Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:16 Uhr bis 22:14 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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4 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 15.07.2024 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Sanierung und Umnutzung der historischen Vorburg
Gewerk
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Auftragnehmer
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Zimmererarbeiten: Notsicherung
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Fa. Karch, Dietfurt
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BV: Sanierung und Erweiterung der Kita Hofstetten
Gewerk
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Auftragnehmer
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Architektenleistung (Lph 5 bis 9)
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Ing. Büro Ritzer, Pleinfeld
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5. Beitritt der Stadt Hilpoltstein zum „Förderverein Hospiz am Brombachsee e. V.“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
In Bayern gibt es derzeit 24 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 267 stationären Plätzen sowie drei teilstationäre Tageshospize für Erwachsene mit insgesamt 20 Plätzen.
Nach jahrelangen gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie deren Hospizvereine, ist es gelungen, die „verbindliche Inaussichtstellung für die Errichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes“ mit einer entsprechenden Kostenzusage von den Krankenkassen zu erhalten.
Das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Südfranken - hat sich bereit erklärt, die hierzu notwendige Immobilie in eigener Regie und auf eigene Rechnung zu errichten. Dafür konnte ein Grundstück am Südufer des großen Brombachsees gefunden und die Bauplanung vorangetrieben werden.
Der fortlaufende Betrieb des Hospizes wird durch einen eigens gegründeten Träger in Form einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH in Gründung) erfolgen. Als Gesellschafter werden das BRK Südfranken sowie die beiden Hospizvereine der Landkreise Roth und Weißenburg und Gunzenhausen beteiligt sein.
Finanzierung eines stationären Hospizes:
Der Gesetzgeber schreibt für ein stationäres Hospiz vor, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Die Krankenkassen erstatten max. 95% der Kosten über Tagespauschalen. 5% des Pflegesatzes muss vom Träger (über die Einwerbung von Spenden) erbracht werden. Der Hospizgast bzw. seine Familie muss keinen Eigenanteil aufbringen.
Um sicherzustellen, dass eine Sterbebegleitung niemals kommerziellen Interessen unterliegt, haben der Gesetzgeber und die Sozialversicherungsträger dem Hospizbetreiber zwingend einen zu akzeptierenden Jahresfehlbetrag aufgegeben.
Zusätzlich werden auch nicht alle Hilfsmittel und Therapiekosten von den Krankenkassen erstattet. Eine weitere Unterdeckung ergibt sich in der Anlaufphase des Hospizes – verursacht durch die vor der Betriebsaufnahme bereits anfallenden Personalkosten und die im ersten Jahr zu erwartende geringere durchschnittliche Belegung.
Aufgrund der aktuellen Vergleichswerte bereits im Betrieb befindlicher Hospize ist bei einem
8-Betten-Hospiz mit einem jährlichen Defizit von 200.000 – 250.000 EUR zu rechnen.
Die Landräte der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen haben zur finanziellen Unterstützung des fortlaufenden Betriebs des Hospizes die Gründung eines eigenen Fördervereins als gute Möglichkeit zur Sicherung des Betriebskostendefizits angesehen.
Aufgabe des noch zu gründeten „Fördervereins Hospiz am Brombachsee“ wird es sein, mit seinen Mitgliedsbeiträgen den Betrieb des Hospizes am Brombachsee sowie die dazugehörigen ehrenamtlichen Aufgaben der Hospizvereine finanziell zu unterstützen und den Betrieb damit abzusichern.
Im Zuge der Gründung des Fördervereins wird angestrebt, möglichst alle Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte und Gemeinden) im „Einzugsbereich“ des Hospizes zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft von privaten und juristischen Personen (insbes. auch Unternehmen) als Fördervereinsmitglieder ist ebenfalls angedacht.
Der Förderverein ist vollkommen autark in der Entscheidung, welche Mittel zu welchem Zweck an die gGmbH weitergeleitet werden. Eine Mitgliedschaft oder Einflussmöglichkeit der Gesellschafter der gGmbH ist vertraglich ausgeschlossen, ebenso wie jegliche Entnahme zu sachfremden Zwecken.
Finanzielle Beteiligung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Fördervereins soll ergänzend zur Vereinssatzung in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt werden. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages der Landkreise und Kommunen (Mindestbeitrag) soll sich dabei an der jeweiligen Einwohnerzahl orientieren. Die Höhe des Beitrags für die kommunalen Gebietskörperschaften soll jeweils 0,50 € pro Einwohner betragen.
Für die die Stadt Hilpoltstein würde der Mitgliedsbeitrag aufgrund der aktuellen Einwohnerzahl von 13.916 (Stand: 30.09.2023) derzeit 6.958,- € pro Jahr betragen
Die Landräte der beiden Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen bitten die kreisangehörigen Gemeinden, in ihren Gremien über den Beitritt zum Förderverein „Förderverein Hospiz am Brombachsee e. V.“ zu beraten und durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen. Damit kann der gGmbH als zukünftigem Träger die notwendige finanzielle Sicherheit zur Umsetzung des Projekts gegeben werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Hilpoltstein dem neu zu gründenden „Förderverein Hospiz am Brombachsee e.V.“ als Mitglied beitritt.
Nach Maßgabe der in der Gründungsversammlung noch zu beschließenden Vereinssatzung erklärt sich die Stadt Hilpoltstein bereit, dem Förderverein mit einem für Kommunen und Landkreise jeweils noch festzusetzenden Jahresbetrag von max. 0,50 EUR pro Einwohner zu unterstützen. Für die Stadt Hilpoltstein ergibt sich ein voraussichtlicher Jahresbetrag in Höhe von 6.958,- €. Dieser wird erstmals im Jahr 2025 erhoben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Schritte zur Gründung und zum Beitritt in den Förderverein vorzunehmen und die erforderliche Beitrittserklärung für die Stadt Hilpoltstein abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Baurechtliche Angelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 211/1 der Gemarkung Jahrsdorf, Typ Enercon E138 EP3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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6.1 |
Sachverhalt
Auf der Fläche Fl.Nr. 211/1 der Gemarkung Jahrsdorf wurde ein Komplett-Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Jahrsdorf gestellt.
Der geplante Anlagenstandort befindet sich westlich der Ortschaft Jahrsdorf auf landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein ist für diesen Bereich eine Sonderbaufläche für Windenergie ausgewiesen. In Anbetracht dessen, ist die Anlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert.
Um diesen Bereich befindet sich ebenso das rechtsgültig ausgewiesene Windvorranggebiet WK 12 des Regionalplans der Region Nürnberg mit einem größeren Flächenumgriff.
Daten der Regionalplanung, einem Instrument der Raumordnung, werden unter dem Aspekt der Überörtlichkeit erfasst.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Vorrangfläche des Regionalplans nicht flächenscharf darstellen lässt.
Technische Daten
Typ
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Enercon E138 EP3
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Leistung
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4,2 MW
|
Rotordurchmesser
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138,25 m
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Nabenhöhe
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160 m
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Gesamthöhe
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229,1 m
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Auf dem benachbarten Grundstück mit der Fl.Nr. 207 wurden zwei alternative Anträge nach § 9 BImSchG (Vorbescheide) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage gestellt. Diese Planungen stehen in Konkurrenz zu der aktuellen Planung des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 211/1. Aufgrund der räumlichen Nähe kann nur eine Anlage errichtet werden. Derzeit laufen alle Verfahren parallel, um die Genehmigungsfähigkeiten der jeweiligen Anträge zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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6.2. Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf, Typ Enercon E138 EP3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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beschliessend
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6.2 |
Sachverhalt
Auf der Fläche Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf wurde ein Vorbescheid nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Jahrsdorf gestellt.
Durch den Vorbescheid soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.
Der geplante Anlagenstandort befindet sich westlich der Ortschaft Jahrsdorf auf landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Um diesem Bereich befindet sich allerdings das rechtsgültig ausgewiesene Windvorranggebiet WK 12 des Regionalplans der Region Nürnberg.
Daten der Regionalplanung, einem Instrument der Raumordnung, werden unter dem Aspekt der Überörtlichkeit erfasst.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Vorrangfläche des Regionalplans nicht flächenscharf darstellen lässt.
Die Fläche auf der die Anlage errichtet werden soll, liegt außerhalb des Umgriffs der Sondergebietsfläche im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein, allerdings innerhalb des Bereichs des Windvorranggebietes WK 12 des Regionsplans.
Technische Daten
Typ
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Enercon E138 EP3 E3
|
Leistung
|
4,2 MW
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Rotordurchmesser
|
138,25 m
|
Nabenhöhe
|
160 m
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Gesamthöhe
|
229,1 m
|
Auf dem benachbarten Grundstück mit der Fl.Nr. 211/1 wurde ein alternativer Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage gestellt. Diese Planung steht in Konkurrenz zu der Planung der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 207. Aufgrund der räumlichen Nähe kann nur eine Anlage errichtet werden. Derzeit laufen alle Verfahren parallel, um die Genehmigungsfähigkeiten der jeweiligen Anträge zu prüfen.
Der weitere in dieser Sitzung zu behandelnde Vorbescheid wurde vom selben Antragsteller eingereicht. Es handelt sich hierbei um eine Alternativplanung für die Errichtung eines anderen Anlagentyps. Im Falle einer Genehmigung kann nur eine Anlage auf der Fläche errichtet werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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6.3. Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf, Typ Enercon E175 EP5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6.3 |
Sachverhalt
Auf der Fläche Fl.Nr. 207 der Gemarkung Jahrsdorf wurde ein Vorbescheid nach §9 Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Jahrsdorf gestellt.
Durch den Vorbescheid soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.
Der geplante Anlagenstandort befindet sich westlich der Ortschaft Jahrsdorf auf landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Um diesem Bereich befindet sich allerdings das rechtsgültig ausgewiesene Windvorranggebiet WK 12 des Regionalplans der Region Nürnberg.
Daten der Regionalplanung, einem Instrument der Raumordnung, werden unter dem Aspekt der Überörtlichkeit erfasst.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Vorrangfläche des Regionalplans nicht flächenscharf darstellen lässt.
Die Fläche auf der die Anlage errichtet werden soll, liegt außerhalb des Umgriffs der Sondergebietsfläche im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein, allerdings innerhalb des Bereichs des Windvorranggebietes WK 12 des Regionsplans.
Technische Daten
Typ
|
Enercon E175 EP5
|
Leistung
|
6,0 MW
|
Rotordurchmesser
|
175 m
|
Nabenhöhe
|
162 m
|
Gesamthöhe
|
249,5 m
|
Auf dem benachbarten Grundstück mit der Fl.Nr. 211/1 wurde ein alternativer Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage gestellt. Diese Planung steht in Konkurrenz zu der Planung der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 207. Aufgrund der räumlichen Nähe kann nur eine Anlage errichtet werden. Derzeit laufen alle Verfahren parallel, um die Genehmigungsfähigkeiten der jeweiligen Anträge zu prüfen.
Der weitere in dieser Sitzung zu behandelnde Vorbescheid wurde vom selben Antragsteller eingereicht. Es handelt sich hierbei um eine Alternativplanung für die Errichtung eines anderen Anlagentyps. Im Falle einer Genehmigung kann nur eine Anlage auf der Fläche errichtet werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
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7. Kommunale Wärmeplanung - aktueller Sachstand/ Vorstellung Ist- und Potentialanalyse/ weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Im Oktober 2023 hat die Stadt Hilpoltstein das Büro INEV Institut für nachhaltige Energieentwicklung GmbH aus Rosenheim beauftragt, für das Stadtgebiet Hilpoltstein eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung nach Vorgaben der Kommunalrichtlinie liegt bereits vor. Das Projekt wird mit bis zu 90 % gefördert.
Zwischenzeitlich wurden Datenerhebungsbögen von Hilpoltsteiner Großunternehmen, Energieversorger, Kaminkehrer etc. gesammelt und verarbeitet sowie erste Erkenntnisse erarbeitet.
In den nächsten Schritten werden insbesondere Bürger über die Kommunale Wärmeplanung informiert und durch Ideenkarten in den Prozess mit eingebunden.
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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
|
ö
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|
8 |
zum Seitenanfang
9. BA Nr. 068/2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
|
25.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Eingang: 17.07.2024
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Baubuch-Nr.: 068/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer Sportstätte mit Umkleiden und Gymnastikräumen
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Bauort: Meckenhausen F 31
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 334/0
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, entspricht aber der Zweckbestimmung, welche im Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Laut Stellplatzberechnung sind ausreichend Kfz- sowie Fahrradstellplätze nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 16:03 Uhr