Datum: 05.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.2 Überarbeitung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 - Vorstellung der Bestandsanalyse
5.3 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost" – Durchführungsvertrag
5.4 Bebauungsplan Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.5 31. Änderung Flächennutzungsplan (PV Heuberg-Nordost) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
5.6 Bebauungsplan Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.7 24. Änderung Flächennutzungsplan (PV Pierheim-West) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
5.8 Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.9 23. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lampersdorf) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
5.10 Bebauungsplan Nr. 40 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.11 27. Änderung Flächennutzungsplan (PV Pierheim-Südwest) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
5.12 Bebauungsplan Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.13 25. Änderung Flächennutzungsplan (PV Meckenhausen-Nord) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
6 Landtagswahl - Allgemeine Hinweise und Beschluss über Wahlhelferentschädigung
7 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 21.10.2023 wurden folgende Aufträge vergeben:


BV: Auftragsvergabe Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie in Jahrsdorf und im Gewerbegebiet Sindersdorf
Maßnahme
 Auftragnehmer
Glasfaserausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
 Fa. BISPING & BISPING GmbH & Co. KG

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 02.03.2023 bzw. 29.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Versorgungsbereiche sicherstellen und somit die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Sitzung am 13.07.2023 beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Die während der Auslegungsfrist von 25.07.2023 bis 15.09.2023 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vom Planungsbüro Christofori und Partner vorgestellt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung wird für die öffentliche Beteiligung und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5.2. Überarbeitung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 - Vorstellung der Bestandsanalyse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 soll in Hinblick auf eine verträgliche Nachverdichtung überarbeitet sowie auf seine weitergehende Eignung überprüft werden. Der Bebauungsplan ist 1982 in Kraft getreten und hat einen Umgriff von ca. 9,85 ha.

Hierfür ist zunächst eine Bestandsanalyse durchzuführen um Handlungsempfehlungen für den bestehenden Bebauungsplan zu erarbeiten.

Sollten die Ergebnisse der Voruntersuchungen die Änderungen des bestehenden Planungsrechtes nach sich ziehen, wäre eine Bebauungsplanänderung in einem förmlichen Verfahren einzuleiten.

Die durchgeführten Untersuchungen werden in der Sitzung vom beauftragten Büro Christofori & Partner vorgestellt und erläutert.

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5.3. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost" – Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost“ wurde in der Stadtratssitzung am 14.10.2021 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 01.03.2022 bis 01.04.2022 statt.

Die aktualisierten Planungsunterlagen wurden in der Sitzung am 20.04.2023 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 21.07.2023. 

Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss der Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB geschlossen werden. 

Die aktuelle Fassung des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 13

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5.4. Bebauungsplan Nr. 44 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 20.04.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 21.07.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

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5.5. 31. Änderung Flächennutzungsplan (PV Heuberg-Nordost) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413 und 412 der Gemarkung Heuberg.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 20.04.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 21.07.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

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5.6. Bebauungsplan Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.20232 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

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5.7. 24. Änderung Flächennutzungsplan (PV Pierheim-West) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 219 und 240 der Gemarkung Pierheim.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

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5.8. Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.20232 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5.9. 23. Änderung Flächennutzungsplan (PV Lampersdorf) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.9

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 10.02.2022 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 272, 248, 271 und 278 der Gemarkung Lampersdorf.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5.10. Bebauungsplan Nr. 40 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.10

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5.11. 27. Änderung Flächennutzungsplan (PV Pierheim-Südwest) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.11

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 40 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-Südwest", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst das Flurstück mit der Flurnummer 203 der Gemarkung Pierheim.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5.12. Bebauungsplan Nr. 38 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.12

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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5.13. 25. Änderung Flächennutzungsplan (PV Meckenhausen-Nord) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.13

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 38 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Meckenhausen-Nord", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 345, 346 und 399 der Gemarkung Meckenhausen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und stellt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das Landratsamt Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

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6. Landtagswahl - Allgemeine Hinweise und Beschluss über Wahlhelferentschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Wahlen im Frühjahr dieses Jahres als auch im Herbst 2021 hat sich der Briefwahlanteil wieder bei etwas mehr als 50 % eingestellt. Wir rechnen auch bei der Landtags- und Bezirkswahl mit einem ähnlich prozentualen Anteil. So wird es am 8. Oktober 2023 10 Briefwahlvorstände und 15 Urnenwahlvorstände in Hilpoltstein mit Ortsteilen geben. 

Die kleinsten Wahlbezirke, Hagenbuch, Lay und Mindorf werden wieder, wie bereits seit den Wahlen 2020 in die Bezirke Meckenhausen, Weinsfeld und Jahrsdorf integriert. Aufgrund des etwas höheren Zählaufwands, weil zwei Wahlen parallel durchgeführt werden und aufgrund der Erst- und Zweitstimmenauszählung wird es in Hilpoltstein 6 und in Meckenhausen 2 Wahlvorstände geben. In den Ortsteilen Heuberg, Hofstetten, Jahrsdorf, Mörlach, Unterrödel, Weinsfeld und Zell bleibt es bei je einem Abstimmungsraum.

Damit wird es für die Landtag- und Bezirkswahl 15 Urnenwahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke geben. 

Das für die Mitglieder der Wahlvorstände auszuzahlende Erfrischungsgeld soll bei 60 Euro bleiben.
Um entsprechenden Beschluss wird gebeten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Wahlhelfer mit einem Erfrischungsgeld von 60 € zu entschädigen. Dieser Betrag gilt bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö 7
Datenstand vom 29.11.2023 09:29 Uhr