Datum: 19.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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4 |
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5. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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5 |
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5.1. Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 - Finale Abstimmung zum städtebaulichen Konzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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vorberatend
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5.1 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nr. 724, 726 und 727 Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.
Zunächst ist vorgesehen, die beiden markierten Flurstücke (Fl.Nr. 726, 724 Gem. Meckenhausen) zu überplanen. Der Flächenumgriff der beiden Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den Planungen vorgesehen werden.
Im Plangebiet sollen die Planungsschwerpunkte zu Strategien und Maßnahmen angesichts der Folgen des wandelnden Klimas (Klimaanpassungen) im Fokus stehen (Schwammstadt, Starkregen- und Überflutungsvorsorge, Frischluftzufuhr, etc.).
In Anbetracht einer verträglichen Nachverdichtung werden in dem Gebiet nicht ausschließlich Einfamilien- und Doppelhausbebauung vorzufinden sein, sondern ebenso Reihenhausbebauungen sowie Geschosswohnungsbauten realisiert werden.
Erste Planungsüberlegungen wurden in der Sitzung am 07.12.2023 vom beauftragten Ingenieurbüro Klos aus Spalt vorgestellt und erläutert.
Zur Sitzung am 25.04.2024
Die Anregungen des Gremiums wurden zwischenzeitlich geprüft und soweit möglich in die Planungen eingearbeitet. Die angepassten Planungen werden in Form verschiedener Varianten in der Sitzung erneut vorgestellt. Eine weitere Planungsalternative liegt aktuell noch nicht vor und wird in der Sitzung vorgestellt.
Zur Sitzung am 19.09.2024
Die in der Sitzung am 25.04.2024 vorgestellten Varianten wurden zwischenzeitlich zu Vorzugsvarianten ausgearbeitet. Außerdem wurde die Stellplatzsituation weiter beplant.
Die Planungen werden in der Sitzung erneut vorgestellt. Bei Einverständnis kann aufgrund des Konzeptes ein Bebauungsplanentwurf samt Satzung und Begründung ausgearbeitet werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten städtebaulichen Konzept zu. Er beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Variante 2f die Bebauungsplanaufstellung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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5.2. 1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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beschliessend
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5.2 |
Sachverhalt
Bereits seit einiger Zeit hat die Firma Klingele in Hilpoltstein vor, sich am Betriebsstandort in der Industriestraße zu erweitern. Im Jahre 2021 wurde daher der Bebauungsplan Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ erlassen.
Aufgrund der Kostenexplosion im Baugewerbe wurde das aus dem Bebauungsplan resultierende Logistikkonzept überprüft. Die Firma Klingele hat nun Planungsänderungen, welche mit dem bestehenden Planungsrecht nicht mehr vereinbar sind.
Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan in einem Änderungsverfahren zu ändern. In diesem Zuge wird der ursprüngliche vorhabenbezogene Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan umgewandelt. Der geschlossene Durchführungsvertrag ist im Laufe des Verfahrens aufzuheben und ein städtebaulicher Vertrag wird geschlossen.
In der nun neuen Planung, soll im Anschluss an das bestehende Fabrikgebäude eine Lager- und Verladehalle (ca. 94 m x 49 m x 12 m) errichtet werden.
Weiterhin soll in Richtung Westen, im Anschluss an die geplante Lager- und Verladehalle, ein automatisiertes Fertigwarenlager (Hochregallager) errichtet werden. Die Abmessungen des geplanten Hochregallagers belaufen sich voraussichtlich auf 49 m x 80 m x 27,5 m ab GOK (BxTxH).
Im Vergleich zum bestehenden Baurecht tritt nun an Stelle des parallel zur Industriestraße verlaufenden Hochregallagers die Lager- und Verladehalle, während das Hochregallager nun 90 Grad gedreht nicht mehr parallel zur Industriestraße in Richtung Westen errichtet werden soll.
Die Planung des neuen Bebauungsplanentwurfs wurde bereits erarbeitet und ist dem Lageplan zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sofern die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nichts Weiteres ergibt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird dennoch in zwei Auslegungsrunden durchgeführt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Antrag der Fraktion Freie Wähler: Übersicht Investitionen Wasser- und Abwasseranlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktion Freie Wähler Hilpoltstein hat folgenden Antrag gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mahl,
aus dem Koalitionsausschuss der Bayerischen Staatsregierung haben wir erfahren, dass die
Förderung nach der RZWas am 31.12.2025 ausläuft und aus dem Staatshaushalt auch keine neue
Förderrichtlinie zu erwarten sei. Letzte Anträge mit Aussicht auf einen Förderbescheid können bis
September 2024 gestellt werden. Die RZWas 2021 ist bereits jetzt so hoch überzeichnet, dass die
Auszahlung der ausgestellten Förderbescheide bis ins Jahr 2030 dauern wird.
Derzeit wird im Landtag über die Einführung eines Wassercents diskutiert. Der Wassercent könnte
als Abgabe für aus dem Netz bezogenes Trinkwasser erhoben werden. Die Einnahmen aus dem
Wassercent stellen eine Umlage dar, die von der Gemeinde erhoben und an das Land abgeführt
werden müsste, daraus wiederum könnte der Bau von Wasser- und Abwasseranlagen gefördert
werden. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus, da die CSU der Einführung des Wassercents
kritisch gegenübersteht.
Sollten die Kommunen den Ausbau und die Instandsetzung ihrer Wasser- und Abwasseranlagen
künftig wieder aus eigener Kraft stemmen müssen, dann ist ein Umdenken beim Umfang der
geplanten Baumaßnahmen notwendig.
Da wir als Mitglieder des Stadtrates die Verantwortung für die Haushaltsplanung haben, möchten wir
uns einen Überblick darüber verschaffen, welche Baumaßnahmen der Stadt Hilpoltstein im Bereich
Wasser und Abwasser derzeit laufen und wie weit der jeweilige Abwicklungsstand ist.
Wir bitten deshalb die Verwaltung, den Stadtratsfraktionen eine Übersicht zur Verfügung zu stellen
aus der hervorgeht,
· welche Baumaßnahmen in Bereich Wasser und Abwasser geplant sind,
· für welche Baumaßnahmen bereits Zahlungsverpflichtungen eingegangen wurden,
· welche Baumaßnahmen bereits begonnen wurden,
· für welche Baumaßnahmen eine Förderzusage (Förderbescheid) besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schmauser-Nutz
FW-Fraktionssprecherin
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7. Kanalsanierung Hagenbuch - Häusern
Vorstellung der Bedarfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Aus der langfristigen Entwässerungsplanung für die Ortsteile im Gemeindegebiet geht hervor, dass die Teichkläranlage von Häusern / Hagenbuch aufgelassen und das Abwasser mittels Pumpwerk nach Hilpoltstein in die Zentralkläranlage gepumpt werden soll. Das Wasserrecht für die Teichkläranlage läuft Ende dieses Jahrs aus. Eine Verlängerung um ein paar wenige Jahre ist möglich, wenn für das Landratsamt erkennbar ist, dass die Maßnahme kurzfristig umgesetzt wird.
Wegen des hohen Fremdwasseranteils im Abwasser beider Ortsteile wurde die Kanalisation mittels Kanalkamera befahren und ausgewertet. Aus dem Ergebnis der hydraulischen Berechnung und dem Zustand der Kanäle entsteht ein sogenannter Bedarfsplan. Mit dieser Planung werden verschiedene Lösungsansätze mit Kostenschätzung vorgestellt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie das Abwasser künftig abgeleitet werden kann:
- Beibehaltung des Mischsystems (schwierig wegen Fremdwasser, Drainagen…)
- Modifiziertes Mischsystem (Mischwasserkanal + Hinterlandwasserkanal v. a. in Hagenbuch wg. dem abfließenden Wasser vom Hofberg)
- Trennkanalisation (Abwasser und Regenwasser/Drainagewasser strikt getrennt)
Letztere erscheint fachlich, ökonomisch und ökologisch am sinnvollsten, hat aber die größten Auswirkungen auf die Anlieger bzw. Einleiter.
Frau Krach vom Ing. Büro Völker wird die Bedarfsplanung incl. Kosten mittels Präsentation vorstellen und die Vor- und Nachteile der drei Ableitungssysteme erklären.
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8. Glasfaserausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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8 |
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8.1. Glasfaserausbau Landesprogramm BayGibitR: Jahrsdorf, GG Sindersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
|
ö
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8.1 |
Sachverhalt
Die Ausschreibung für das anstehende Förderverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) zum Ausbau der Breitbandversorgung in Jahrsdorf und im Gewerbegebiet Sindersdorf wurde beendet. Über die eingegangenen Angebote wurde in der Sitzung berichtet.
Sitzung am 21.09.2023
Im September ging die finale Auswertung der Anbietenden TKU ein. Die Eckpunkte der Bewertung wurden vorgestellt. Der Stadtrat beschloss, die Vergabeentscheidung über den Breitbandausbau Jahrsdorf/Sindersdorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell anhand der Vergabekriterien lt. Vergabeverfahren zu treffen und das Angebot der bisping & bisping GmbH & Co. KG über 946.707,00 Euro für den Gigabit-Ausbau anzunehmen. Die Verwaltung wurde mit den weiteren Schritten zu Angebotsannahme und Förderantragstellung beauftragt.
Sitzung am 19.09.2024
Am 24. Juli 2024 wurde der Kooperationsvertrag mit bisping & bisping vorbehaltlich der Förderzusage geschlossen. Der Zuwendungsbescheid zum Förderantrag vom 23.11.2023 ging zwischenzeitlich ein. Die Regierung bewilligt eine Zuwendung von bis zu 847.036 Euro. Dies entspricht einer Förderung von 90% abzüglich der bereits bewilligten 5.000 Euro zur Deckung des administrativen Aufwands. Für die Stadt Hilpoltstein verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 94.671 Euro.
Im nächsten Schritt kontaktieren Stadt und TKU die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Ausbau soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
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8.2. Glasfaserausbau Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0: Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens zum weiteren Ausbau der Ortsteile
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
|
ö
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8.2 |
Sachverhalt
Zur Sitzung am 19.05.2022
Klaus Eckel, IK-T, stellte das Ergebnis der Markterkundung und die Förderverfahren vor und machte erste Vorschläge zum weiteren Ausbau.
Zur Sitzung am 21.07.2022
Der Stadtrat beschloss die Antragstellung für den Vollausbau der noch unterversorgten Gebiete im gesamten Stadtgebiet Hilpoltsteins auf Grundlage der vorgestellten kombinierten Förderprogramme.
Zur Sitzung am 21.09.2023
Der Stadtrat beschloss, den Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von 8.118.000,00 € zum Glasfaserausbau der festgestellten unterversorgten 1.804 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 im Förderaufruf vor dem 15.10.2023 für das mit Kofinanzierung des Freistaates Bayern zu stellen. Der Stadtrat beschloss weiter, ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers durchzuführen.
Der Antrag wurde am 06.10.2023 gestellt.
Zur Sitzung am 25.07.2024
Karolina Albrecht informierte, der gestellte Förderantrag werde abgelehnt werden. Man habe entsprechend der überarbeiteten Gigabitrichtlinie des Bundes ein neues Markterkundungsverfahren gestartet. Wohlwissend, dass der Stadtrat den Ausbau verschoben habe, wolle man nun in das Verfahren starten. Aufgrund der langen Zeitspannen hätte man dann die Ergebnisse der Markterkundung und einen vorläufigen Förderantrag in der Hinterhand, um etwa im Jahr 2026 über Ausschreibung und Ausbau entscheiden zu können.
Zur Sitzung am 19.09.2024
Der Förderantrag vom Oktober 2023 wurde am 31.07.2024 abgelehnt.
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet führt die Stadt Hilpoltstein das Gigabit-Förderverfahren des Bundes nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, in der Änderungsfassung vom 30.04.2024, durch. Das Ergebnis der Markterkundung wird in der Sitzung vorgestellt.
Branchendialog
Im ersten Schritt hat die Stadt Hilpoltstein, mit Unterstützung des ADBV Landkreis Roth, Branchendialoge zur Ermittlung des privatwirtschaftlichen Ausbaupotentials durchgeführt. Der Branchendialog wurde im Zeitraum 25.04.2024 – 25.05.2024 durchgeführt, um bei den TKU abzufragen, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in Planung ist.
Markterkundungsverfahren
Als weiterer erforderlicher Schritt im Gigabit-Förderverfahren wurde ein formelles Markterkundungsverfahren (MEV) nach Vorgaben der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 über alle Adressen des Stadtgebietes durchgeführt. Dabei wurden Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, ihre Ist-Versorgung und mögliche Eigenausbauplanungen mitzuteilen. Das Markterkundungsverfahren wurde im Zeitraum 19.06.2024 - 14.08.2024 durchgeführt. Im Rahmen des Markterkundungsverfahren sind Rückmeldungen von drei Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Die eingegangenen Meldungen der Telekommunikationsunternehmen wurden ausgewertet und auf Plausibilität geprüft.
Als Ergebnis für das Markterkundungsverfahren (MEV) wurde hierbei festgestellt (siehe hierzu auch kartographische Darstellung in der Präsentation zur Gemeinderatssitzung)
Nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 förderfähige Adressen:
ca. 1.665 Adressen
Punkteergebnis nach Kriterienkatalog
Zur Feststellung der Förderwürdigkeit werden alle, im Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0, eingereichten vorläufigen Förderanträge anhand folgender Kriterien bepunktet:
- Nachholbedarf: Anteil von unterversorgten Adressen (Datenrate von weniger als 30 Mbit/s im Download)
- Synergienutzung: Gigabitausbau ist bereits durchgeführt oder verbindlich angekündigt, es verbleiben aber unterversorgte kleinere Restgebiete
- Digitale Teilhabe im ländlichen Raum: Einwohnerdichte
- Interkommunale, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
Die zuständige Bewilligungsbehörde bepunktet die Anträge entsprechend dem Erfüllungsgrad des jeweiligen Kriteriums und gewichtet anschließend die erreichten Punkte für jedes Kriterium. Anträge mit mindestens 300 Punkten (von 500 möglichen Punkten) werden als sogenannte Fast-Lane Anträge unmittelbar nach Prüfung bewilligt. Anträge, die weniger als 300 Punkte erreichen, werden als nicht vorrangig förderwürdige Vorhaben im Sinne dieses Aufrufs nachrangig bewilligt. Das heißt, sie werden am Ende dieses Aufrufes (Stichtag 30.09.2024) entsprechend ihrer Punktzahl gereiht und in absteigender Reihenfolge bewilligt, bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel, für die Gebietskörperschaften des Antragsgebiet Bayern, erschöpft sind (So wurden im Aufruf 2023 Anträge im Bundesland Bayern vorläufige Förderanträge mit 245 Punkten noch bewilligt).
Für den vorläufigen Förderantrag ergibt sich im Förderportal, unter Heranziehung der Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren (MEV), vor abschließender Prüfung durch den Projektträger, dass folgende Punkteergebnis: 219 Punkte
Bleibt es bei der aktuell ermittelten Punktzahl, dann wird der Antrag nicht als Fast-Lane Antrag gewertet.
Grobkostenschätzung zur Förderantragstellung
Die durch Telekommunikationsunternehmen ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke für die Glasfasererschließung (FTTH/FTTB) der förderfähigen Adressen ist sehr stark von der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie den anbietenden Telekommunikationsunternehmen abhängig. Bei angenommenen durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss zwischen 6.000 EUR (Empfehlung BBZ) und 9.000 EUR (Empfehlung PWC) liegt die Grobkostenschätzung für die Gesamtausgaben zwischen ca. 9.990.000 EUR und 14.985.000 EUR.
Der Eigenanteil der Stadt Hilpoltstein, mit 10%, liegt hierbei voraussichtlich zwischen ca. 999.000 EUR und 1.498.500.000 EUR.
Die durchschnittlichen Investitionskosten je Hausanschluss, bei Förderverfahren nach BayGibitR, lagen bei einer vergleichbaren Gebietskulisse bei ca. 4.300 EUR. Auf Basis dieser Erfahrungswerte wird durch das Bayerische Breitbandzentrum angeregt für den vorläufigen Förderantrag 6.000 EUR pro Adresse, statt der standardmäßig vorgegebenen 9.000 EUR anzusetzen. Daraus ergibt sich die folgende Finanzierung.
Finanzierung bei 6.000 EUR pro Adresse:
Dies ergibt die folgenden Finanzierungsanteile, die für den vorläufigen Förderantrag über das Förderportal ermittelt wurden:
Die vorläufige Zuwendung des Bundes beträgt (Förderquote 50%):
4.995.000 EUR
Die vorläufige Zuwendung aus der Bayerischen Kofinanzierung (Förderquote 40%):
3.996.000 EUR
Der voraussichtliche Eigenanteil von 10% der Stadt Hilpoltstein beträgt:
999.000 EUR
Ein Antrag auf Zuwendung der Bayerischen Kofinanzierung ist erst nach dem Auswahlverfahren und dem Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Bundes in endgültiger Höhe zu stellen und ist Betragsmäßig fest an den endgültigen Bewilligungsbescheid gebunden.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Szenario-Bericht zur Grobkostenschätzung zur Kenntnis und beschließt den Antrag auf Zuwendung von Bundesmitteln in vorläufiger Höhe von 4.995.000 EUR zum Glasfaserausbau der aktuell festgestellten unterversorgten ca. 1.665 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 zu stellen.
Abweichend vom Förderportal des Bundes wird zur Förderantragstellung in vorläufiger Höhe eine Kostenschätzung von 6.000 € pro Adresse angenommen.
Die erforderlichen Ausgaben zur Begleichung der Wirtschaftlichkeitslücke des Netzbetreibers für das Gemeindegebiet in Höhe von 9.990.000 EUR (entspricht 6.000 EUR je Adresse) sind im Haushaltsplan ab 2026 zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag 2:
Unter dem Vorbehalt der antragsgemäßen Bewilligung dieses Zuwendungsantrags (Beschluss 1) beschließt die Stadt Hilpoltstein ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes im ermittelten Ausbaugebiet im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durchzuführen.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt eine ggf. erforderliche Losbildung gesondert festzulegen und in die Ausschreibungsunterlagen einfließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
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9. Haushalt 2024 mit Finanzplan - Würdigung der Rechtsaufsicht des LRA Roth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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vorberatend
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9 |
Sachverhalt
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Roth hat den Haushalt für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.
Zur Bewertung des vorgelegten Haushalts und des dazugehörigen Finanzplans durch die Rechtsaufsicht wird entsprechend informiert.
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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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79. Sitzung des Stadtrates
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19.09.2024
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ö
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10 |
Datenstand vom 21.10.2024 14:38 Uhr