Datum: 25.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 - Erneute Vorstellung städtebauliches Konzept
5.2 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
6 Entscheidung über den Bau eines 25-m Hallenbades an der Grundschule Hilpoltstein
7 Antrag der Fraktionen CSU und Freien Wähler: Neubau Lehrschwimmbecken mit Einfachturnhalle
8 Beratung HH-Plan 2024 und Finanzplanung
9 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 4
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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 - Erneute Vorstellung städtebauliches Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö vorberatend 5.1

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nr. 724, 726 und 727 Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.

Zunächst ist vorgesehen, die beiden markierten Flurstücke (Fl.Nr. 726, 724 Gem. Meckenhausen) zu überplanen. Der Flächenumgriff der beiden Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den Planungen vorgesehen werden.

Im Plangebiet sollen die Planungsschwerpunkte zu Strategien und Maßnahmen angesichts der Folgen des wandelnden Klimas (Klimaanpassungen) im Fokus stehen (Schwammstadt, Starkregen- und Überflutungsvorsorge, Frischluftzufuhr, etc.).

In Anbetracht einer verträglichen Nachverdichtung werden in dem Gebiet nicht ausschließlich Einfamilien- und Doppelhausbebauung vorzufinden sein, sondern ebenso Reihenhausbebauungen sowie Geschosswohnungsbauten realisiert werden.
 
Erste Planungsüberlegungen wurden in der Sitzung am 07.12.2023 vom beauftragten Ingenieurbüro Klos aus Spalt vorgestellt und erläutert.

Zur Sitzung am 25.04.2024

Die Anregungen des Gremiums wurden zwischenzeitlich geprüft und soweit möglich in die Planungen eingearbeitet. Die angepassten Planungen werden in Form verschiedener Varianten in der Sitzung erneut vorgestellt. Eine weitere Planungsalternative liegt aktuell noch nicht vor und wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten städtebaulichen Konzept grundsätzlich zu und spricht sich für die Planungsvariante XY aus. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis die Bebauungsplanaufstellung in die Wege zu leiten.

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5.2. 3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 01.02.2024 bzw. 12.02.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ beschlossen.

Im Zuge eines Änderungsverfahrens soll der bestehende Bebauungsplan überarbeitet und weiterentwickelt werden. Hierbei können unter anderem die städtebaulichen Gesamtentwicklungsziele der Stadt weiterhin gesichert werden, gleichzeitig aber auch eine verträgliche Nachverdichtung und Umnutzung im Bestand ermöglicht werden. Parallel kann zudem ein Beitrag zum Flächensparen geleistet werden.

Insgesamt sollte mit einer Änderung des Planungsrechtes eine Gesamtüberarbeitung erfolgen. D.h. es sollte eine selbstständige Änderung durchgeführt werden und das bestehende Planungsrecht allgemein außer Kraft setzen. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 20.02.2024 bis 12.04.2024 statt.
Die während der Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

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6. Entscheidung über den Bau eines 25-m Hallenbades an der Grundschule Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der bisherigen Beratungen zum Haushalt 2024 mit Finanzplanung 2025 – 2027 hat sich gezeigt, dass aufgrund der Vielzahl der anstehenden Projekte und der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Einnahmesituation Prioritäten gesetzt werden müssen. 

Im Rahmen der Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen muss auch nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden werden. Klar ist, dass die anstehenden Aufgaben aus den Rücklagen und den laufenden Einnahmen nicht finanziert werden können. Es müssen vielmehr Kredite über viele Millionen aufgenommen werden. Klar ist weiterhin, dass auch nach Ende des aktuellen Finanzplanzeitraumes die Situation nicht deutlich besser wird und auch ab 2028 weitere Kredite benötigt werden. Ziel der Finanzplanung ist, die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Hilpoltstein sicher zu stellen. Es ist unstrittig, dass gerade die Großprojekte mit hohem Investitionsaufwand kritisch hinterfragt werden müssen, weil diese die größten Auswirkungen auf die Finanzlage der Stadt Hilpoltstein haben. Eines dieser Großprojekte ist das 25m-Hallenbad an der Grundschule Hilpoltstein. Wird dieses nicht gebaut, sind die finanziellen Probleme der Stadt für die Zukunft noch nicht erledigt, aber deutlich verringert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass das 25m-Hallenbad an der Grundschule Hilpoltstein nicht gebaut wird und die Planungen für die notwendige Anzahl und Größe von Sportstätten an der Grundschule aufgenommen werden. 

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7. Antrag der Fraktionen CSU und Freien Wähler: Neubau Lehrschwimmbecken mit Einfachturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Es wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt vor Abschluss der Beratungen des Haushalts 2024 folgende Punkte umzusetzen:

  1. Rückkehr zu einem kostengünstigen Zweckbau
  2. Überprüfung der „nice-to-have“ Planungspunkte auf absolute Notwendigkeit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, z.B. Entfall Fachräume, kostengünstigere Fassade, Reduzierung der Zweigeschoßigkeit bzw. des Baukörpervolumens insgesamt, etc.
  3. Klärung aller Fördermöglichkeiten (FAG, SPSF, Bund etc.)

Dokumente
Download 2024_03_21 Antrag CSU, FW_Lehrschwimmbecken.pdf

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8. Beratung HH-Plan 2024 und Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Beratung HH-Plan 2024 und Finanzplanung

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9. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Feststellung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Es liegen nun die tatsächlichen Kosten für das Abrechnungsjahr 2023 der Zusatzkraft für Integration vor. Die Rückrechnung ergibt im Ergebnis für das Jahr 2023 für den Kindergarten den Gewichtungsfaktor 7,34 und für den Hort 7,14.



Sitzung am 02.03.2023

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2021 und 2022, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2023. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde. 

Im Jahr 2023 besuchen voraussichtlich 7 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut. 

Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können. 

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,50 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat in den letzten Jahren die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt. 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.



Sitzung am 04.05.2023

Der Hort St. Martin in Meckenhausen beantragt die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2023. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Seit Februar 2023 besuchen 3 Kinder den Hort, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 5,91 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschlussvorschlag

Der Rückrechnung des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 7,34 im Kindergarten und von 4,5 auf 7,14 im Hort für das Betreuungsjahr 2023 wird entsprochen.

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 25.04.2024 ö 10
Datenstand vom 25.04.2024 16:28 Uhr