Datum: 05.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:19 Uhr bis 21:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 21.11.2024 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Beschaffung eines Radladers für den Bauhof
Gewerk
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Auftragnehmer
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Radlader Modell Kramer-Telelader 8095 T
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Firma Gebr. Mayer GmbH & Co.KG, Fürth
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5. Jährliche Förderung der Vereine 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 07.02.2019.
Förderungswürdige Vereine erhalten eine Grundförderung für Jugendliche (§ 4 der Richtlinie) und eine Pauschalförderung für im Verein tätige, ausgebildete Übungs- bzw. Jugendleiter (§§ 9 u. 9a der Richtlinie). Es gilt ein Mindestförderbetrag von 100 Euro.
Im Jahr 2023 wurden die Vereine nach diesen Richtlinien mit insgesamt 54.299,50 Euro gefördert. Die Förderung für das Jahr 2024 beträgt insgesamt 55.876,26 Euro.
Die Details der Förderung für das Jahr 2024 werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2024 mit insgesamt 55.876,26 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Zulegung „Siechenhausstiftung Hilpoltstein“ zur "Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Gemäß Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes erscheint eine nachhaltige und nennenswerte Erfüllung des Stiftungszwecks der Siechenhausstiftung nicht (mehr) gewährleistet:
„Aus dem Grundstockvermögen der Stiftung konnten im Berichtszeitrum lediglich Erträge von jährlich durchschnittlich 290 € erzielt werden. Eine Besserung der Ertragslage ist auch mittelfristig nicht zu erwarten. Für die Erfüllung des Stiftungszwecks konnten in den Berichtsjahren keine Mittel eingesetzt werden. Auch der Verwendungsrückstand von rd. 5 T€ lässt keine nachhaltige Zweckerfüllung erwarten. Auch durch eine Vermögensumschichtung ließe sich u.E. - schon aufgrund der geringen Höhe des Grundstockvermögens - keine Lösung erzielen, die eine nachhaltige und nennenswerte Zweckerfüllung gewährleistet. Wir verweisen insoweit auch auf die Ausführungen unter Ziff. 7.2 Abs. 2 des -Leitfadens für die Errichtung einer Stiftung•, wonach das Grundstockvermögen rechtsfähiger Stiftungen selbst bei einfachen Stiftungsgeschäften einen jährlich langfristigen (Netto-)Ertrag von mindestens 2 TG erbringen soll (vgl. http:mnnenministerium.bayern.de/sug/engagement/stiftungen).
Wir regen daher an, mit den Aufsichtsbehörden Maßnahmen nach Art 8 BayStG zu erörtern.“
Bei der Regierung von Mittelfranken wurde daher die Zulegung der„Siechenhausstiftung Hilpoltstein“ zur "Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung" beantragt.
Laut Mitteilung der Regierung ist der Zulegungsbescheid vorbereitet. Die Übersendung des Stadtratsbeschlusses bezüglich der Zustimmung der übernehmenden Stiftung wird noch erbeten.
Beschluss
Die „Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung“ stimmt der Zulegung der „Siechenhausstiftung Hilpoltstein“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.
In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen.
Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.
Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 05.12.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
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8. Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der Grundsteuerreform verlieren die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d. h. zum 1.1.2025, automatisch ihre Geltung (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG). Laut dem Bayerischen Gemeindetag sollen die ab dem 1. Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festgelegt werden.
Beschluss
Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Hilpoltstein (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3
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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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84. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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9 |
Datenstand vom 13.01.2025 14:30 Uhr