Datum: 13.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:04 Uhr bis 22:27 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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13.07.2023
|
ö
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|
1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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13.07.2023
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
5. Vorstellung der Eckdaten des HH-Plans 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
55. Sitzung des Stadtrates
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17.05.2023
|
ö
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vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
vorberatend
|
5 |
Sachverhalt
Vorstellung der HH-Daten anhand einer Präsentation in der Sitzung.
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6. Mögliche Bürgerbeteiligungen an Freiflächen-PVA im Stadtgebiet Hilpoltstein
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilpoltstein sowie der Stadt Hilpoltstein als Kommune selbst werden auf Nachfrage bei den Projektträgern vorgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein befürwortet die vorgestellten Konzeptionen der Projektgesellschaften zu Bürgerbeteiligungsmodellen. Er beschließt, dass in den jeweiligen Durchführungsverträgen ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Beteiligungsmodelle aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
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13.07.2023
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Vorstellung und Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
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beschliessend
|
7.1 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 02.03.2023 bzw. 29.06.2023 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ beschlossen.
Durch die notwendig gewordene Definition der Straßenverkehrsräume im Altstadtkern der Innenstadt Hilpoltstein soll ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Versorgungsbereiche sicherstellen und somit die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten.
Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung sind unter anderem folgende Aspekte:
- Sicherstellung eines gefahrlosen Straßenraumes
- Bereitstellung von ausreichend Parkflächen für Kfz und Fahrräder
- Barrierefreiheit in der Altstadt
- Multifunktionsnutzung von Fußgängern, Rad- und Kfz-Verkehr
- Berücksichtigung des demografischen Wandels
- Erhalt und Entwicklung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe durch ausreichend Flächen
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Christofori und Partner zum Bebauungsplan Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7.2. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest" – Durchführungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.2 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 22.11.2022 bis 06.01.2023 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Bürgerbeteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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7.3. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 41 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost" - Durchführungsvertrag
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
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13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.3 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Bürgerbeteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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7.4. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf" – Durchführungsvertrag (Vertrag 1/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.4 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ wurde in der Stadtratssitzung am 10.02.2022 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Beteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7.5. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West" - Durchführungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.5 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Beteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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7.6. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord" – Durchführungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.6 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Beteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4
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7.7. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 40 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest" – Durchführungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.7 |
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.
Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden.
Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB. Ein entsprechender Passus mit Festlegung der möglichen Beteiligungsmodelle wie unter TOP 6 dieser Sitzung beschlossen, wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7.8. Bebauungsplan Nr. 34 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.8 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ beschlossen.
Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.11.2022 bis 06.01.2023 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ als Satzung beschlossen werden.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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7.9. 21. Änderung Flächennutzungsplan (PV Mindorf-Nordwest) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.9 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 34 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Nordwest", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 155 und 156 der Gemarkung Mindorf.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 22.11.2022 bis 06.01.2023. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 02.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.03.2023 bis 05.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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7.10. Bebauungsplan Nr. 41 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.10 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost“ beschlossen.
Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost“ als Satzung beschlossen werden.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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7.11. 28. Änderung Flächennutzungsplan (PV Mindorf-Südost) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
beschliessend
|
7.11 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.06.2021 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mindorf-Südost", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst das Flurstück mit der Flurnummer 206 der Gemarkung Mindorf.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Beschluss
Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
58. Sitzung des Stadtrates
|
13.07.2023
|
ö
|
|
8 |
Datenstand vom 03.08.2023 11:11 Uhr