Datum: 06.02.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. BVA Nr. 001/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt
Eingang: 12.01.2023
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Baubuch-Nr.: BVA Nr. 001/2023
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Bauvorhaben: Umbau und Nutzungsänderung "Schlemmerland" Hilpoltstein
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 37
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben ist bauplanungs- und erschließungsrechtlich zulässig.
Über die Stellplatzthematik und die Nutzung der öffentlichen Stellplätze als Sommerterrasse wird im Stadtrat beraten.
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Beschlussvorschlag
Bauplanungs- und erschließungsrechtlich wird das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben in Aussicht gestellt.
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2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
|
ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV Nr. 139/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
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ö
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beschliessend
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2.1 |
Sachverhalt
Eingang: 23.12.2022
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Baubuch-Nr.: 139/2022
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
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Bauort: Altenhofen
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 639
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Gemarkung: Heuberg - Klingel
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Bauantrag vollständig ja nein X Antrag auf Vorbescheid isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist nicht gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen X sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Sinne im Außenbereich. Öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben: Es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, führt zu einer Verfestigung eines Siedlungssplitters und beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind derzeit nicht gesichert, da derzeit keine Ver- bzw. Entsorgungsleitungen am Grundstück vorbeiführen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Brunnbach- Gruppe würde das Vorhaben mittels eines überlangen Hausanschlusses versorgen können. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, da am Grundstück kein öffentlicher Abwasserkanal (Sammler) vorbeiführt und aus bautechnischer Sicht die Verlegung eines weiteren Grundstücksanschlusses im öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 637 abzulehnen ist. Die Erschließungskosten müssen durch die Antragsteller getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
|
ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Nr. 003/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
|
ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 18.01.2023
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Baubuch-Nr.: 003/2023
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Bauvorhaben: Neubau eines Spielplatzes, Fl.Nr. 25, Gmkg. Karm
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Bauort: In Karm
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 25
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Gemarkung: Karm
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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3.2. BA Nr. 004/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
|
ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 23.01.2023
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Baubuch-Nr.: 004/2023
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Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist:
Nr. 33 / „Lohbach/ Freystädter Straße“
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WA
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Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB? ja X nein
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Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen X ja nein
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Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei) ja X nein
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Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB) X ja nein
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Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt ja X nein
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben noch im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen die Planung sprechen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.02.2023
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ö
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4 |
Datenstand vom 06.02.2023 16:12 Uhr