Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16
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2. Verpflichtung der neu gewählten Ortssprecherin Frau Saponaro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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vorberatend
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2 |
Sachverhalt
Die neu gewählte Ortssprecherin für die Ortsteile Hofstetten und Marquardsholz, Frau Britta Saponaro, wird vom Ersten Bürgermeister Markus Mahl auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.
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3. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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3 |
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4. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
4 |
zum Seitenanfang
5. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 30.03.2023 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Abwasseranlagen der Stadt Hilpoltstein – Geschlossene Sanierung Umgriff Gredinger Straße, Los 02
Gewerk
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Auftragnehmer
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Geschlossene Sanierung Umgriff Gredinger Straße, Los 02
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Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Röthenbach
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In der Bauausschusssitzung am 17.04.2023 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Abwasseranlagen der Stadt Hilpoltstein - Karm
Gewerk
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Auftragnehmer
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Bautechnik Anschlussleitung, Los 02
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Firma Gruber Tiefbau, Hilpoltstein
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Pumpwerk Karm Elektrotechnik
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Firma Elektrotechnik Mersch GmbH, Greding
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6. Entscheidung über den Erwerb des "Alten Krankenhauses" Vorburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die aktuellen Überlegungen bezüglich des Erwerbs der Vorburg werden vorgestellt und präsentiert. Nach der Diskussion soll über den Erwerb abgestimmt werden.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein erwirbt die Vorburg (ehemals altes Krankenhaus) nebst Anlagen vom Eigentümer Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth-Schwabach e.V. zum Preis von 1,00 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7
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7. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. 18. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Hilpoltstein - Aufstellungsbeschluss (Ergänzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
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7.1 |
Sachverhalt
Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein sich im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden.
Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.
Um diesem Konzept Rechnung zu tragen, wird die Fläche für Misch- bzw. Gewerbegebiet zurückgenommen und als „Allgemeines Wohngebiet“ neu strukturiert.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind laut aktuellem Flächennutzungsplan als Misch- bzw. Gewerbefläche ausgewiesen. In dem Änderungsverfahren werden die Flächen mit den Flurnummern
450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5 der Gemarkung Hilpoltstein in ein Allgemeines Wohngebiet abgeändert und entsprechend ausgewiesen.
Zur Sitzung am 20.04.2023
Im damaligen Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes am 15.04.2021 wurden drei Flurstücksnummern, welche sich innerhalb des Geltungsbereichs befinden, textlich in der Auflistung der Flurnummern versehentlich nicht aufgeführt. Um die Rechtssicherheit des Aufstellungsbeschlusses zu gewährleisten, werden die fehlenden Flurnummern (Teilflächen) 450/21, 450/22, 450/23 ergänzt und der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst.
Aufgrund weiterer Untersuchungen des Plangebiets sind städtebauliche Konflikte im östlichen Bereich des Geltungsbereichs aufgetreten. Durch den Betrieb der kommunalen Bauhöfe zeigt sich nach Einschätzung des Planungsbüros sowie die des Landratsamtes Roth ein Nutzungsverhältnis ähnlich eines Gewerbes. Um an der Planungsabsicht eines Allgemeinen Wohngebiets festhalten zu können, muss zwischen dem Gewerbebereich der Bauhöfe und dem Allgemeinen Wohngebiet im Westen ein Mischgebiet ausgewiesen werden.
Um dieses mischgebietstypisch zu gestalten, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurnummer 539/13 Gem. Hilpoltstein erweitert. So würde nach Westen hin eine Nutzungsgliederung bzw. Gebietsstaffelung von Gewerbenutzungen über Mischgebiet als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnnutzung im WA erfolgen.
Die Flurnummern 539/9 (TF), 539/13, 450/21 (TF), 450/22 (TF), 450/23 (TF) und 539/2 werden in den weiteren Planungen daher nun als Mischgebiet dargestellt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Modifizierung des vergangenen Aufstellungsbeschlusses zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein entsprechend der Geltungsbereichsdarstellung im Anhang als „Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet“ umzuwidmen und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.
Im Geltungsbereich befinden sich die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke Nrn. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21 (TF), 450/22 (TF), 450/23 (TF), 539/13 Gemarkung Hilpoltstein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7.2. 18. Änderung Flächennutzungsplan (Lohbachstraße) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
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7.2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Überplanung des Gebietes beidseits der Lohbachstraße und der damit verbundenen Bebauungsplanaufstellung wird es erforderlich, auch die Darstellung im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein zu ändern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Stadt Hilpoltstein die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Nutzung der Fläche, um einer drohenden Gefahr sich bildender oder verstärkender städtebaulicher Missstände wie Gemengelagen oder Gebäudeleerstand frühzeitig entgegen zu wirken.
Im Bereich des Änderungsverfahrens werden bestehende Mischgebietsflächen in Wohnbauflächen sowie bestehende Gewerbegebietsflächen in gemischte Bauflächen geändert.
Die Änderungsinhalte sind in den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich, welche Bestandteile des Beschlusses sind.
Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Planungsbüro Projekt 4 aus Nürnberg hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Projekt 4 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7.3. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
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7.3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost“ beschlossen.
Der Flächenbedarf der PV-Anlage beträgt ca. 10,0 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413 und 412 der Gemarkung Heuberg.
Die Billigung der Entwurfsplanung sowie die Durchführung der frühzeitigen Auslegung wurden in der Sitzung am 10.02.2022 beschlossen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Beteiligung soll anschließend gebilligt werden.
Beschluss
Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Team 4 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost“ der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Beteiligung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11
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7.4. 31. Änderung Flächennutzungsplan (PV Heuberg-Nordost) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
|
7.4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413 und 412 der Gemarkung Heuberg.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Entwurfsplanung für die öffentliche Beteiligung soll anschließend gebilligt werden.
Beschluss
Der Stadtrat wägt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Beschlussvorlage ab und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Team 4 zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Beteiligung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11
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7.5. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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beschliessend
|
7.5 |
Sachverhalt
Die Entwicklung der letzten Jahre macht deutlich, dass Hilpoltstein ein attraktiver Gewerbestandort ist. Die Stadt Hilpoltstein möchte auch in Zukunft attraktive Gewerbeflächen für Gewerbebetriebe zur Verfügung stellen.
Das zuletzt ausgewiesene Gewerbegebiet „Am Kränzleinsberg“ ist nahezu komplett verkauft und bebaut.
Um auch zukünftig Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu bieten, die Vorteile des Gewerbestandorts Hilpoltstein zu nutzen und sich hier anzusiedeln, soll das bestehende Gewerbegebiet „An der Autobahn“ in östlicher Richtung entlang der BAB A9 erweitert werden.
Die durch die Autobahnabfahrt Hilpoltstein / Sindersdorf ideal angebundenen Flächen wurden bereits im Jahr 2004 im Zuge eines Raumordnungsverfahren für ein Fahrsicherheitszentrum Nordbayern von der Regierung von Mittelfranken landesplanerisch positiv beurteilt. Nachdem das Fahrsicherheitszentrum zwischenzeitlich an anderer Stelle realisiert wurde, sollen die Flächen nunmehr im Zuge einer Bauleitplanung für die Bereitstellung gewerblicher Bauflächen ausgewiesen werden.
Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
- Erweiterungsflächen Gewerbe
- Sicherung der Gewerbeflächen
- sehr gute und leistungsfähige Verkehrsanbindung durch den Standort
- Sicherung einer räumlich ausgewogenen, langfristigen sowie wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur
- Unabhängigkeit vom großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen
Die genannten Ziele sind für die städtebauliche Ordnung erforderlich und machen die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB notwendig.
Die Erweiterungsfläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,8 ha.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Luftbild anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, Beschluss über 7.5 und 7.6 zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3
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7.6. 32. Änderung Flächennutzungsplan (GG An der Autobahn - 1. Erw.) - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
53. Sitzung des Stadtrates
|
20.04.2023
|
ö
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beschliessend
|
7.6 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt das Gewerbegebiet An der Autobahn in östlicher Richtung über die Autobahn zu erweitern um künftig dem Bedarf an Gewerbeflächen Rechnung tragen zu können.
Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.
Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbe darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffenen Flächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 32. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des im Lageplan gekennzeichneten Flächenumgriffs. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3
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8. Kindergartenangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Antrag des LBV Kindergartens arche noah auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
53. Sitzung des Stadtrates
|
20.04.2023
|
ö
|
beschliessend
|
8.1 |
Sachverhalt
Der Landesbund für Vogelschutz beantragt, wie im Jahr 2021, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2022. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.
Im Jahr 2022 besuchten 5 Kinder den Kindergarten Arche Noah, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.
Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,44 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.
Beschluss
Dem Antrag des Landesbund für Vogelschutz auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,44 im Kindergarten Arche Noah für das Betreuungsjahr 2022 wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Amtsangemessene Alimentation von Beamten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
53. Sitzung des Stadtrates
|
20.04.2023
|
ö
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beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Die familienbezogenen Bestandteile der bayerischen Besoldung stehen mit den seitens des Bundesverfassungsgerichts mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) aufgestellten Anforderungen nicht in Einklang. Daher sollen mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 18/25363) die familienbezogenen Besoldungsbestandteile den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend systematisch neu ausgerichtet und an eine ortsbezogene Besoldungskomponente gekoppelt werden.
Am 2. März 2023 hat der Bayerische Landtag abschließend darüber beraten und die Neuregelung beschlossen. Das Gesetz enthält für die Zeit zwischen Verkündung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nachzahlungsregelungen.
Der bayerische Gemeindetag empfiehlt, auch um einen Gleichklang der kommunalen und staatlichen Beamten zu erreichen und eine Schlechterstellung der Beamten in den Gemeinden zu verhindern, den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre bis einschließlich 2020 im Gemeinderat/Stadtrat beschließen zu lassen.
.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, festzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilpoltstein, die die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich erhöhter Orts- und Familienzuschläge erfüllen, behandelt werden sollen wie die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern. Hierzu wird festgestellt, dass der Stadtrat auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 allgemein verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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53. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2023
|
ö
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|
10 |
Datenstand vom 30.08.2023 09:38 Uhr