Datum: 04.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:33 Uhr bis 21:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West" - Durchführungsvertrag
6 Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein - Fortschreibung der Planung Stand Mai 2023
7 Antrag Hort St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023
8 Neubau einer Kindertagesstätte in Meckenhausen - Anerkennung der Kinderbetreuungsplätze
9 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
10 Bebauungsplan Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Erlass einer Veränderungssperre

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 4
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5. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West" - Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.

Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023. 

Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden. 

Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein - Fortschreibung der Planung Stand Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein plant den Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule Hilpoltstein als Ersatz für das aktuell bestehende Lehrschwimmbecken und die bestehende Turnhalle, welche sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. 
Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet, allerdings ist auch eine Nutzung durch die Öffentlichkeit, sowie Vereine vorgesehen. 

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 den Beschluss gefasst, wegen Überschreitung des Schwellenwertes, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV) für die Architektenleistung unter Ausnutzung staatlicher Bezuschussung durchzuführen. Das VgV-Verfahren wurde unter Leitung des Ingenieurbüro Pfaller Ingenieure aus Nürnberg eingeleitet und abgewickelt.

Das beauftragten Planungsbüro asp Architekten GmbH aus Stuttgart hat zwischenzeitlich erste Planungsentwürfe ausgearbeitet, welche in der Sitzung entsprechend vorgestellt und erläutert werden.

An das Büro erging der Auftrag auf der vorgestellten Basis weiter zu planen und parallel jeweils eine ein- und zweistöckige Variante zu prüfen. Es wurden Variantenvergleiche zwischen einer ein- und zweistöckigen Bauart vorgestellt, welche der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung, hinsichtlich der Unterbringung von Sporthalle und Lehrschwimmbecken auf einer gemeinsamen Ebene, oder unterschiedlichen Ebenen dienen sollen.

Im Hinblick darauf, dass auf dem Grundstück für eine künftige Erweiterung zur Ganztagesbetreuung noch ausreichend Platz zur Verfügung steht und mit dieser Variante geringere Baukosten einher gehen, wird verwaltungsseitig die einstöckige Variante präferiert.

Es wurde beschlossen auf Grundlage der einstöckigen Variante weiter zu planen.

Zur Sitzung am 04.05.2023
Die in der Stadtratssitzung am 19.01.2023 beschlossene parallele Anordnung von Lehrschwimmbecken und Sporthalle, wurde inzwischen um die Erkenntnisse der Fachplaner, sowie den Vorgaben des Raumprogramms der Regierung von Mittelfranken ergänzt. In der Sitzung wird der aktuelle Planungsstand der Leistungsphase 2 mit der zugehörigen Kostenschätzung vorgestellt.

Im Obergeschoss waren zunächst Multifunktionsräume vorgesehen. Diese wurden in der aktuellen Planung durch die Fachräume Musik, Handarbeiten und Werken, sowie einen Bewegungs- und Konditionsraum ersetzt. Dadurch wird versucht den Raumbedarf für den Ganztagsbetrieb im Gebäudebestand in Verbindung mit dem Neubau des Lehrschwimmbeckens mit Sporthalle zu decken.
Ein weiterer Bau östlich des Nordtrakts könnte somit entfallen.

Mit dem Entwurfsstand werden auch optionale Planungselemente aufgezeigt und mit Kostenansätzen hinterlegt, über die beraten werden soll.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein nimmt Kenntnis vom Vorentwurf zum Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule in Hilpoltstein und stimmt der Planung in den zur Beratung stehenden Teilaspekten zu, auf Basis von LP 2 beide Varianten in LP 3 zu überführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein nimmt Kenntnis vom Vorentwurf zum Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken an der Grundschule in Hilpoltstein und stimmt der Planung in den zur Beratung stehenden Teilaspekten zu, auf Basis von LP 2 nur mit der Variante des 25m-Beckens in LP 3 zu überführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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7. Antrag Hort St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Hort St. Martin in Meckenhausen beantragt die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2023. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Seit Februar 2023 besuchen 3 Kinder den Hort, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 5,91 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag der Kindertageseinrichtung St. Martin auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 5,91 im Hort St. Martin für das Betreuungsjahr 2023 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Neubau einer Kindertagesstätte in Meckenhausen - Anerkennung der Kinderbetreuungsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.03.2021 einen Bedarf für 23 Krippenkinderplätze, davon 1 Inklusionsplatz und 71 Regelkinderplätze, davon 4 Integrationsplätze, in der neu geplanten Kindertagesstätte in Meckenhausen anerkannt.
In Meckenhausen gibt es sehr viele Kinder im Alter von 0-10 Jahren.
Um allen Kindern von Meckenhausen und Umgebung einen Betreuungsplatz bieten zu können, müssen ab September 2 Häuser und weiterhin der Hort betrieben werden.
Deshalb bittet die Kindertageseinrichtung St. Martin um eine kindbezogene Förderung für 36 Krippenkinderplätze, 125 Regelkinderplätze und 50 Hortplätze.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein erkennt ab September 2023 den Bedarf für 36 Krippenkinderplätze, 125 Regelkinderplätze und 50 Hortplätze der Kindertagesstätte in Meckenhausen an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 9
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10. Bebauungsplan Nr. 46 "Gewerbegebiet An der Autobahn - 1. Erweiterung" - Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Gewerbegebiet An der Autobahn – 1. Erweiterung“ beschlossen.

Um auch zukünftig Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu bieten, die Vorteile des Gewerbestandorts Hilpoltstein zu nutzen und sich hier anzusiedeln, soll das bestehende Gewerbegebiet „An der Autobahn“ in östlicher Richtung entlang der BAB A9 erweitert werden. 

Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
  • Erweiterungsflächen Gewerbe 
  • Sicherung der Gewerbeflächen  
  • sehr gute und leistungsfähige Verkehrsanbindung durch den Standort 
  • Sicherung einer räumlich ausgewogenen, langfristigen sowie wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur 
  • Unabhängigkeit vom großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen 
Die Erweiterungsfläche umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,8 ha.
Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Luftbild anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 
136/1, 140, 139, 138, 137 der Gemarkung Sindersdorf und Fl.Nr. 103, 104 und 102 der Gemarkung Lay gem. § 16 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.08.2023 16:33 Uhr