Datum: 17.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Erlass einer Satzung gem. Art. 18 a Abs. 17 S. 1 GO bzgl. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
6 Zulässigkeit Bürgerbegehren zum Bau einer Umgehungsstraße Hilpoltstein
7 Zulässigkeit Bürgerbegehren zum Bau einer Umgehungsstraße Meckenhausen/Sindersdorf
8 Festlegung des Termins zur Durchführung der Bürgerentscheide
9 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
10 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit
11 Erlass einer Allgemeinverfügung für Veranstaltungen auf dem Marktplatz
12 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
12.1 Aktuelle Informationen zur Asylbewerbersituation in Hilpoltstein
12.2 Internetversorgung im Ortsteil Eibach
12.3 Mängelmeldungen aus Jahrsdorf
12.4 Sachstandsanfrage Erweiterung Baugebiet Meckenhausen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Es lagen keine Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.07.2015 zur Bekanntgabe vor.

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5. Erlass einer Satzung gem. Art. 18 a Abs. 17 S. 1 GO bzgl. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) beinhaltet Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll erachtet, eine Satzung der Stadt Hilpoltstein zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu erlassen. Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus Art. 18a Abs. 17 Satz 1 GO. Der Satzungstext beruht auf einem Satzungsmuster, abgedruckt im Kommentar Cornelius Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, erschienen im Carl Link Kommunalverlag

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Hilpoltstein. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Zulässigkeit Bürgerbegehren zum Bau einer Umgehungsstraße Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der Stadtverwaltung wurde am 24. August 2015 ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung und dazugehörender Begründung eingereicht:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, für die Stadt Hilpoltstein eine Ortsumgehung von der Heidecker Straße bis zur Allersberger Straße im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?

Begründung:
Auf dem Altstadtring Hilpoltsteins fahren gemäß Verkehrszählung 2010 des staatl. Bauamtes täglich ca. 15.000 Fahrzeuge davon ca. 1.000 LKWs.

Mit einer Umgehungsstraße wollen wir:
- die Gesundheitsbelastung der Bürger durch Lärm und Abgase verringern,
- das Verkehrsaufkommen auf dem Altstadtring reduzieren,
- den Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes aus der Innenstadt fernhalten,
- die Schulwege für Kinder sicherer gestalten
- die städtebauliche Entwicklung damit fördern,
- den Schleichverkehr durch Wohngebiete und Altstadt verhindern.

Eine leere Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.

Nach Art. 18a GO Bayern hat der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Das Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens durch die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf

?        die Fragestellung (Beantwortung mit Ja oder Nein)
?        eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
?        die erforderliche Begründung
?        die Benennung von vertretungsberechtigten Personen
?        die Anzahl der benötigten Unterschriften von Gemeindebürgern

wird in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Das Bürgerbegehren zur Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, für die Stadt Hilpoltstein eine Ortsumgehung von der Heidecker Straße bis zur Allersberger Straße im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?“, eingereicht am 24. August 2015, ist zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Zulässigkeit Bürgerbegehren zum Bau einer Umgehungsstraße Meckenhausen/Sindersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bei der Stadtverwaltung wurde am 24. August 2015 ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung und dazugehörender Begründung eingereicht:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?

Begründung:
Meckenhausen hat eine ca. 1,2 km lange unübersichtliche Straßenführung mit einem hohen Anteil an LKW-Durchgangsverkehr.

Mit einer Umgehungsstraße wollen wir:
- eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs im Ort erreichen
- verminderte Belastung an Lärm und Abgasen erreichen
- sichere Wege für (Schul)Kinder und ältere Mitbürger fördern
- die Möglichkeit einer positiven Ortsentwicklung schaffen
- eine Autobahnumleitung durch den Ort verhindern


Eine leere Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.

Nach Art. 18a GO Bayern hat der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Das Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens durch die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf

?        die Fragestellung (Beantwortung mit Ja oder Nein)
?        eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
?        die erforderliche Begründung
?        die Benennung von vertretungsberechtigten Personen
?        die Anzahl der benötigten Unterschriften von Gemeindebürgern

wird in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Das Bürgerbegehren zur Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?“, eingereicht am 24. August 2015, ist zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Festlegung des Termins zur Durchführung der Bürgerentscheide

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Nach Art. 18a Abs. 10 Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.

Ein Bürgerentscheid wäre bei der Feststellung der Zulässigkeit am 17.09.2015 theoretisch in der Zeit von 20.09.2015 bis 13.12.2015 durchzuführen.

Mit den Initiatoren der Bürgerbegehren wurde im Vorfeld ein möglicher Abstimmungstermin besprochen. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen und die Herbstferien wurde für beide Bürgerentscheide Sonntag, der 15. 11 2015, als der geeignetste erachtet.

Beschluss

Der Abstimmungstermin für die beiden für zulässig erklärten Bürgerentscheide zu den Umgehungsstraßen in Hilpoltstein und Meckenhausen/Sindersdorf wird auf Sonntag, den 15. November 2015, festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 25.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay“ beschlossen. Das Planungsbüro Ermisch & Partner aus Roth hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung von Herrn Ermisch vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch & Partner zum Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay“ für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 25.06.2015 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung sollten sowohl das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay“ als auch verschiedene redaktionelle Änderungen/Anpassungen, welche das Stadtgebiet Hilpoltstein betreffen, im FNP dargestellt werden.
Aus verschiedenen Gründen (Kostentragung, Zeitschiene) hat man sich im Nachhinein für eine Trennung der verschiedenen Darstellungen entschieden. Die Änderungen/Anpassungen, welche das Stadtgebiet betreffen, werden zu gegebener Zeit in der 11. Änderung des FNP durchgeführt.
Das Planungsbüro Ermisch & Partner hat zwischenzeitlich eine entsprechende Entwurfsplanung für die 10. Änderung des FNP erarbeitet, welche durch Herrn Ermisch in der Sitzung  vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgestellte Entwurfsplanung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Erlass einer Allgemeinverfügung für Veranstaltungen auf dem Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratungen über die Sicherheit und Ordnung von Veranstaltungen auf dem Marktplatz hat die Verwaltung einen Entwurf einer Allgemeinverfügung für Veranstaltungen auf dem Marktplatz erarbeitet. Mit diesem Entwurf wird unter anderem dem entsprechenden Antrag des AA Jugend Rechnung getragen. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein erlässt die Allgemeinverfügung für Veranstaltungen auf dem Marktplatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 12
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12.1. Aktuelle Informationen zur Asylbewerbersituation in Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 12.1
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12.2. Internetversorgung im Ortsteil Eibach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 12.2
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12.3. Mängelmeldungen aus Jahrsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 12.3
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12.4. Sachstandsanfrage Erweiterung Baugebiet Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö 12.4
Datenstand vom 08.10.2015 15:51 Uhr