Datum: 01.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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2 |
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Es lagen keine Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.09
.2015 zur Bekanntgabe vor.
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5. Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Unterlagen für den steuerlichen Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage werden dem Stadtrat in der Sitzung durch Dr. Riedl zur Beschlussfassung vorgestellt.
Informationen zu den Abschlüssen
1. Rechnerischer Wasser- und Wärmeverlust
Der rechnerische Wasserverlust beträgt 3,1 % (Vorjahr 2,5 %). Er ist damit weiterhin insgesamt als niedrig zu bezeichnen.
Der Wärmeverlust liegt bei 18,9 % (Vorjahr 20,5 %).
2. Jahresergebnis
a) Wasserversorgung
Das Betriebsergebnis, ein Gewinn von 101 TEUR (Vorjahr: Verlust 25 TEUR), wurde insbesondere durch die Gebührenerhöhung ab Jahresbeginn möglich.
In Anbetracht der Ausgaben für die Netzsanierungen und der Abschreibung/ Verzinsung für die getätigten Investitionen wird mit einem hohen Gebührenniveau auch in den kommenden Jahren zu rechnen sein, insbesondere da weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen.
b) Nahwärmeversorgung
Die Ertragsentwicklung der Nahwärmeversorgung hat sich 2014 leicht verbessert. Der Verlust ist von 49 TEUR auf 40 TEUR gesunken. Hauptursache für diese Entwicklung sind reduzierte Zinsaufwendungen.
c) Photovoltaik
Die PV-Anlage hat einen Gewinn von 5 TEUR (Vorjahr 4 TEUR) erzielt, was bei Anschaffungskosten von 75 TEUR als sehr gut zu bezeichnen ist.
3. Interne Verzinsung
Die Zinssätze für die interne Verzinsung der Wasser- bzw. Nahwärmeversorgung der Stadt Hilpoltstein
wurden 2014 mit 1,5 % bzw. 0,5 % für Soll/Habenzinsen festgesetzt. Die Verzinsung für das Jahr 2015 wird mit dem steuerlichen Abschluss 2015 der Marktlage angepasst.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die steuerlichen Abschlüsse 2014 für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage gemäß den vorgestellten Unterlagen (Anlage zur Niederschrift).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Installation eines mit Klärgas betriebenen Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Eine Klärgasverwertung auf der Kläranlage Hilpoltstein ist schon seit längerem im Gespräch.
Derzeit wird ein Teil des anfallenden Klärgases zur Beheizung des Faulbehälters und der Betriebsräume genutzt. Der Rest wird abgefackelt. Pro Jahr fallen zwischen 140.000 und 160.000 m³ Klärgas an. Ca. 120.000 m³ werden derzeit zu Heizzwecken verbraucht.
Im Zuge einer Energieanalyse der Kläranlage Hilpoltstein aus dem Jahr 2011 hat sich herausgestellt, dass der Betrieb einer Gasturbine (Erzeugung von Strom und Wärme) nahezu wirtschaftlich wäre. Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) würde weitere wirtschaftliche Vorteile bringen, da es in der Anschaffung erheblich günstiger ist. Außerdem könnte das BHKW im Keller des Betriebsgebäudes untergebracht werden. Ein neu zu erstellendes Gebäudeteil würde entfallen.
Im Mai dieses Jahres wurde die Fa. Rödl & Partner aus Nürnberg beauftragt, eine genauere Wirtschaftlichkeitsberechnung bzgl. des Einsatzes eines BHKW´s durchzuführen. Die derzeit als Vorentwurf vorliegende Berechnung ergibt einen deutlichen Zusatzertrag beim Betrieb eines BHKW´s mit Einbeziehung der Förderung durch das aktuelle KWKG (Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz). Derzeit wird das KWKG novelliert. Trotz niedrigerer Vergütungssätze für Eigenstromprojekte ist eine Wirtschaftlichkeit nachhaltig darstellbar. Bis Ende des Jahres gelten noch die derzeit gültigen Konditionen. Eine Übergangsregelung ist im Referentenentwurf der Novelle vorgesehen. Dies würde bedeuten, dass eine rechtsverbindliche Bestellung eines BHKW´s bis Ende dieses Jahres vorliegen muss. Die Umsetzung der Maßnahme müsste bis Mitte 2016 erfolgen.
Die Vorteile eines Blockheizkraftwerkes liegen klar auf der Hand:
1. Durch die Verbrennung von Klärgas könnte Strom zur Eigennutzung erzeugt werden. Als sogenanntes Abfallprodukt entsteht Wärme, die für den Faulbehälter und die Betriebsräume benötigt wird.
2. Der verminderte Strombezug und die Förderung durch das KWKG sind nachhaltig wirtschaftlich darstellbar.
3. Es vermindert sich die CO² Belastung, da kein Gas mehr abgefackelt werden muss.
Die Investitionskosten betragen ca. 80.000€. Im Haushalt 2015 ist ein Betrag von 100.000€ eingestellt.
Herr Hufnagel von der Fa. Rödl & Partner wird in der Stadtratssitzung die Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand einer PowerPoint Präsentation vorstellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Installation eines Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage Hilpoltstein im Jahr 2015/2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bestellung eines stellv. Abstimmungsleiters für die Durchführung der Bürgerentscheide "Umgehungsstraßen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Nach § 10 Abs. 1 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Stadt Hilpoltstein (BBS Hilpoltstein) leitet der Erste Bürgermeister die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids.
Nach § 10 Abs. 2 dieser Satzung bestellt der Stadtrat einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt Hilpoltstein eine stellvertretende Person für den Abstimmungsleiter.
Beschluss
Zum Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters als Abstimmungsleiter für die Bürgerentscheide „Umgehungsstraßen“ wird der geschäftsleitende Beamte Herbert Walter bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Entscheidung über die Gestaltung der Stimmzettel für die Bürgerentscheide "Umgehungsstraßen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Nach § 22 Abs. 1 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Stadt Hilpoltstein (BBS Hilpoltstein) entscheidet der Stadtrat über die Gestaltung der Stimmzettel für die Bürgerentscheide „Umgehungsstraßen“. Die Entwürfe der Stimmzettel werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die in der Sitzung vorgestellten Entwürfe der Stimmzettel zu den Bürgerentscheiden „Umgehungsstraßen“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe der Mitglieder des Abstimmungsausschusses für die Bürgerentscheide "Umgehungsstraßen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
|
ö
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vorberatend
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9 |
Sachverhalt
Für die Bürgerentscheide ist nach § 11 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Stadt Hilpoltstein (BBS Hilpoltstein) ein Abstimmungsausschuss zu bilden. In diesem Ausschuss führt der Erste Bürgermeister als Abstimmungsleiter den Vorsitz und beruft mindestens vier Beisitzer. Die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen sind neben den Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens im Ausschuss zu berücksichtigen.
Die Fraktionen des Stadtrats und die Vertretungsberechtigten der beiden Bürgerbegehren können je einen Vertreter und einen Stellvertreter vorschlagen.
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10. Erschließung des Gewerbegebietes Kränzleinsberg 8-3, 1. Bauabschnitt - Auftragsvergabe von Bauleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Am 21.5.2015 wurde dem Stadtrat die Entwurfsplanung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kränzleinsberg 8-3 zur Billigung vorgestellt.
Daraufhin hat das Ing. Büro Klos aus Spalt nach einigen Detailabsprachen mit der Verwaltung die Ausführungsplanung und die Ausschreibung erstellt. Um der derzeitigen hohen Konjunktur im Baubereich und den damit verbundenen erhöhten Baupreisen Rechnung zu tragen, hat man sich dazu entschieden, den Fertigstellungstermin etwas nach hinten zu verlegen, um den Firmen eine flexiblere Bauzeit zu ermöglichen. Dies dürfte sich positiv auf die Anzahl der Angebote und Preise auswirken. Die Maßnahme wurde ab dem 14.9.15 im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Die Submission der öffentlichen Ausschreibung fand am 29.9.15 statt. Es lagen 10 Angebote zur Angebotseröffnung um 11 Uhr vor.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde eingereicht von
Firma Markgraf, Weiden 730.388,94 Euro (brutto)
Folgende Firmen haben außerdem an der Ausschreibung teilgenommen:
Fa. Rossaro, Aalen
Fa. Meyer, Windsbach
Fa. Scharnagl, Weiden
Fa. Gruber, Hilpoltstein
Fa. Bögl, Neumarkt
Fa. Hirschmann, Treuchtlingen
Fa. Krumpholz, Kronach
Fa. PuschBau, Kinding
Fa. Moezer, Lichtenau
Das Angebot für die ausgeschriebenen Bauleistungen liegt im Mittel um ca. 21% unter den veranschlagten Kosten nach Kostenberechnungen vom 17. und 25.06.2015.
Die Brutto-Angebotssumme der Fa. Markgraf teil sich gegenüber den Kostenrechnungen wie folgt auf:
Straßenbau: 274.867,01 € (KR 275.000,00 €)
Kanalbau: 386.187,02 € (KR 589.000,00 €)
Wasserleitungsbau: 69.334,91 € (KR 63.900,00 €)
Bruttobaukosten: 730.388,94 € (KR 927.900,00 €)
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein erteilt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Markgraf aus Weiden, gemäß Angebot vom 28.09.2015 mit der Angebotssumme in Höhe von 730.388,94 € (brutto). Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Einreichung noch fehlender Nachweise und Unterlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. 11. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1029/139 der Gemarkung Hilpoltstein liegt im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es befindet sich im Besitz der Stadt Hilpoltstein und grenzt sowohl in nördlicher als auch in westlicher Richtung an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“ an.
Da es für besagtes Grundstück einen sehr interessierten Bauwerber gibt, hat man im gemeinsamen Gespräch mit dem LRA Roth nach einer städtebaulich verträglichen Lösung gesucht.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Baugebiet, hat man sich dahingehend entschieden, das betreffende Grundstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen und diesen entsprechend zu ändern.
Es ist vorgesehen, das Grundstück entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem Einzelhaus (ähnlich Haustyp A 3*) zu bebauen.
In Absprache mit dem LRA Roth kann die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Änderungsverfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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vorberatend
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12 |
Sachverhalt
Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.
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13. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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01.10.2015
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ö
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13 |
Datenstand vom 05.11.2015 16:23 Uhr