Datum: 13.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 013/2023
3.2 BA Nr. 014/2023
4 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö 3
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3.1. BA Nr. 013/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         13.02.2023

Baubuch-Nr.: 013/2023

Bauvorhaben:        Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage
Bauort:        Nähe BAB A 9
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        X  nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        212, 178, 174, 167
Gemarkung:        Lay
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

X ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB

 das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einem befahrbaren öffentlichen Feld- und Waldweg      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung        X   nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Das Bauvorhaben ist aufgrund der neuen Gesetzesänderung, welche eine PV-Anlage entlang eines 200 Meter Korridors von Autobahn und Schienenwegen vorsieht, privilegiert.
Für dieses Vorhaben lief bis Einreichung der Bauantragsunterlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (BPlan Nr. 42, 29. Änderung FNP). Das Bauleitplanverfahren wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Eine Weiterführung des Verfahrens im Stadtrat (vorgesehen am 16.03.2023) ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird nachträglich dahingehend angepasst.
Die Regelungen, welche im Bauleitplanverfahren über den Durchführungsvertrag festgeschrieben werden (Vertragsgebiet, Art der Fundamente, Bürgschaft zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Entgelt für Kabelverlegungen, Trassenführung, Gestattungsvertrag, Kommunalabgabe, Entschädigung Jagdgenossenschaft), werden durch die Stadt Hilpoltstein innerhalb des Bauantragsverfahren mit dem Bauherrn in einer separaten Vereinbarung vertraglich festgelegt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die zusätzlich im Durchführungsvertrag angedachten Vereinbarungen zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Bauwerber werden unabhängig von der Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zwischen den beiden Vertragspartnern einvernehmlich geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. BA Nr. 014/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         13.02.2023

Baubuch-Nr.: 014/2023

Bauvorhaben:        Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage
Bauort:        Nähe BAB A 9
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        X  nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        293
Gemarkung:        Jahrsdorf
                       181, 184
Gemarkung:          Pierheim
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

X ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB

 das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einem befahrbaren öffentlichen Feld- und Waldweg      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung        X   nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Das Bauvorhaben ist aufgrund der neuen Gesetzesänderung, welche eine PV-Anlage entlang eines 200 Meter Korridors von Autobahn und Schienenwegen vorsieht, privilegiert.
Für dieses Vorhaben lief bis Einreichung der Bauantragsunterlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (BPlan Nr. 43, 30. Änderung FNP). Das Bauleitplanverfahren wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Eine Weiterführung des Verfahrens im Stadtrat (vorgesehen am 16.03.2023) ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird nachträglich dahingehend angepasst.
Die Regelungen, welche im Bauleitplanverfahren über den Durchführungsvertrag festgeschrieben werden (Vertragsgebiet, Art der Fundamente, Bürgschaft zur Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Entgelt für Kabelverlegungen, Trassenführung, Gestattungsvertrag, Kommunalabgabe, Entschädigung Jagdgenossenschaft), werden durch die Stadt Hilpoltstein innerhalb des Bauantragsverfahren mit dem Bauherrn in einer separaten Vereinbarung vertraglich festgelegt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die zusätzlich im Durchführungsvertrag angedachten Vereinbarungen zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Bauwerber werden unabhängig von der Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zwischen den beiden Vertragspartnern einvernehmlich geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2023 ö 4
Datenstand vom 23.03.2023 10:34 Uhr