Datum: 11.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Nr. 084/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 30.10.2023
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Baubuch-Nr.: 084/2023
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Bauvorhaben: Bau eines Innen- und Außenstalles für bis zu 4 Einstellpferde zur pädagogischen und therapeutischen Arbeit, mit Bewegungsbereich für Pferde und Bau einer überdachten Festmistlagerstätte
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Bauort: Bahnhofstraße 58
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 869/50
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der Bauherr beantragt auf dem Grundstück nördlich des Hofes (FlNr. 869/3) und auf dem Hofgrundstück (Fl.Nr. 869/50) den Bau eines Innen- und Außenstalls für 4 Einstellpferde sowie einer Festmistlagerstätte. Außerdem einen Bewegungsbereich für Pferde und die Genehmigung für die Nutzung der Freifläche durch die Pferde unter anderem für pädagogische Arbeit und Training. Zudem ist die Einrichtung eines Permakulturgartens geplant.
Die beantragten Bauten bzw. Nutzungen sind nochmal ausführlich in der Nutzungsbeschreibung als Anlage zur Beschlussmappe erläutert.
Im Jahr 2010 wurden die letzten baulichen Änderungen und Tierhaltungen auf dem Anwesen beantragt bzw. genehmigt. Dies geschah auf Grundlage einer gütlichen Einigung im Rahmen eines Gerichtstermins. Damals wurden unter anderem ein Auslauf der Tiere auf dem Grundstück Fl.Nr. 869/3 untersagt und Abstände für den Auslauf und die Lagerung des Festmistes auf 100 m zur nächsten Wohnbebauung festgelegt. Zum Zeitpunkt der letzten gültigen Baugenehmigung war der Betrieb bzw. die beantragten Vorhaben privilegiert.
Der nun vorliegende Antrag wurde von den Bauherren in Absprache mit dem Landratsamt eingereicht, um die aktuelle Situation vor Ort, die nicht mehr in allen Punkten der gültigen Genehmigung von 2011 entspricht, abzubilden und überprüfen bzw. genehmigen zu lassen. Darüber, ob aktuell immer noch eine Privilegierung vorliegt, kann vor Durchführung des Genehmigungsverfahrens keine definitive Aussage getätigt werden.
Der Genehmigungsbescheid von 2011 fußt auf den Ergebnissen des vorausgegangen gerichtlichen Einigungstermins und enthält nicht zwingend die rechtlich vorgeschriebenen Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes. Welche Auflagen zum Nachbarschutz eingehalten werden müssen und ob die beantragte Nutzung genehmigt werden kann, muss erneut durch die Fachstellen geprüft werden.
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10
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3.2. BA Nr. 090/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 09.11.2023
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Baubuch-Nr.: 090/2023
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Bauvorhaben: Neubau eines Bungalow (als Betriebsleiterwohnhaus)
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 191/2
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Gemarkung: Hofstetten
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Kränzleinsberg“
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Gebietsart nach BauNVO Gewerbegebiet
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Der beantragte Bungalow soll dem Betriebsleiter und einer Familienangehörigen als Wohnung dienen. Im Bebauungsplan gibt es keine Festsetzung zur Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnhäusern/-wohnungen. Somit ist der Antrag nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zu beurteilen, wonach Wohnungen für Betriebsinhaber in Gewerbegebieten ausnahmsweise zugelassen werden können, wenn diese dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Da es bereits mehrere ähnliche Fälle im Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg gibt und der Bungalow mit seiner geringen Grundfläche dem Gewerbebetrieb deutlich untergeordnet ist, schlägt die Verwaltung vor, die Ausnahme zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen sowie die Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zur Zulassung eines Betriebsleiterwohnhauses im Gewerbegebiet werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.3. BA Nr. 094/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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beschliessend
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3.3 |
Sachverhalt
Eingang: 08.11.2023
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Baubuch-Nr.: 094/2023
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Bauvorhaben: Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle zu Garagen und Lager mit Anbau einer weiteren Garage und Errichtung einer Sichtschutzwand
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Bauort: Meckenhausen H
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 67/1
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Nach Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzung der Halle plant der Antragsteller folgende Nutzung:
Unterstellen von privaten Pkw in der linken Garage und der Unterstellhalle, Nutzung der rechten Garage als Hobby-Werkstatt mit holzverarbeitenden Geräten sowie Lagerung von Gartengeräten, Nutzung des restlichen Drittels als Lager für Kleingewerbe (Gerüstverleih/-bau).
Zudem ist geplant im Anschluss an die bestehende Halle zur nördlichen Grundstücksgrenze hin eine weitere Garage anzubauen.
Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass mit Vorbescheid aus dem Jahr 2022 eine Wohnbebauung im südlichen Teil des Grundstückes sowie im nördlichen Teil auf Höhe der bestehenden Halle mit jeweils einem Einfamilienwohnhaus zugelassen wurde. Aufgrund dieser Tatsache kann aus Sicht der Verwaltung der beantragten privaten Nutzungen (Unterstellen Pkw, Geräte, Hobby-Werkstatt) zugestimmt werden. Die gewerbliche Nutzung ist vorstellbar, wenn seitens des Immissionsschutzes keine Einwände bestehen.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag unter dem Vorbehalt der positiven Prüfung durch den Immissionsschutz zuzustimmen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der anteiligen gewerblichen Nutzung der Halle wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Fachstelle für Immissionsschutz zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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3.4. BA Nr. 098/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
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ö
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beschliessend
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3.4 |
Sachverhalt
Eingang: 22.11.2023
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Baubuch-Nr.: 098/2023
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Bauvorhaben: Nutzungsänderung Gasthof m. Fremdenzimmern zu einem Mitarbeiterwohnheim
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Bauort: Jahrsdorf A 15
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 7/0
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Gemarkung: Jahrsdorf
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Es werden ausreichend Stellplätze nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.12.2023
|
ö
|
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4 |
Sachverhalt
Stadtrat Erbe wies erneut auf die Verkehrsprobleme im Bereich der Heidecker Straße/Straße ohne Namen hin.
Aufgrund der Bauarbeiten am Gruber-Anwesen seien die Längsparkflächen entlang der Heidecker Straße nicht nutzbar. Ebenso wie der städtische Parkplatz gegenüber des Caritaseinrichtung.
Die Fahrzeuge würden nun entlang der Sudetenstraße parken. Zu Schulverkehrszeiten käme es hier zu extrem gefährlichen Situationen, so Stadtrat Erbe.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen am Gruber-Anwesen solle eine Einbahnregelung (von Richtung Jahnstraße in Richtung Sudetenstraße) geprüft werden.
Datenstand vom 28.12.2023 08:54 Uhr