Datum: 06.02.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
1.1 BVA Nr. 001/2023
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV Nr. 139/2022
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 003/2023
3.2 BA Nr. 004/2023
4 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö 1
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1.1. BVA Nr. 001/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Eingang:         12.01.2023

Baubuch-Nr.: BVA Nr. 001/2023

Bauvorhaben:        Umbau und Nutzungsänderung "Schlemmerland" Hilpoltstein
Bauort:        Marktstraße 6
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        37
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                X formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben ist bauplanungs- und erschließungsrechtlich zulässig.
Über die Stellplatzthematik und die Nutzung der öffentlichen Stellplätze als Sommerterrasse wird im Stadtrat beraten.

Beschlussvorschlag

Bauplanungs- und erschließungsrechtlich wird das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben in Aussicht gestellt.

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö 2
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2.1. AV Nr. 139/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         23.12.2022

Baubuch-Nr.: 139/2022

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Bauort:        Altenhofen
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        639
Gemarkung:        Heuberg - Klingel
Bauantrag vollständig         ja         nein                X Antrag auf Vorbescheid         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
       X sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Sinne im Außenbereich. Öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben: Es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, führt zu einer Verfestigung eines Siedlungssplitters und beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind derzeit nicht gesichert, da derzeit keine Ver- bzw. Entsorgungsleitungen am Grundstück vorbeiführen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach- Gruppe würde das Vorhaben mittels eines überlangen Hausanschlusses versorgen können. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, da am Grundstück kein öffentlicher Abwasserkanal (Sammler) vorbeiführt und aus bautechnischer Sicht die Verlegung eines weiteren Grundstücksanschlusses im öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 637 abzulehnen ist. Die Erschließungskosten müssen durch die Antragsteller getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö 3
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3.1. BA Nr. 003/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         18.01.2023

Baubuch-Nr.: 003/2023

Bauvorhaben:        Neubau eines Spielplatzes, Fl.Nr. 25, Gmkg. Karm
Bauort:        In Karm
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                       X nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        25
Gemarkung:        Karm
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

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3.2. BA Nr. 004/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         23.01.2023

Baubuch-Nr.: 004/2023

Bauvorhaben:        Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports
Bauort:        Lohbachstraße 19
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        539/6
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist: 
Nr. 33 / „Lohbach/ Freystädter Straße“
Gebietsart nach BauNVO

WA
Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?         ja        X nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen                        X ja         nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)                 ja        X nein
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB)                                                X ja         nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt                 ja        X nein
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben noch im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen die Planung sprechen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen. 

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2023 ö 4
Datenstand vom 06.02.2023 16:12 Uhr