Datum: 15.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:48 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
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|
1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 17.05.2023 wurde folgender Auftrag vergeben:
Vergabe neuer Drucker- und Kopiersysteme an die Fa. Kaiser Bürotechnik e.K.
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5. Umbesetzung der Ausschüsse und Beiräte (ehem. Arbeitskreise)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Stadträtin Andrea Hofbeck hat den Austritt aus der CSU Stadtratsfraktion mitgeteilt. Durch den Austritt verändert sich das ursprüngliche Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Es ist daher erforderlich, die Veränderung in den Ausschüssen auszugleichen (§ 7 Abs. 1 Satz 7 Geschäftsordnung der Stadt Hilpoltstein – GeschO). Die Sitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt und gemäß dem festgelegten Berechnungsverfahren nach § 7 Sätze 2,3 GeschO i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchst. a) bis d) Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ergibt sich folgendes Ergebnis:
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Stadtrat
|
Ausschuss
|
RPA
|
Sitze gesamt
|
24
|
12
|
4
|
CSU
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7
|
3,5
|
1,17
|
SPD
|
6
|
3
|
1,00
|
FW
|
6
|
3
|
1,00
|
Die Grünen
|
4
|
2
|
0,67
|
Fraktionslos
|
1
|
0,5
|
0,17
|
Die fraktionslose Stadträtin Andrea Hofbeck ist auch als „Einzelgängerin“ in die Sitzverteilung mit einzubeziehen (Prandl / Zimmermann / Büchner / Pahlke Kommunalrecht in Bayern, Art. 33 GO, 10). Daraus ergibt sich nach Verteilung der Sitze auf die ganzen Zahlen und Sitzvergabe nach der höchsten Bruchzahl für den jeweils letzten Sitz in den Ausschüssen außer dem Rechnungsprüfungsausschuss zwischen der CSU – Fraktion und der fraktionslosen Stadträtin Andrea Hofbeck ein Losentscheid, da das ursprüngliche Stärkeverhältnis der Fraktionen im Stadtrat (§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 GeschO, u.a. Prandl Art. 33 GO, 27) durch den Austritt verändert wurde.
Der Losentscheid ist für jeden Ausschuss gesondert zu treffen, da der Losvorgang nach seinem Zweck einen Einzelfall entscheiden soll.
Für die weitere kommunale Gremiumsarbeit sind folgende Regelungen vorgesehen:
Beiräte- und Arbeitsausschüsse
Die Zusammensetzung erfolgt nach der aktuell gültigen Geschäftsordnung § 9 aus mindestens je einen Vertreter jeder Fraktion des Stadtrates. Jedoch steht Frau Hofbeck das Recht zu, in den Ausschüssen mitzuwirken.
Kuratorium und Beauftrage
Im Stadtrat werden die Aufgaben in der Regel auf Mehrheitsbasis zugewiesen. Das bedeutet, dass die Entscheidungen über die Zuständigkeiten im Kuratorium und die Beauftragtenpositionen von der Mehrheit im Stadtrat getroffen werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gemäß der 4. Änderung die neue Zusammensetzung der Ausschüsse und billigt die Vorgehensweise für die weitere kommunale Gremiumsarbeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Vorstellung des Nachhaltigkeitsbeirats zum Thema Wärmeenergie
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
vorberatend
|
6 |
Sachverhalt
Der Beirat stellt die Thematik Wärmeenergie anhand einer Präsentation vor und wies darauf hin, dass aufgrund des geplanten Gebäude-Energie-Gesetzes die Kommunen mit der kommunalen Wärmeplanung eine tragende Rolle bei der Energiewende übernehmen sollen.
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7. Vorstellung und Billigung der (Rad-)verkehrsplanung – Heidecker Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro BERNARD Gruppe ZT GmbH aus Aalen wurde im Sommer 2017 damit beauftragt, ein Maßnahmenkataster zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für die Stadt Hilpoltstein zu erstellen.
Zwischenzeitlich wurde von dem beauftragten Büro auch die Heidecker Straße überplant. Hierzu haben bereits mehrere Gespräche mit dem Staatlichem Bauamt, der Polizei sowie dem Landratsamt Roth stattgefunden. Die Beteiligten haben zu den derzeitigen Planungen inzwischen Stellung genommen und der Planung grundsätzlich zugestimmt.
Herr Bendias hatte die ursprünglich ausgeplanten Entwürfe in der Sitzung am 22.07.2021 vorgestellt und erläutert.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein erteilt grundsätzliche Zustimmung zur vorgestellten Planung für den Bereich der Heidecker Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, finale Abstimmungsgespräche zur Entwurfsplanung mit den beteiligten Behörden zu führen sowie die Umsetzung der Planungen entsprechend in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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8. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Bebauungsplan Nr. 35 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
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beschliessend
|
8.1 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ beschlossen.
Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.20232 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ als Satzung beschlossen werden.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8.2. 22. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lay-West) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
beschliessend
|
8.2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay-West", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst das Flurstück mit der Flurnummer 74 der Gemarkung Lay.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8.3. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Straße" - Erlass einer Veränderungssperre
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
beschliessend
|
8.3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein an in der Sitzung am 17.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die bauliche Entwicklung im Gebiet in geordnete und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken. Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Rahmenbedingungen
für eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Entwicklung geschaffen werden.
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Freystädter Straße“ sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Steuerung der Nachverdichtung sowie Begrenzung der Versiegelung im Plangebiet
- Förderung der ökologischen Durchgängigkeit
- Geordnete Bebauung von Baulücken
- Förderung einer verträglichen Innenentwicklung (Verträgliches Nutzungsmaß und
Baustrukturen)
Hierzu werden relevante und wirksame Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gefasst. Einer Steuerung für die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung, Verkehrsflächen sowie die Festlegung überbaubarer Flächen ist nicht erforderlich, sie sollen sich weiterhin nach § 34 BauGB bemessen.
Zur Absicherung der Planungsziele wird es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereichsumgriffs des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ (siehe Lageplan) gem. § 16 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten und Kommandantin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
|
|
Freiwillige Feuerwehr
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Solar - Grauwinkl
|
|
|
Es wurde in der Dienstversammlung gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
|
|
|
|
|
|
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Kommandant
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x
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|
stv. Kommandant: Andreas Harrer, Grauwinkl 14, 91161 Hilpoltstein
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|
|
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
|
|
|
Freiwillige Feuerwehr
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Hilpoltstein
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|
|
Es wurde in der Dienstversammlung gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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|
|
|
|
x
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1. stv. Kommandant Franz-Peter Lössl, Neuburger Straße 28, 91161 Hilpoltstein
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x
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2. stv. Kommandant Stephan Oskar Walter, Altenhofen C 2, 91161 Hilpoltstein
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|
|
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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|
|
Freiwillige Feuerwehr
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Zell
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|
|
Es wurde in der Dienstversammlung gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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|
|
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x
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Kommandant Florian Heigl, Zell H 17, 91161 Hilpoltstein
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|
stv. Kommandant
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|
|
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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|
|
Freiwillige Feuerwehr
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Sindersdorf
|
|
|
Es wurde in der Dienstversammlung gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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|
|
|
|
x
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Kommandant Christoph Baumann, Sindersdorf 28, 91161 Hilpoltstein
|
|
|
stv. Kommandant
|
|
|
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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|
|
Freiwillige Feuerwehr
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Mindorf
|
|
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Es wurde in der Dienstversammlung gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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|
|
|
|
x
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Kommandant Matthias Deyerler, Mindorf A 8, 91161 Hilpoltstein
|
x
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|
stv. Kommandantin Katja Wenzel, Mindorf A 15, 91161 Hilpoltstein
|
|
|
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
|
Beschluss
Der Kommandant Florian Heigl, der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Zell, der stv. Kommandant der FFW Solar-Grauwinkl, Andreas Harrer, die beiden stv. Kommandanten der FFW Hilpoltstein Franz-Peter Lössl und Stephan Oskar Walter werden, der Kommandant der FFW Sindersdorf Christoph Baumann, sowie der Kommandant und die stv. Kommandantin der FFW Mindorf Matthias Deyerler und Katja Wenzel werden bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Information über die Zertifizierung CISIS12 und den Prüfnachweis BSI Grundschutz Kommunalprofil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
|
15.06.2023
|
ö
|
vorberatend
|
10 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein hat als eine von drei Pilotgemeinden an der doppelten Prüfung teilgenommen und dabei die Anforderungen erfolgreich erfüllt.
CISIS12 ist ein beliebter Standard für Informationssicherheit, da er klare Handlungsanweisungen vorgibt. Die Einführung von CISIS12 erfolgte in drei Phasen mit insgesamt zwölf Schritten. In Phase I wird eine Leitlinie zur Informationssicherheit erstellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert. Phase II befasst sich mit der Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation. Phase III umfasst die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts. Die Einführung wird durch ein Softwaretool unterstützt.
CISIS12 ist eine Weiterentwicklung der bisherigen ISIS12-Versionen 1.9 und 2.0 und legt verstärkt den Fokus auf Risikomanagement, Compliance und zugehörige Prozesse. Der Aufbau des Standards ist strukturierter, mit einer Norm, einem Maßnahmenkatalog und einem Auditschema. Darüber hinaus enthält CISIS12 Verweise auf relevante Normen und Maßnahmenkataloge aus dem BSI-IT-Grundschutz und ISO/IEC 27001.
Der BSI IT Grundschutz Kommunalverwaltung richtet sich an Kommunalverwaltungen und ermöglicht den Kommunen eine breite und grundlegende Erstabsicherung und erleichtert den Einstieg in die Informationssicherheit. Das IT-Grundschutz-Profil basiert auf dem BSI-Standard 200-2 "IT-Grundschutz-Methodik" und definiert die Mindestsicherheitsmaßnahmen, die in einer Kommunalverwaltung umzusetzen sind, um grober Fahrlässigkeit vorzubeugen. Das IT-Grundschutz-Profil hilft dabei die wichtigsten Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen, um das Sicherheitsniveau schnellstmöglich zu verbessern.
Das IT-Grundschutz-Profil wurde von der Arbeitsgruppe kommunale Basis-Absicherung (AG koBa) der Kommunalen Spitzenverbände erstellt und dient als Grundlage für Ebenen-übergreifende Verfahren und Anforderungen von Bund und Ländern, beispielsweise im Zusammenhang mit Wahlen und dem Zensus.
Die erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Hilpoltstein nach CISIS12 und dem BSI Grundschutz Kommunalprofil zeigt das Engagement und die Bemühungen der Stadt, ihre Informationssicherheit kontinuierlich zu verbessern. Die Implementierung dieser Standards ermöglicht es der Stadt, Risikomanagement, Compliance und die allgemeine Sicherheit der Informationssysteme zu stärken.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde von einem externen Berater unterstützt, der Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich eingebracht hat. Es ist wichtig zu erwähnen, dass im Rahmen der Zertifizierung regelmäßig einmal im Jahr etwa 1.000 Fragen beantwortet werden müssen, um die Erfüllung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Im Jahr 2023 wurden an insgesamt 22 Arbeitstagen intensiv an der Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gearbeitet.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Durchführung dieser Maßnahmen finanziell gefördert wurde.
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10.1. Kurzinformation über den Stand der Digitalisierung der Stadt Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
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10.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung wird eine Präsentation zum aktuellen Stand der Digitalisierung der Stadt Hilpoltstein gegeben. Die Präsentation gibt einen Überblick über laufende Projekte.
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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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56. Sitzung des Stadtrates
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15.06.2023
|
ö
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|
11 |
Datenstand vom 21.07.2023 11:12 Uhr