 % bei rund 500 Wählern einpendeln. 
Die kleinsten Wahlbezirke, Hagenbuch, Lay und Mindorf werden, wie bereits bei den Wahlen 2020 und 2021, in die Bezirke Meckenhausen, Weinsfeld und Jahrsdorf integriert. Desweiteren wird es in Hilpoltstein 4 Wahlbezirke und in Heuberg, Hofstetten, Jahrsdorf, Meckenhausen, Mörlach, Unterrödel, Weinsfeld und Zell je einen Stimmbezirk geben.

Damit wird es für die Landratswahl 12 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke geben. 

Das für die Mitglieder der Wahlvorstände auszuzahlende Erfrischungsgeld wird inklusive des Inflationsausgleichs von 50 auf 60 Euro erhöht.

In Bezug auf die Wahlplakatierungen gelten für die Landratswahl noch die Regelungen der Plakatierungsverordnung vom 18.11.2019. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass vor Aufstellung der Plakate die Standorte mit der Stadt abgesprochen werden müssen. Grundsätzlich läuft die Koordination der Standorte über das Ordnungsamt. 

Insbesondere wenn öffentliche oder fiskalische städtische oder auch staatliche Flächen in Anspruch genommen werden sollten, sind diese vorab bei der Stadt zu beantragen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Wahlhelfer mit einem Erfrischungsgeld von 60 € zu entschädigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 15.02.2023 ö 10

Sachverhalt

Stadtrat Raithel sprach das Erscheinungsbild der Mauer am Jugendhaus an. Optisch sehe die Mauer nicht wirklich ansprechend aus und die Verwaltung solle sich nochmals Gedanken machen, so Raithel. 


Bürgermeister Mahl berichtete über Unterkunftsmöglichkeiten für Asylbewerber. Da der allgemeine Druck wächst, müsse sich auch die Stadt Hilpoltstein Gedanken über verfügbare Wohnungen oder Grundstücke machen.
Bürgermeister sprach einen Appell an Bürgerinnen und Bürger, sich Gedanken über verfügbaren Wohnraum zu machen.

Standortvorschläge zur Einrichtung von Wohncontainer, sind jederzeit gerne an die Verwaltung heranzutragen.

Wenn keine Wohneinheiten in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können, sind landkreiseigene Objekte wie Turnhallen zur Verfügung zu stellen, so Bürgermeister Mahl. 


Stadträtin Waldmüller informierte sich, ob und wie eine Betreuung der Personen angedacht sei. 

Bürgermeister Mahl ergänzte, dass Asylhelferkreise wie in der Vergangenheit wohl nicht mehr existieren. Eine Betreuung über das Landratsamt sei in einem gewissen Umfang wohl gewährleistet. Als Ergänzung könnten möglicherweise sogenannte Beherbergungsverträge geschlossen werden, die eine Betreuung durch den Gebäudeeigentümer vorsehen.  

Datenstand vom 01.03.2023 11:32 Uhr