Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Straße" - Vorstellung der Planungsentwürfe
5.2 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
5.3 21. Änderung Flächennutzungsplan (PV Mindorf-Nordwest) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
5.4 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
5.5 22. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lay-West) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
5.6 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt - Aufstellungsbeschluss
6 Kindergartenangelegenheiten
6.1 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2022
6.2 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023
7 Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten
8 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
8.1 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 BayGO

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 15.02.2023 wurden folgende Aufträge vergeben:


BV: Abwasseranlagen der Stadt Hilpoltstein Ortsteil Meckenhausen
Gewerk
 Auftragnehmer
Kanalreinigung- und Kamerabefahrung
 Fa. Kanaltechnik Meyer, Schwabach

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Straße" - Vorstellung der Planungsentwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Eine nachhaltige gemeindliche Planung schließt eine zukunftsorientierte kommunale Bodenpolitik ein.

Planungsleitsätze heben ausdrücklich hervor, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll.

Der Stadtrat hat sich dafür ausgesprochen, vorrangig die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten zu aktivieren und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen anzuwenden.

Die Stadt Hilpoltstein will primär im Kernort Hilpoltstein nachverdichten und unbeplante Innenbereiche überplanen bzw. beplante Bereiche aktualisieren.

Das beauftragte Büro TB Markert hat Datenerhebungen durchgeführt und Analysen erstellt.
Die Ergebnisse der Datenerfassungsanalysen sowie erste mögliche Festsetzungen eines Bebauungsplanes wurden in der Sitzung am 21.07.2022 und 27.10.2022 vorgestellt und erläutert.

Zur Sitzung am 02.03.2023
Zwischenzeitlich wurden Entwürfe eines einfachen Bebauungsplanes für einen Teilbereich, welcher sich in den Voruntersuchungen als geeignet herausgestellt hat, erarbeitet.
Die wesentlichen Merkmale des Bebauungsplanes werden in der Sitzung genauer erläutert.

Nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung könne voraussichtlich im April mit dem Bauleitplanverfahren begonnen werden (Regelverfahren).

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5.2. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ für die Flurnummern 155, 156 der Gemarkung Mindorf beschlossen. 

Der Flächenbedarf der PV-Anlage beträgt ca. 13,2 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 155 und 156 der Gemarkung Mindorf.

Die Billigung der Entwurfsplanung sowie die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurden in der Sitzung am 27.10.2022 beschlossen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 22.11.2022 bis 06.01.2023. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

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5.3. 21. Änderung Flächennutzungsplan (PV Mindorf-Nordwest) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 155 und 156 der Gemarkung Mindorf.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 22.11.2022 bis 06.01.2023. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch und Partner zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

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5.4. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ beschlossen.

Der Flächenbedarf der PV-Anlage beträgt ca. 2,5 ha und erstreckt sich auf das Flurstück mit der Flurnummern 74 der Gemarkung Lay.

Die Billigung der Entwurfsplanung sowie die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurden in der Sitzung am 10.02.2022 beschlossen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Hartfelder zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.5. 22. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lay-West) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst das Flurstück mit der Flurnummer 74 der Gemarkung Lay.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung soll anschließend gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Hartfelder zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.6. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 5.6

Sachverhalt

Durch die notwendig gewordene Definition der Straßenverkehrsräume im Altstadtkern der Innenstadt Hilpoltstein soll ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Versorgungsbereiche sicherstellen und somit die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten.

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Sicherstellung eines gefahrlosen Straßenraumes
  • Bereitstellung von ausreichend Parkflächen für Kfz und Fahrräder
  • Barrierefreiheit in der Altstadt
  • Multifunktionsnutzung von Fußgängern, Rad- und Kfz-Verkehr
  • Berücksichtigung des demografischen Wandels
  • Erhalt und Entwicklung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe durch ausreichend Flächen

Die genannten Ziele sind für die städtebauliche Ordnung erforderlich und machen die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB notwendig.

Der Geltungsbereichsumgriff des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan im Anhang ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Kindergartenangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 6
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6.1. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Es liegen nun die tatsächlichen Kosten für das Abrechnungsjahr 2022 der Zusatzkraft für Integration vor. Die Rückrechnung ergibt im Ergebnis für das Jahr 2022 den Gewichtungsfaktor 6,72.



Sitzung am 19.01.2023

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2021, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2022. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2022 besuchen aktuell 8 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,34 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Die Rückrechnung des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,72 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2022 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6.2. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2021 und 2022, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2022. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2023 besuchen voraussichtlich 7 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,50 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,50 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2023 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Jahrsdorf hat in ihrer Dienstversammlung ihren Kommandanten und dessen Stellvertreter neu gewählt. Es kamen folgende Ergebnisse zustande:

Kommandant: Bernhard Schmidt, Jahrsdorf B 10, 91161 Hilpoltstein
Stv. Kommandant: Ralf Dresen, Jahrsdorf A 14, 91161 Hilpoltstein

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt.

Beschluss

Der Kommandant, Herr Bernhard Schmidt, und der stv. Kommandant, Herr Ralf Dresen, der Freiwilligen Feuerwehr Jahrsdorf werden bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö 8
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8.1. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 BayGO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 02.03.2023 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Mahl hat per Dringlichkeitsanordnung beschlossen, dass die Stadt Hilpoltstein an der Strombündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS GmbH teilnehmen wird. Diese Ausschreibung bezieht sich – wie bei der letzten Ausschreibung auch - auf Ökostrom mit einer Neuanlagenquote und erstreckt sich über den Zeitraum von 2024 bis 2025.

Datenstand vom 30.03.2023 13:23 Uhr