Datum: 01.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:54 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.2 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Aufstellungsbeschluss
5.3 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Billigung der Planung für die Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.4 6. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ - Aufstellungsbeschluss
5.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 48 "Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße" - Aufstellungsbeschluss
5.6 34. Änderung Flächennutzungsplan (Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße) - Aufstellungsbeschluss
6 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 4
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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 "Altstadtkern Innenstadt" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 02.03.2023 bzw. 29.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Versorgungsbereiche sicherstellen und somit die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.07.2023 bis 15.09.2023 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 05.10.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 
Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 31.10.2023 bis 15.12.2023. 

Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ als Satzung beschlossen werden. 

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 39 „Altstadtkern Innenstadt“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.2. 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ ist im Jahr 1982 in Kraft getreten.

Seither gab es in diesem Gebiet zwei Änderungsverfahren, welche kleinere Änderungsmaßnahmen beinhalteten.

Der Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 soll nun in Hinblick auf eine verträgliche Nachverdichtung überarbeitet werden. 

Seit der Aufstellung der Bebauungspläne haben sich die planerischen Anforderungen an die Stadtentwicklung verändert. Die rechtlichen Grundlagen haben sich weiterentwickelt und die juristische Auslegung bisheriger Festsetzungen führt nun zu von den ursprünglichen Entwicklungszielen abweichenden Ergebnissen. Auch die veränderten Rahmenbedingungen, bedingt durch die Klimaveränderung, führen zu neuen Auffassungen und Anforderungen an die Stadtplanung. Letztendlich führen auch veränderte Wünsche der Bewohner und potenziellen neuen Nutzer zu Herausforderungen für das bestehende Planungsrecht.

Aufgrund einer guten Stadtentwicklung wurde der Bebauungsplan auf seine weitergehende Eignung überprüft. Hierbei wurde insbesondere auf die bestehende Nachfrage nach Umnutzungen, Nachverdichtungen und Neubauten innerhalb der bestehenden Bebauungspläne abgestellt. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden in der Sitzung am 05.10.2023 sowie in der Bürgerversammlung in Meckenhausen am 28.11.2023 öffentlich vorgestellt.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sofern die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nichts Weiteres ergibt.

Für die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde das Planblatt des ursprünglichen Bebauungsplanes bzw. das der beiden vorangegangenen Änderungen als Grundlage verwendet und in relevanten Bereichen angepasst. 

Die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.3. 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Billigung der Planung für die Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 01.02.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ beschlossen.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens soll der bestehende Bebauungsplan überarbeitet und weiterentwickelt werden. Hierbei können unter anderem die städtebaulichen Gesamtentwicklungsziele der Stadt weiterhin gesichert werden, gleichzeitig aber auch eine verträgliche Nachverdichtung und Umnutzung im Bestand ermöglicht werden. Parallel kann zudem ein Beitrag zum Flächensparen geleistet werden.

Insgesamt sollte mit einer Änderung des Planungsrechtes eine Gesamtüberarbeitung erfolgen. D.h. es sollte eine selbstständige Änderung durchgeführt werden und das bestehende Planungsrecht allgemein außer Kraft setzen.

Bestandsnutzungen sind, soweit keine genehmigungsrechtlich relevanten Veränderungen erfolgen, von der Änderung des Planungsrechtes nicht betroffen.

Folgende Festsetzungen sind im Allgemeinen anzupassen:
  • Zulässige Vollgeschossanzahl einheitlich auf II Vollgeschosse
  • Anpassung der GFZ auf einheitlich 0,8
  • Neue Festsetzungen über die zulässigen Gebäudehöhen durch Trauf- und Firsthöhen
  • Baufenster werden an die faktischen Grundstücksteilungen angepasst
  • Neue Festsetzung bzgl. Maßgaben zur Minderung der Folgen des Klimawandels
  • Neue Festsetzung bzgl. der Auswirkungen von Starkregenereignissen 
  • Örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen werden weiterentwickelt

Das beauftragte Planungsbüro Christofori und Partner aus Heilsbronn hat die Entwurfsplanung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Vorentwurfsplanung des Büro Christofori & Partner zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ der Stadt Hilpoltstein für die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.4. 6. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ ist im Jahr 1982 in Kraft getreten.

Seit dem Jahr der Aufstellung wurden in verschiedenen Änderungsverfahren kleinere Anpassungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt (1. – 5. Änderung).

Aktuell gibt es von der Gemeinschaft „Hip für alle GbR“ Planungen, auf den Grundstücken in der Bahnhofstraße (Fl.Nr. 832, 832/4 und 833/13 Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu realisieren.

Da sich Bebauungspläne falls möglich nicht überschneiden sollen und sich Teile der Grundstücke für das Wohnprojekt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstraße“ befinden, ist es erforderlich den Geltungsbereich um diese Flächen entsprechend zurückzunehmen.

Für die Rücknahme bzw. die Verkleinerung des Geltungsbereichs ist der Bebauungsplan zu ändern.

Um auch das südlich angrenzende Wohnprojekt planungsrechtlich zu ermöglichen, wird für den benötigten Flächenumgriff dieses Projekts ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 48 "Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.5

Sachverhalt

Die Planungsgemeinschaft „Hip für alle GbR“ möchte in der Bahnhofstraße auf mehreren Grundstücken (Fl.Nrn. 832, 832/4, 833/13 und 832/3 Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Projekt realisieren.

Mitglieder dieser Planungsgemeinschaft sind Menschen verschiedenen Alters mit unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Lebenssituationen, die als lebendige Gemeinschaft in einer Wohnanlage in Hilpoltstein zusammenwohnen möchten.

Dabei wird ein Lebensstil gepflegt, der vom Miteinanderteilen und ökologischen Bewusstsein geprägt ist. Dies hat eine entsprechende Bauweise zur Folge, die Nachhaltigkeit unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten berücksichtigt.

Das Konzept bietet Raum und Wohnungen für eine bunte Bewohnermischung aus Jung & Alt, gemeinsame Orte für Begegnung, Miteinander und nachbarschaftliche Unterstützung. Das umliegende Quartier bietet entsprechende Angebote um eine lebendige und freundschaftliche Nachbarschaft entstehen zu lassen.

Die genannten Ziele sind für die städtebauliche Ordnung erforderlich und machen die Aufstellung des eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB notwendig.

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d. § 11 BauGB gesondert geregelt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 48 „Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße“ nach § 12 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.6. 34. Änderung Flächennutzungsplan (Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.6

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Überlegungen der Planungsgemeinschaft „Hip für alle GbR“, auf den Grundstücken in der Bahnhofstraße (Fl.Nr. 832, 832/4 und 833/13 Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Projekt zu realisieren, wird es erforderlich den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein in diesem Bereich anzupassen.

Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für die oben genannten Flurnummern kein Baurecht für eine Wohnbebauung vor. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit unter anderem als Parkplatz sowie als Vorhaltefläche für einen Friedhof bzw. als Grünfläche ausgewiesen.

Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan künftig als Wohnbaufläche darzustellen. 
Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffenen Flächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des im Lageplan gekennzeichneten Flächenumgriffs im Bereich der Bahnhofstraße. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö 6
Datenstand vom 19.04.2024 10:16 Uhr