Datum: 17.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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1 |
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1.1. BVA 002/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt
Eingang: 10.07.2023
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Baubuch-Nr.:
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Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses
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Bauort: Julie-Braun-Weg 1
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Haus-Nr. erteilt: ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 845/3
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Bauantrag vollständig ja nein X formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja 0 nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Für das Vorhaben sind ausreichend Stellplätze sowie Fahrradabstellplätze ausgewiesen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die geplante Bebauung.
Laut Bayerischer Bauordnung ist bei Neubauten mit mehr als 3 Wohnungen ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück vorzuhalten. Dieser fehlt in der Planung. Es wird auf den öffentlichen Spielplatz auf der Försterwiese verwiesen. Seit der letzten Änderung der Bayerischen Bauordnung ist diese Möglichkeit nicht mehr zulässig. Es ist entweder ein Spielplatz auf dem Grundstück nachzuweisen, eine Ablöse zu vereinbaren oder eine Abweichung zu beantragen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ein Spielplatz ist auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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2 |
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Sanitärarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen wurden zusätzliche Arbeiten für den künftigen Erweiterungsanbau an die Kindertagesstätte notwendig. Die Vorbereitungen bzw. Vorinstallationen zum Gewerk Sanitärarbeiten wurden durch die beauftragte Fachfirma des Neubaus übernommen um eine termingerechte Materialbestellung und einen damit verbundenen zeitnahen Einbau sicherzustellen.
Dieser Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen.
Der Auftrag in Höhe von 2.376,19 € brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Siegel GmbH aus Münchberg vergeben.
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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Heizungsarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen wurden zusätzliche Arbeiten für den künftigen Erweiterungsanbau an die Kindertagesstätte notwendig. Die Vorbereitungen bzw. Vorinstallationen zum Gewerk Heizungsarbeiten wurden durch die beauftragte Fachfirma des Neubaus übernommen um eine termingerechte Materialbestellung und einen damit verbundenen zeitnahen Einbau sicherzustellen.
Der Zusatzauftrag umfasst zum einen die Fernwärmeleitungen selbst in Höhe von 24.172,99 € sowie Zubehörlieferungen zur Fernwärmeleitung (Mauerdurchführungen einschließlich Kernbohrungen, Übergangskappen, etc.) in Höhe von 3.089,38 €.
Dieser Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen.
Der Auftrag in Höhe von 27.262,37 € brutto wurde in Form einer Nachtragsvereinbarung an die Firma Siegel GmbH aus Münchberg vergeben.
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6. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.07.2023
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ö
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6 |
Datenstand vom 20.07.2023 12:12 Uhr