Datum: 13.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 085/2023, 086/2023, 087/2023, 088/2023
4 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Fensterarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
5 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö 3
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3.1. BA Nr. 085/2023, 086/2023, 087/2023, 088/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         30.10.2023

Baubuch-Nr.: 085-, 086-, 087-, 088/2023

Bauvorhaben:        Neubau einer Doppelhaushälfte
Bauort:        Flurstraße
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        533/8
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist: 
Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“
Gebietsart nach BauNVO

WA
Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?         ja        X nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen                        X ja         nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)                 ja        X nein
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB)                                                X ja         nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt                 ja        X nein
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Es handelt sich um vier Bauanträge über jeweils eine Doppelhaushälfte, also insgesamt zwei Doppelhäuser, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 533/8, Gem. Hilpoltstein, errichtet werden sollen. Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben noch im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen die Planung sprechen.

Beschluss 1

Für den Bauantrag Nr. 085/2023 (DHH 1) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für den Bauantrag Nr. 086/2023 (DHH 2) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für den Bauantrag Nr. 087/2023 (DHH 3) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Für den Bauantrag Nr. 088/2023 (DHH 4) wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zum Gewerk Fensterarbeiten im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Nachtragsangebot Nr. 4 zum Gewerk Fensterbau beinhaltet den Obentürschließer, den Türpuffer, sowie den inneren und äußeren Fingerklemmschutz, jeweils für jede der drei Ausgangstüren in den Bauteilen 1, 2 und 3. Im Hauptangebot ist diese Ausstattung nicht beinhaltet. 

Dieser Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen, da zum einen Verletzungsgefahr für die Kinder im täglichen Betrieb bestand und es zum anderen zu einem Putzschaden gekommen war, weil ein Obentürschließer fehlte.

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2023 ö 5
Datenstand vom 22.11.2023 07:33 Uhr