Datum: 21.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 11.11.2024 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Sanierung und Erweiterung Kita Hofstetten
Gewerk
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Auftragnehmer
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Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten
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Fa. Böhm Bedachungen, Ellingen
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5. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 "Nördlich der Freystädter Str." - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 17.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die bauliche Entwicklung im Gebiet in geordnete und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken. Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und nachhaltige bauliche Entwicklung geschaffen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat in der Zeit vom 13.06.2023 - 11.08.2023 stattgefunden.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 06.08.2024 bis 20.09.2024 statt.
Die während der Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ als Satzung beschlossen werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.
In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen.
Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.
Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
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7. Kläranlage Hilpoltstein - Entscheidung über das Betriebsgebäude
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 17.10.2024 wurde beschlossen, die Kläranlage Hilpoltstein mit dem Bauausschuss am 11.11.2024 zu besichtigen, um vor allem einen tieferen Eindruck über die Gegebenheiten im bestehenden Betriebsgebäude zu erlangen. Das Ergebnis des Besichtigungstermins wird nachgereicht und eine Empfehlung ausgesprochen.
Den anwesenden Stadtratsmitgliedern wurden die derzeit laufenden Bauarbeiten für die Schlammbehandlung erläutert. Zudem wurde ein Einblick in den Betrieb der Kläranlage gewährt und die Reinigungsschritte für das Abwasser aufgezeigt. Danach wurde das bestehende Betriebsgebäude besichtigt und auf die dringendsten Probleme für das Personal und den Betrieb hingewiesen. Diese sind vor allem:
- Zu wenig Platz für PC-Arbeitsplätze
- Zu kleines Labor
- Zu kleiner Duschraum
- Keine schwarz/weiß Räumlichkeiten
- Wenig Lagermöglichkeiten
- Kein Archiv
- Kein Serverraum
- Kein Trockenraum für durchnässte Kleidung
- Zu laute Umgebung wegen laufender Maschinen
- Geruchsproblematik im Aufenthaltsraum wegen in der Nähe befindlichen Schlammeindicker.
Eine mögliche Weiterverwendung des vorhandenen Betriebsgebäudes wurde untersucht. Das benötigte Raumprogramm wäre trotz einer angedachten Erweiterung und Aufstockung des Nebengebäudes, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen herzustellen. Ein zusätzliches Gebäude für Werkstatt und Lagerräume wäre trotzdem noch notwendig. Ein Umbau des bestehenden Betriebsgebäudes im laufenden Betrieb wird als sehr kritisch angesehen und ist mit großen Risiken v. a. für den elektronischen Bereich behaftet. Umfangreiche Wärmeschutz- und Schallschutzmaßnahmen wären wegen der im Gebäude befindlichen laufenden Maschinen notwendig. Die freiwerdenden Räume könnten als z. B. Elektrowerkstatt, Lagerräume für u. a. problematische Materialien und Flüssigkeiten, Waschraum, etc. genutzt werden. In der Gesamtschau ist ein neues Betriebsgebäude die beste Lösung, sowohl betrieblich als auch wirtschaftlich.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, unter Abwägung der Vor- und Nachteile, die Planungen für ein neues separates Betriebsgebäude mit Werkstatt weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verfahren für die weiteren Leistungsphasen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Rothsee - 9. Änderungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes Rothsee.
Der Zweckverband Rothsee beabsichtigt mit der im Entwurf beigefügten 9. Änderungssatzung die bestehende Verbandssatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 29.11.2006 zu ändern.
Wesentliche Punkte der Änderung sind die Festschreibung der bereits in der Vergangenheit geleisteten (jährlichen) Beteiligung an den Unterhaltskosten eines P+R Parkplatzes im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Rothsee, sowie an der ebenfalls jährlich geleisteten Beteiligung an den Personal- und Betriebskosten der durch den Landesbund für Vogelschutz betriebenen Umweltstation in den Verbands-aufgaben (§ 4 Verbandssatzung), sowie der hierfür lt. Beschlusslage gültigen Umlagesätze in § 27 der Verbandssatzung.
Die beabsichtigte Änderung bzw. Ergänzung dieser beiden Angelegenheiten in § 4 Abs. 2 Nr. 2 b (P+R-Parkplatz) und § 4 Abs. 4 Nr. 2 a (Umweltstation) der Verbandssatzung bedürfen gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) dem Einverständnis der betroffenen Verbandsmitglieder.
Die übrigen beabsichtigten Änderungen liegen in der Entscheidungsbefugnis der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rothsee und bedürfen keiner darüber hinausgehenden Zustimmung des zuständigen Gremiums der Verbandsmitglieder.
Der Entwurf der 9. Änderungssatzung wurde durch die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde des Zweckverbandes vorab geprüft. Die Regierung hat die Genehmigung der Satzungsänderung in Aussicht gestellt.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein stimmt den beabsichtigten Änderungen in § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsee zu. (9. Änderungssatzung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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83. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2024
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ö
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9 |
Datenstand vom 09.01.2025 17:34 Uhr