Datum: 10.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Antrag des Stadtrats Peter Hufe auf Niederlegung des Stadtratsmandats
3 Verabschiedung des ausscheidenden Stadtrats Peter Hufe
4 Vereidigung des Nachrückers/der Nachrückerin in den Stadtrat
5 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
6 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
7 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
8 Beschaffung eines Wechselladers für die Feuerwehr Hilpoltstein
9 Konzessionsvertrag Stromnetz
10 Beratung über Verkehrsprojekte in Hilpoltstein
10.1 Umgehungsstraße Meckenhausen/Sindersdorf - weiteres Vorgehen
10.2 Anbindung des "Gewerbegebiets Erweiterung Kränzleinsberg 8-III"
11 Förderung der Vereine
12 Spende des Sitzungsgeldes
13 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
13.1 Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden"
13.2 Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
14 Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Antrag des Stadtrats Peter Hufe auf Niederlegung des Stadtratsmandats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Stadtrat Peter Hufe hat am 18.11.2015 einen Antrag auf Niederlegung seines Stadtratsmandats gestellt. Als Grund gibt er an, dass wegen seiner Tätigkeit als Verwaltungsrat beim Bayerischen Rundfunk eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung als Stadtrat nur eingeschränkt möglich wäre.

Auszug aus der Bayerischen Gemeindeordnung:

Art. 19 GO – Ehrenamtliche Tätigkeit
(1) 1Die Gemeindebürger sind zur Übernahme gemeindlicher Ehrenämter verpflichtet. 2Sie können nur aus wichtigem Grund die Übernahme von Ehrenämtern ablehnen oder ein Ehrenamt niederlegen. 3Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. 4Wer ohne wichtigen Grund die Übernahme eines Ehrenamts ablehnt oder ein Ehrenamt niederlegt, kann mit Ordnungsgeld bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die im Antrag genannten Gründe als wichtigen Grund im Sinne des Art. 19 BayGO an und stimmt der Niederlegung des Stadtratsmandats des Herrn Peter Hufe zum 10. Dezember 2015 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Verabschiedung des ausscheidenden Stadtrats Peter Hufe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Mitglied des Stadtrat Hilpoltstein von
-        01.05.1990 bis 30.06.2004
-        01.05.2014 bis 10.12.2015

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4. Vereidigung des Nachrückers/der Nachrückerin in den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind neue Stadtratsmitglieder in der ersten Sitzung nach Ihrer Berufung in der öffentlichen Sitzung zu vereidigen. 

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“

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5. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 5
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6. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Beiträge.

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7. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Es lagen keine Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11 .2015 zur Bekanntgabe vor.

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8. Beschaffung eines Wechselladers für die Feuerwehr Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Feuerwehr Hilpoltstein beabsichtigt die Anschaffung eines Wechsellader-Systems. Dies soll in Absprache mit dem Landkreis Roth geschehen, da auch in anderen Gemeinden des Landkreises dafür nutzbare Komponenten stationiert werden sollen. Für die Feuerwehr Hilpoltstein würde sich dadurch die Ersatzbeschaffung anderer Fahrzeuge erübrigen, z. B. Großtanklöschfahrzeug (Milchlaster) und TroLF.  Die Regierung von Mittelfranken hat deshalb angeregt, im Vorgriff auf die Absprache im Landkreis, einen Zuwendungsantrag für die Beschaffung eines Wechselladers zu stellen. Einzelheiten werden in der Sitzung durch die Feuerwehr vorgestellt.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein stellt bei der Regierung von Mittelfranken einen Zuwendungsantrag zur Beschaffung eines Wechselladers für die Feuerwehr Hilpoltstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Konzessionsvertrag Stromnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Fränkischen Überlandwerk vom 23.01.2002 läuft zum 31.12.2015 aus.

Gemäß § 46 Abs. 3 des 2. Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.7.2005 hat die Gemeinde spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages im Bundesanzeiger das Vertragsende bekannt zu geben.

Die Stadt Hilpoltstein hat im Januar 2014 im Bundesanzeiger das Vertragsende zum 31.12.2015 veröffentlicht und gleichzeitig bis 30.04.2014 Gelegenheit zur Bewerbung gegeben.

Innerhalb der Bewerbungsfrist hat die N-ERGIE ein Vertragsangebot vorgelegt, das den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes entspricht.

Der Entwurf des Konzessionsvertrags orientiert sich am mit dem Bayer. Gemeindetag ausgehandelten Muster. Es ist eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren vorgesehen, nach 15 Jahren besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Die Konzessionsabgabesätze entsprechen den Höchstbeträgen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) vom 09.01.1992, zuletzt geändert am 01.11.2006.

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10. Beratung über Verkehrsprojekte in Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 10
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10.1. Umgehungsstraße Meckenhausen/Sindersdorf - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 10.1

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Nun soll die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

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10.2. Anbindung des "Gewerbegebiets Erweiterung Kränzleinsberg 8-III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 10.2

Sachverhalt

Die große Erweiterung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III soll über eine direkte Zufahrt zur Staatsstraße 2225 angebunden werden. Noch nicht abschließend festgelegt wurde, ob neben der Erweiterung des Gewerbegebiets auch das Gewerbegebiet um den Boschring oder die Hofstettener Hauptstraße an diese Zufahrt angeschlossen werden sollen.

Mögliche Varianten sollen in der Sitzung diskutiert werden.

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11. Förderung der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 12.12.2013. Danach sind Vereine förderungswürdig, wenn sie Jugendarbeit leisten bzw. ausgebildete Übungsleiter einsetzen.

Für die Jugendarbeit werden 8 Euro pro Jugendlichen und Jahr gewährt. Die Förderung für die Jugendlichen ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Für die Arbeit der anerkannten Übungsleiter werden insgesamt 20.000 Euro pro Jahr ausgeschüttet. Die Höhe der Förderung für einen Übungsleiter richtet sich nach der Gesamtzahl der in diesem Jahr insgesamt tätigen Übungsleiter.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2015 mit insgesamt 41.772,02 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Spende des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 12
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13. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 13
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13.1. Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 13.1
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13.2. Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö 13.2
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14. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 10.12.2015 ö vorberatend 14
Datenstand vom 20.01.2016 11:28 Uhr