Datum: 13.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Nr. 013/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 13.02.2023
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Baubuch-Nr.: 013/2023
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Bauvorhaben: Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage
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Bauort: Nähe BAB A 9
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 212, 178, 174, 167
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Gemarkung: Lay
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einem befahrbaren öffentlichen Feld- und Waldweg
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Das Bauvorhaben ist aufgrund der neuen Gesetzesänderung, welche eine PV-Anlage entlang eines 200 Meter Korridors von Autobahn und Schienenwegen vorsieht, privilegiert.
Für dieses Vorhaben lief bis Einreichung der Bauantragsunterlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (BPlan Nr. 42, 29. Änderung FNP). Das Bauleitplanverfahren wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Eine Weiterführung des Verfahrens im Stadtrat (vorgesehen am 16.03.2023) ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird nachträglich dahingehend angepasst.
Die Regelungen, welche im Bauleitplanverfahren über den Durchführungsvertrag festgeschrieben werden (Vertragsgebiet, Art der Fundamente, Bürgschaft zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Entgelt für Kabelverlegungen, Trassenführung, Gestattungsvertrag, Kommunalabgabe, Entschädigung Jagdgenossenschaft), werden durch die Stadt Hilpoltstein innerhalb des Bauantragsverfahren mit dem Bauherrn in einer separaten Vereinbarung vertraglich festgelegt.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die zusätzlich im Durchführungsvertrag angedachten Vereinbarungen zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Bauwerber werden unabhängig von der Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zwischen den beiden Vertragspartnern einvernehmlich geregelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.2. BA Nr. 014/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 13.02.2023
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Baubuch-Nr.: 014/2023
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Bauvorhaben: Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage
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Bauort: Nähe BAB A 9
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 293
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Gemarkung: Jahrsdorf
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181, 184
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Gemarkung: Pierheim
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einem befahrbaren öffentlichen Feld- und Waldweg
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Das Bauvorhaben ist aufgrund der neuen Gesetzesänderung, welche eine PV-Anlage entlang eines 200 Meter Korridors von Autobahn und Schienenwegen vorsieht, privilegiert.
Für dieses Vorhaben lief bis Einreichung der Bauantragsunterlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (BPlan Nr. 43, 30. Änderung FNP). Das Bauleitplanverfahren wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Eine Weiterführung des Verfahrens im Stadtrat (vorgesehen am 16.03.2023) ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird nachträglich dahingehend angepasst.
Die Regelungen, welche im Bauleitplanverfahren über den Durchführungsvertrag festgeschrieben werden (Vertragsgebiet, Art der Fundamente, Bürgschaft zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Entgelt für Kabelverlegungen, Trassenführung, Gestattungsvertrag, Kommunalabgabe, Entschädigung Jagdgenossenschaft), werden durch die Stadt Hilpoltstein innerhalb des Bauantragsverfahren mit dem Bauherrn in einer separaten Vereinbarung vertraglich festgelegt.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die zusätzlich im Durchführungsvertrag angedachten Vereinbarungen zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Bauwerber werden unabhängig von der Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zwischen den beiden Vertragspartnern einvernehmlich geregelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2023
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ö
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4 |
Datenstand vom 23.03.2023 10:34 Uhr