Datum: 25.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Neuverlegung einer Trinkwasserleitung im Netzbereich Löffelhof - Pyras - Billigung der Planung
6 Bebauungsplan zur Errichtung von Photovoltaikanlagen - Aufstellungsbeschluss
7 10. Änderung des Flächennutzungsplans
8 Entscheidung über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung
9 Widmung von Straßen und Geh- und Radwegen im Baugebiet Nr. 24 "Dorotheenhöhe"
10 Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Baugebiet 12 "Über dem Rothsee"
11 Auftragsvergabe - Kanalsanierung Zell Bezirk H
12 Auftragsvergabe - Straßenbauarbeiten An der Richt
13 Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
14 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
14.1 Information über den "Förderverein zur Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Roth" (FUBE e.V.)
14.2 Vorverlegung Stadtratssitzung auf 08.07.2015
14.3 Information über Gleichstrompassage Süd-Ost
14.4 Jugendgruppe auf dem Grundschulsportplatz

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Es lagen keine Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.05 .2015 zur Bekanntgabe vor.

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5. Neuverlegung einer Trinkwasserleitung im Netzbereich Löffelhof - Pyras - Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Trinkwasserleitung im Bereich Löffelhof-Pyras ist im Streckenbereich am Minbach in den letzten Jahren sehr schadensanfällig. Es mussten bereits mehrere Rohrbrüche im Umkreis des dort liegenden Schieberkreuzes an der über 40 Jahre alten Asbestzement-Rohrleitung der Dimension DN 150/200 repariert werden.
Der Leitungsabschnitt und das Schieberkreuz ist ein wichtiger Streckenabschnitt in der Wasser-transportschiene vom Wasserwerk Hilpoltstein zum Hochbehälter Tandl.

Die bisherige Trinkwasserleitung liegt in Privatgrundstücken. Die neue Leitungstrasse soll dagegen weitgehend im öffentlichen Bereich geführt werden. Das Schieberkreuz soll künftig ebenfalls aus dem Wiesengrundstück heraus in den öffentlichen Wegebereich verlegt werden.
Aufgrund der hohen Reparaturanfälligkeit ist die Verlegung einer neuen Rohrleitung (Trasse rot) parallel zu der während des Baues weiter in Betrieb zu haltenden bestehenden Transportleitung wirtschaftlich und zweckmäßig.

Als Rohrmaterial soll der zähelastische Rohrwerkstoff Polyethylen zur Ausführung gelangen. Die Rohrleitung kann hiermit muffenlos und mit zugfest verschweißten Rohrbauteilen verlegt werden. Nach Möglichkeit sollen weitgehend grabenlose Bauverfahren ausgeführt werden.

Ergebnis der Baugrundvoruntersuchungen
Im Vorfeld wurde zur Beurteilung der möglichen Ausführung der Leitungsneuverlegung mit dem grabenlosen Horizontal-Spülbohrverfahren eine Baugrunduntersuchung veranlasst. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Querung des Minbachgrundes mit diesem grabenlosen Bauverfahren möglich ist, da dieses Trassenteilstück günstig bis in die erforderliche Verlegetiefe im Bereich quartärer Talfüllungen mit Terrassen- und Dünensanden liegt. Auch im anstehenden Grundwasser kann dieses Bauverfahren angewandt werden.
Beim nördlichen Trassenbereich bei Löffelhof wurden wechselnde Untergrundverhältnisse im Bereich des Feuerlettens/Keuper-Hangschutt angetroffen, wobei hier auch einzelne Felsschichten in geringerer Tiefenlage liegen können. Im Bereich unterhalb 2,5 m unter Gelände wurden rammfeste Felsschichtlagen festgestellt. Hier ist ein Bauverfahren im offenen Rohrgraben zu wählen.

Nach der Rohrleitungserneuerung im Ortskern von Pyras stellt die Maßnahme eine sinnvolle Netzertüchtigung in diesem Versorgungsbereich dar und dient bereits den künftig weiterführenden Netzverbesserungen zusammen mit dem geplanten Radwegebau Pyras-Mindorf-Weinsfeld.

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan enthalten.

Die Bauausführung ist nach Vorliegen aller privatrechtlichen Zustimmungen und der haushalts-technischen Freigaben noch in diesem Jahr vorgesehen.

Eine Kurzerläuterung der Leitungsbaumaßnahme, der vorgesehenen bautechnischen Ausführung und der erwarteten Kostensituation erfolgt von Ing. Kellermann beim Vortrag in der STR-Sitzung.

Es ist geplant die Ausschreibungsunterlagen nach Billigung der Planung zu erstellen. Die Submission und Auftragsvergabe sollen im August erfolgen um noch im diesem Jahr die Baumaßnahme abschließen zu können. Das Bauende ist für Ende dieses Jahres geplant.

Beschluss

Die in der Sitzung vom Ing. Büro Kellermann vorgestellte Planung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für diese Maßnahme zu erteilen, sofern sich die Auftragssumme im Rahmen der Kostenberechnung bewegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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6. Bebauungsplan zur Errichtung von Photovoltaikanlagen - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Durch die entsprechenden Grundstückseigentümer der Flur Nummern 63 (Tfl.), 64 (Tfl.), 76 (Tfl.), 78 (Tfl.), Gemarkung Lay, sowie 342, 345, 349 und 350, Gemarkung Weinsfeld, wurde in Verbindung mit dem Büro Ermisch & Partner Landschaftsplanung (Roth) ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gestellt.

Die entsprechenden Flächen, die einschließlich möglicher Ausgleichsflächen, Eingrünungsmaßnahmen und Abstandsflächen bei einer Nettobauflächen von ca. 9,5 ha einen Bruttoumgriff von ca. 16,8 ha umfassen, sind im Rahmen einer Standortuntersuchung nach den Kriterien des EEG 2014 als grundsätzlich geeignete Flächen beurteilt worden.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flur Nummern 78 Tfl., 76 Tfl., 71 Tfl., 64 Tfl., 63 Tfl., 77 Tfl., 61 Tfl., 55 Tfl., 51 Tfl., 20 Tfl. und 169, Gemarkung Lay, sowie 342, 345, 346, 347, 348, 349 und 350, Gemarkung Weinsfeld (s. Bild unten).

Das Gebiet wird begrenzt durch:
im Norden:        Flur Nr.79 Gmk. Lay (landwirtschaftliche Fläche).
im Osten:        Flur Nr. 78 (Acker), 76 (Acker), 71 (Grünweg), 64 (Acker), 63 (Acker), 77 (Flurweg), 61 (Graben), 55 (Flurweg), 51 (Grünweg), 20 (Kr RH 26), 168 (Flurweg) und 406/1 (Flurweg), alle Gemarkung Lay
im Süden:        Flur Nr. 405 Gmk. Weinsfeld (Grünweg)
im Westen:        Flur Nr. 77 (Flurweg) und 81 (BAB A9), Gemarkung Lay sowie 341 (BAB A9), 343 (Kreisstraße RH 26), 344 (BAB A9) und 350/1 (Graben), Gemarkung Weinsfeld

Abbildung 1: Umgriff des Bebauungsplanes
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt auf Grundlage von §8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur 10. Flächennutzungsplanänderung.
Der Stadtrat fasst i.S.d. §2 Abs.1 BauGB den Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay“.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für das oben bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan i.S.d. §8 BauGB i.V.m. einem Städtebaulichen Vertrag i.S.d. §11 BauGB aufzustellen. Als Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 26 – "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay"- soll ein Sondergebiet für die Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. 10. Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt westlich des Gemeindeteils Lay in einem Teilbereich entlang der Autobahn A9, östlich der Fahrbahn in einem 110m breiten Streifen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.

Der Bebauungsplan ist gem. §8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit der Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay", der im Parallelverfahren (§8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Im Zuge der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gleichzeitig verschiedene redaktionelle Änderungen/Anpassungen, welche das Gemeindegebiet Hilpoltstein betreffen, mit durchgeführt. Die gesamten Änderungen werden in einem Verfahren (10. Änderung FNP) zusammengefasst.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan i.S.d. §2 Abs.1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Entscheidung über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 7. Mai 2015 wurden Möglichkeiten zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs vorgestellt und beraten.

Daraufhin wurde in Unterrödel und in der Allersberger Straße die Geschwindigkeit der Fahrzeuge über acht bzw. sechs Tage gemessen. Die Ergebnisse der Messungen werden in der Sitzung vorgestellt.

Auf den Antrag des Arbeitskreises Verkehr vom 16.02.2015 und die Präsentation aus der Stadtratssitzung vom 07.02.2015 wird verwiesen.

Beschluss 1

Die Stadt Hilpoltstein führt, vorläufig für einen Überwachungszeitraum von einem Jahr, eine kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Verträge mit einem geeigneten Anbieter vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Stadt Hilpoltstein führt, vorläufig für einen Überwachungszeitraum von einem Jahr, eine kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Verträge mit einem geeigneten Anbieter vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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9. Widmung von Straßen und Geh- und Radwegen im Baugebiet Nr. 24 "Dorotheenhöhe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und die Straßen und Wege sind hergestellt und vermessen. Die Widmung für die vorhandenen Ortsstraßen sind gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durchzuführen.

Im Einzelnen sind davon nachfolgende Straßen betroffen:

Straßenbezeichnung:        Ottheinrichstraße
Fl.-Nr.:                        876/11, 876/29, 855/7, 855/23 Teilfl.
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Staatsstraße St 2220, Fl.-Nr. 998/0 Gemarkung
                       Hilpoltstein an der nordöstlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/12 (Geh- und
                       Radweg)
Endpunkt:                Einmündung in die Ottheinrichstraße Fl.-Nr.: 876/29

Anfangspunkt:                Einmündung in die Ottheinrichstraße Fl.-Nr.:876/11
Endpunkt:                Einmündung in den Geh- und Radweg Fl.-Nr. 855/23 Teilfl. an der
                       nordwestlichen Ecke der Fl.-Nr. 855/30 (Sabinastraße 1) und Einmündung
                       in die Sabinastraße Fl.-Nr. 855/24
Straßenlänge:                296 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Herzog-Christoph-Straße
Fl.-Nr.:                        876/32
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ottheinrichstraße Fl.-Nr. 876/29 an der nördlichen
                       Ecke der Fl.-Nr. 876/33 (Herzog-Christoph-Straße 1)
Endpunkt:                Einmündung in den geplanten Geh- und Radweg an der nordwestlichen
                       Ecke der Fl.-Nr. 876/113
Straßenlänge:                123 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Sophiastraße
Fl.-Nr.:                        876/61
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ottheinrichstraße Fl.-Nr.: 876/29 an der nördlichen
                       Ecke der Fl.-Nr.: 876/62 (Sophiastraße 1)
Endpunkt:                Einmündung in den Geh- und Radweg Fl.-Nr. 875/2 an der südwestlichen
                       Ecke der Fl.-Nr. 876/91
Straßenlänge:                142 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Sabinastraße
Fl.-Nr.:                        876/93 und 855/24
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ottheinrichstraße Fl.-Nr. 855/23 an der
                       nordwestlichen Ecke der Fl.-Nr. 855/30 (Sabinastraße 1)
Endpunkt:                Einmündung in den Geh- und Radweg Fl.-Nr. 875/2 an der
                       südöstlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/91
Straßenlänge:                136 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Susannastraße
Fl.-Nr.:                        876/68
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Sabinastraße Fl.-Nr. 876/93 an der südöstlichen
                       Ecke der Fl.-Nr.: 876/82 (Sabinastraße 10)
Endpunkt:                Einmündung in die Sophiastraße Fl.-Nr.  876/61 an der südwestlichen
                       Ecke der Fl.-Nr. 876/67 (Sophiastraße 9)
Straßenlänge:                142 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein


Die Widmung für die vorhandenen selbständigen Geh- und Radwege mit der Erlaubnis zum Befahren der Wege durch die Anlieger mit Pkw zum Be- und Entladen und zum Befahren von Rettungs- und Müllfahrzeugen ist gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durchzuführen.

Straßenbezeichnung:        Anna-Maria-Weg
Fl.-Nr.:                        876/111 und 855/3
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr. 876/11 an der
                       nördlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/15
Endpunkt:                Einmündung in den Geh- und Radweg Fl.-Nr. 855/31 an der östlichen
                       Ecke der Fl.-Nr. 855/21
Straßenlänge:                190 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Susannastraße
Fl.-Nr.:                        876/46
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Sophiastraße“, Fl.-Nr.: 876/61 an der
                       östlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/60 (Susannastraße 15)
Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Herzog-Christoph-Straße“ Fl.-Nr. 876/32
                       an der nördlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/53 (Susannastraße 27)
Straßenlänge:                66 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Straßenbezeichnung:        Geh- und Radweg
Fl.-Nr.:                        876/10, 876/12, 358/60 (Teilfl.), 854, 855/31, 876/109, 866/2 (Teilfl.),
                       866/12 (Teilfl.) und 875/2 (Teilfl.)
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                An der nördlichen Ecke der Fl.-Nr. 876
Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr.:876/11
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr.:876/11 an der
                       nördlichen Ecke der Fl.-Nr.: 876/13
Endpunkt:                an der südlichen Ecke der Fl.-Nr. 876/13
Straßenlänge:                581 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein



Straßenbezeichnung:        Geh- und Radweg
Fl.-Nr.:                        855/23 (Teilfl.) und 876/012
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr.:855/23 an der
                       nördlichen Ecke der Fl.-Nr. 855/30 (Sabinastraße 1)
Endpunkt:                Einmündung in den Geh- und Radweg Fl.-Nr.:876/109 zwischen den
                       Fl.-Nrn.: 876/101 und 876/103
Straßenlänge:                25 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein



Die Widmung für die vorhandenen Gehwege ist gemäß Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 53 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durchzuführen.

Fl.-Nr.:                        876/110
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr. 876/29
                       zwischen den Fl.-Nr. 876/47 und 876/34
Endpunkt:                Einmündung in den öffentlichen Geh- und Radweg „Susannastraße“
                       Fl.-Nr. 876/46 zwischen den Fl.-Nrn.: 876/52 und 876/38
Straßenlänge:                95 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Fl.-Nr.:                        876/56
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in den öffentlichen Geh- und Radweg „Susannastraße“
                       Fl.-Nr. 876/46 zwischen den Fl.-Nrn.: 876/55 und 876/57
Endpunkt:                Einmündung in die Grünfläche Fl.-Nr. 876/113 zwischen den
                       Fl.-Nrn.: 876/55 und 876/57
Straßenlänge:                30 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Fl.-Nr.:                        876/77 und 855/26
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr. 855/23
                       zwischen den Fl.-Nr.855/27 und 855/25
Endpunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Susannastraße“ Fl.-Nr. 876/68
                       zwischen den Fl.-Nr.876/67 und 876/82
Straßenlänge:                97 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Fl.-Nr.:                        876/86
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Susannastraße“ Fl.-Nr. 876/68
                       zwischen den Fl.-Nrn.: 876/85 und 876/87
Endpunkt:                Einmündung in die Grünfläche Fl.-Nr. 876/91, zwischen den
                       Fl.-Nrn.: 876/85 und 876/87
Straßenlänge:                30 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein





Fl.-Nr.:                        855/20
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr. 855/23
                       zwischen den Fl.-Nrn.: 855/15 und 855/22
Endpunkt:                Einmündung in den öffentlichen Geh- und Radweg „Anna-Maria-Weg“
                         Fl.-Nr. 855/3, zwischen den Fl.-Nrn.: 855/14 und 855/21
Straßenlänge:                36 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Fl.-Nr.:                        876/112 und 855/4
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße „Ottheinrichstraße“ Fl.-Nr. 876/29
                       zwischen den Fl.-Nrn.: 876/24 und 876/30
Endpunkt:                Einmündung in den öffentlichen Geh- und Radweg „Anna-Maria-Weg“
                         Fl.-Nr. 876/111, an der östlichen Ecke der Fl.-Nr.: 876/23
                       (Anna-Maria-Weg 20)
Straßenlänge:                36 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein



Die Widmung der vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durchzuführen.

Bezeichnung:                        Parkplätze an der Ottheinrichstraße
Flur-Nummer:                        876/24 und 855/15
Gemarkung:                        Hilpoltstein
Lage der gewidmeten Fläche:        im Lageplan grün dargestellt
Fläche:                                gesamt 714 m²

Beschluss

Die Straßen innerhalb des Baugebietes Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ (Ottheinrichstraße, Herzog-Christoph-Straße, Sophiastraße, Sabinastraße und Susannastraße) werden gemäß Art. 6 i.V.m.
Art. 46 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als Ortsstraßen gewidmet.

Die beschränkt öffentlichen Wege innerhalb des Baugebietes Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ (Anna-Maria-Weg, Susannastraße und der beiden Geh- und Radwege) werden gemäß Art. 6 i.V.m.
Art. 53 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als selbständigen Geh- und Radwege mit der Erlaubnis zum Befahren der Wege durch die Anlieger mit Pkw zum Be- und Entladen und zum Befahren von Rettungs- und Müllfahrzeugen gewidmet.

Die beschränkt öffentlichen Wege (Gehwege) innerhalb des Baugebietes Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als Gehwege gewidmet.

Die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 876/24 und 855/15 werden gemäß Art. 6 BayStrWG als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Baugebiet 12 "Über dem Rothsee"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 10

Sachverhalt

Um die Ahndung von Verkehrsverstößen in diesem Bereich zu ermöglichen wurde von der Polizeiinspektion Hilpoltstein angeregt, die mit Rasengittersteinen versehenen Parkplätze auf den Fl.-Nrn. 1026/51 und 1026/53 der Gemarkung Hilpoltstein gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Bezeichnung:                        Parkplätze an der Ahornstraße
Flur-Nummer:                        1026/51 und 1026/53
Gemarkung:                        Hilpoltstein
Lage der gewidmeten Fläche:        siehe Lageplan
Fläche:                                gesamt 455 m²

Beschluss

Die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 1026/51 und 1026/53 werden gemäß Art. 6 BayStrWG als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Auftragsvergabe - Kanalsanierung Zell Bezirk H

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Vorhaben:                                                Kanalsanierung im Ortsteil Zell

                                                       Nördlicher Teil, Los 01, Bezirk H

Ausschreibung:                                        beschränkt nach VOB

Submission:                                                Dienstag, 09.06.2015, 11 Uhr

Mitte Mai 2015 wurden die Bauarbeiten für den Neubau des Mischwasserkanals DN 1.000 im nördlichen Teilbereich des Ortsteiles Zell in Absprache mit dem Stadtbauamt Hilpoltstein beschränkt gemäß VOB, Teil A ausgeschrieben.

Die ausgeschriebenen Arbeiten im Los 01 umfassen den Neubau verschiedener Kanalhaltungen DN 1.000 im nördlichen Ortsbereich von Zell (Bereich H) sowie im anschließenden Wiesengrund. Darüber hinaus wird eine Haltung DN 200 des Schmutzwasserkanals in Richtung des Spotheimes mit der Querung der "Kleinen Roth" ausgetauscht. Im Zuge der Kanalbauarbeiten wird zusätzlich ein Kabelrohrsystem für eine spätere Verlegung des Lichtwellenleiters aufgebaut.

Am 20.05.2015 wurden an 8 örtliche und überregionale Fachfirmen die Verdingungsunterlagen verschickt.

Zur Angebotseröffnung, die am 09.06.2015 beim Stadtbauamt Hilpoltstein stattfand, lagen 5 Hauptangebote und kein Nebenangebot vor.

Die Firma Krätzer, Heideck sagte schriftlich wegen Arbeitsüberlastung ab.
Die Firmen Fiegl, Pleinfeld und Strabag, Regensburg gaben kein Angebot ab.

Nach formaler und rechnerischer Prüfung der wertbaren Hauptangebote ergibt sich folgender günstigster Bieter:

Fa. Markgraf, Weiden                                        349.989,53 €  (brutto)

Folgende Firmen haben außerdem teilgenommen:

Fa. Hirschmann, Treuchtlingen
Fa. Kreichauf, Eysölden
Fa. Kollmer, Kirchenthumbach
Fa. Klebl, Neumarkt

Es wurden keine Nebenangebote abgegeben.

Gemäß der Kostenberechnung sind für den ausgeschriebenen Umfang des Kanal- und Stra-ßenbaus Kosten in Höhe von ca. 302.000,- € angesetzt. Für den Aufbau des LWL-Leerrohrsystems ergeben sich auf der Basis einer überschlägigen Kostenschätzung Kosten von ca. 3.000,- € brutto (einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten). Hierdurch ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 305.000,- €.
Das Angebot der Fa. Markgraf, Weiden liegt somit ca. 15 % über dem veranschlagten Bereich.

Aufgrund der zahlreichen Absagen und der derzeitigen Auslastung der Baufirmen sind durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens sowie einer erneuten Ausschreibung voraussichtlich keine wirtschaftlichen Vorteile zu erzielen.

Beschluss

Der Auftrag wird erteilt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Fa. Markgraf aus Weiden, gemäß Angebot vom 08.06.2015 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 349.989,53 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Auftragsvergabe - Straßenbauarbeiten An der Richt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Vorhaben:                                        Straße An der Richt und Wendehammer Mittelschule

Gewerk:                                        Straßenbauarbeiten

Ausschreibung:                                beschränkt nach VOB

Submission:                                        Dienstag, 16.06.2015, 11:00 Uhr


Die Maßnahme umfasst den Neuausbau des Wendehammers vor der Mittelschule sowie die Erneuerung der Deckschicht im Bereich der Straße An der Richt sowie des angrenzenden Gehweges.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf rund 116.000 Euro.

Die Arbeiten sollen im August 2015 durchgeführt werden.

Von den 6 angeforderten Leistungsverzeichnissen wurden 4 Angebote ordnungsgemäß zur Eröffnung eingereicht.

Nach Wertung und Prüfung ergab sich folgender günstigster Bieter:

Fa. Hirschmann, Treuchtlingen                        111.159,09 Euro (brutto)

Folgende Firmen haben außerdem teilgenommen:

Fa. STRABAG, Nürnberg
Fa. Pusch Bau, Kinding
Fa. Meyer, Windsbach

Beschluss

Der Auftrag wird vergeben an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Fa. Hirschmann aus Treuchtlingen, gemäß Angebot vom 12.06.2015 zur Angebotssumme in Höhe von 111.159,09 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö vorberatend 13

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.

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14. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 14
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14.1. Information über den "Förderverein zur Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Roth" (FUBE e.V.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö vorberatend 14.1
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14.2. Vorverlegung Stadtratssitzung auf 08.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö vorberatend 14.2
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14.3. Information über Gleichstrompassage Süd-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö vorberatend 14.3
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14.4. Jugendgruppe auf dem Grundschulsportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö 14.4
Datenstand vom 08.10.2015 17:05 Uhr